Hausmeister verbietet Aufstellen eines Pool

  • Hallo zusammen!!

    Ich habe das Glück in Berlin seit 2015 in einer EG Wohnung mit angrenzenden Mietergarten zu wohnen.

    Bisher war es immer möglich einen Pool für die Kinder aufzustellen. Heute wurde ich durch den Hausmeister informiert das es angeblich verboten sei. Die Ausrede Verkehrshaftung!!

    Im Mietsvertrag und in der Hausordung ist dieses Verbot nicht verankert.

    Der Garten ist aber mit einem Zaun umrandet und zu den Nachbarn mit einer großen Hecke. Der Garten kann nur von mir genutzt werden und gehört nicht der gesammten Hausgemeinschaft. Ich muß diesen auch selber bewirtschaften.

    Die 2. Aussage heute war das ich auch keinen Elektrogrill benutzen darf? was ich totalen Blödsinn halte.


    Darf der Vermieter mir diese Sachen verbieten? Es hat sich auch noch kein Nachbar beschwert!

    Vielen Dank

  • Der Hausmeister hat das ja nicht zu entscheiden. Was sagt der Vermieter dazu?

    Was steht zum Thema Grillen in Mietvertrag? Wenn das dort nicht explizit verboten ist, dann kann das der Vermieter meines Wissens nicht komplett untersagen, sofern Nachbarn nicht davon gestört werden.

    Hier gibt es - wenn ich mich recht erinnere - ein Urteil, wonach ca. 1x Grillen im Monat erlaubt ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Vermieter ist einer der größten in Deutschland und nach Aussage der Servicehotline ist

    es nicht gestattet ( Pool ). Es ist aber nicht schriftlich verboten!!

    Beim grillen steht nur das es verboten ist mit festen und flüßigen Brennstoffen ein Elektogrill

    gehört doch nicht dazu?

    Bitte kein Vollzitat

  • und nach Aussage der Servicehotline ist es nicht gestattet ( Pool )

    Du solltest nach dem Grund fragen. Um etwas zu verbieten, was normalerwiese zur ganz normalen Nutzung eines Gartens gehört, braucht der Vermieter einen guten Grund für das Verbot.

    Wenn es sich beispielsweise um einen solchen Pool handelt, der fest aufgestellt wird um dauerhaft am gleichen Ort zu stehen, dann wird der Rasen darunter kaputt gehen. Das wäre ein berechtigter Grund für das Verbot, denn Beschädigungen sollen natürlich nicht passieren.

  • Du solltest nach dem Grund fragen. Um etwas zu verbieten, was normalerwiese zur ganz normalen Nutzung eines Gartens gehört, braucht der Vermieter einen guten Grund für das Verbot.

    Die Antwort war Verkehrssicherheit! Wie gesagt es ist mein Garten der zur Wohnung gehört.

    Mit Zaun darum und zum Nachbarn mit Hecke abgegrenzt.


    Es ist auch kein Pool der immer dort steht! Es kann den Vermieter auch egal sein die

    Bewirtschaftung übernehmen die Mieter, der Vermieter würde nichts machen. Wenn der Rasen

    kaputt geht dann ist das mein Problem. Wo ich damals eingezogen war gab es ja auch keinen

    Rasen!

    Zitat-Korrektur, bitte eigene Antwort nicht ins Zitat schreiben

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Die Antwort war Verkehrssicherheit!

    Das ist tatsächlich nicht so ganz nachvollzehbar als Grund, wenn es sich doch um einen Garten handelt, den du allein nur nutzen darfst. Vermutlich wird man das Aufstellen des Pools also als normal übliche Nutzung betrachten können.

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