Hallo zusammen,
angenommen für ein Mehrfamilienhaus liegt eine Erdgasabrechnung über 9 Monate vor (01.01. - 30.09.).
Können die "fehlenden" drei Monate (Kosten) anhand des vorliegenden Verbrauchs hochgerechnet werden, um diese abzurechnen? Oder können nur die tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet werden?
In der HeizkostenV kann ich zu dieser speziellen Frage leider keine Antwort finden.
Vielen Dank vorab!
Gruß