Hallo,
Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter (Verwaltungsgesellschaft), da mir indirekt keine Belegeinsicht
gewährt wird.
Seit ca. 5 Jahren lege ich Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein, da diese Unstimmigkeiten aufweisen
und Kosten die lokalen Durchschnittswerte um ein vielfaches übersteigen. Mehrere Male wurde auf Nachfrage
zu den Nebenkosten ein Angebot zugeschickt mit gesenkten Kosten der angezweifelten Posten, ohne die
Senkung oder Ähnliche zu erleutern. Eine Belegeinsicht wurde somit nie erhalten.
Im Dezember 2020 wurde die Nebenkostenabrechnung des Jahres 2019 erhalten, wobei ich Geld zurückbekommen
sollte (wie jedes Jahr). Ich habe im Januar Einspruch gegen diese Abrechnung eingelegt, mit der Forderung einer
Belegeinsicht, woraufhin mir die zeitnahe Bearbeitung zugesagt wurde. Nach erneuter Anfrage nach Terminen zur Einsicht
bzw. elektronischen Dateien im Februar sowie im April und Mai bekam ich immer die gleiche Antwort:
"Sobald eine Bearbeitung erfolgt, werde ich mich unaufgefordert bei Ihnen melden".
Folglich wurde mir die Einsicht nicht explizit verweigert, allerdings meiner Aufforderung auch nicht nachgekommen.
Es scheint mir ein Hinauszögern zu sein, was bei ehemaligen Mietern ebenfalls gemacht wird.
Ich kann leider keine Zahlungen mehr zurückbehalten, da alle Mieten beglichen sind und ich das Mietverhältnis
beendet habe. Meine Kaution und der Rückzahlungsbetrag sind beim Vermieter.
Wie kann ich eine Einsicht erhalten ohne selbst noch kosten zu haben (Anwalt/Gericht)?
Bzw. wie sollte man am besten in diesem Fall vorgehen?
Vielen Dank im Vorraus