Angenommen, ein Mieter erhält ein Mieterhöhungsschreiben.
1. Gilt das damit verbundene Sonderkündigungsrecht zugunsten des Mieters auch, wenn der Mieter dem Mieterhöhungsschreiben fristgerecht widerspricht?
2. Falls ja: In welchem Zeitrahmen müsste dem Vermieter die Kündigung dann vorgelegt werden?
3. Sollte einem Mieterhöhungsschreiben, das keinen Formfehler auslässt, prinzipiell überhaupt der Form halber widersprochen werden? Oder kann/sollte es aus sonstigen Gründen, die der Fragesteller gerade vielleicht nicht auf dem Schirm hat, sogar völlig ignoriert werden?
Hintergrund ist ein Mieterhöhungssschreiben, das sich an keine Regeln hält sowie ein gerade erst konkreter werdendes Vorhaben, auszuziehen.
Vielen Dank!