Beiträge von T0bi

    Hallo Leipziger,

    vielen Dank für deine Informationen! :))

    Generell ist es relativ einfach über die Haustür rienzukommen. Z.B. klingeln und sich als jemand anderes ausgeben oder dass man jemanden besuchen möchte. Wenn die Tür zum Kellerraum verschlossen wäre, wäre das schon sehr viel schwieriger.

    Von daher hoffe ich doch sehr dass der Vermieter sich einsichtig zeigt. Deiner Aussage entnehme ich, dass das Argument Brandschutztür hier nicht greift.

    Vielen Dank!

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage. Ich wohne in einem Mehrfamilienaus, insgesamt wohnen hier ca. 20 Mitparteien.

    Über das Treppenhaus und den Aufzug ist es möglich, in den vorderen Raum zum Kellerbereich zu gelangen. Dieser Raum wird durch eine Tür, von eigentlichen Kellerbereich getrennt.

    Diese Tür geht von alleine zu, ist aber nie verschlossen. Man kann diese also von außen und innen ganz normal über die Türklinke öffnen.

    Wenn jemand also durch die Haustür gekommen ist, steht dieser Person der Kellerbereich offen (die einzlnen Kelleräume sind natürlich noch mal ein wenig gesichert).

    Meine Frage ist, ob diese Tür, die vom vorderen Keller-Raum, zum Kellerbereich führt, von außen verschlossen werden darf?

    Der Vermieter argumentiert, dass diese Brandschutztür niemals verschlossen sein darf.

    Gilt das aber nun, wenn man aus dem Keller möchte oder auch, wenn man IN den Keller kommen möchte?

    Wünschenswert wäre von meiner Seite, dass man von außen einen Schlüssel benötigt, um in den Kellerbereich zu kommen, von innen aber ohne Schlüssel (über die Türklinke) austreten kann.

    Ist es also tatsächlich so, dass die Tür auch von außen niemals verschlossen sein darf?

    Vielen Dank!

    Stark renovierungsbedürftig ist das natürlich nicht. Es ist ein dezenter Farbunterschied den ich als Mieter hinnehmen muss, obwohl ich das alles nicht verursacht habe. Ich hätte eigentlich gedacht, dass der Vermieter nach einem größeren Schaden an seinem Haus, also seiner Bausubstanz und der darauffolgenden Instandsetzung, auch dafür sorgen muss, dass die Wohnung wieder in den Zustand gebracht wird, in der sie vorher war. Und vorher gab es ja diesen Farbunterschied nicht, da alle Tapetten zum gleichen Zeitpunkt gestrichen waren,

    Danke Fruggel für deine Rückmeldung.

    Also wenn ich es richtig verstehe: Wenn der Vermieter verpflichtet ist einzelne Wände instandzusetzen, dann natürlich auch zu tapezieren und zu streichen, dann muss er das aufgrund eines farbunterschiedes aber nicht im ganzen Raum tun. Den Farbunterschied muss der Mieter entweder hinnehmen oder selbst korrigieren. Ist das so richtig?

    Was wäre denn, wenn es diese Tapette nicht mehr zu kaufen gebe. Dann hätte man an einer Wand vermutlich eine ganz andere Tapette, als an den anderen Wänden. Ist dafür dann auch noch der Mieter zuständig?

    Was mich etwas irritiert ist der Begriff Schönheitsrenovierungen. Der Mieter kann ja eigentlich nichts dafür, dass die Wände diesen Schaden genommen haben. Dadurch entstehen nun gewisse optische Mängel (der besagte Farbunterschied) und totzdem hat der Mieter nun besagten Aufwand und Kosten, obwohl er den Schaden nicht verursacht hat.

    Schönen guten Tag,

    ich habe eine Frage und wäre für Hife sehr dankbar.

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Aufgrund eines Problems mit der Bausubstanz, haben sich Schäden an den Wänden in der Wohnung gebildet. Ich, also der Mieter, hat daran keinerlei Schuld.

    Nun hat der Vermieter bestätigt, dass die Wandschäden durch einen Handwerker repariert werden. Allerdings nur bei den Wänden, die davon auch betroffen sind, die anderen Wände bleiben unangetastet.

    Das führt nun zu dem Problem, dass bspw. im Wohnzimmer eine Wand von insgesamt vier repariert, neu tapeziert und gestrichen wird (Rauhfaßer). Die anderen drei Wände im Wohnzimmer bleiben aber so wie sie sind. Ich habe also eine frisch tapezierte und gestrichene Wand und drei Wände, die gegenüber der neu tapezierten Wand natürlich etwas anders aussehen, weil sie nicht mehr so weiss sind.

    Meine Frage ist: Wenn ich das alles fabrlich einheitlich haben möchte, muss ich die anderen Wände nun tatsächlich selbst streichen oder wäre dafür nicht auch der Vermieter verantwortlich?

    Ich kann nichts dafür, dass sich diese Schäden an der Bausubstanz der Wände ergeben haben. Habe ich nun nicht das Recht, dass der Vermieter alle Wände streicht, damit die Wände nicht untgerschiedlich aussehen?

    Wenn nicht, dann hätte ich ja Aufwand und Kosten, obwohl ich dafür gar nichts kann.

    Wie sieht da das Mietrecht aus?

    Vielen Dank!

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