Halli, ich hoffe, jemand kann mir helfen...
Ich habe vor ca 2 Jahren eine Wohnung angemietet. Der Vermieter wohnte mit in dem Haus.
Ca. 1 Monat später klingelte das Jugendamt bei mir und fragte nach dem Verhältnis zum Vermieter...auf meine Antwort, er wäre nur mein Vermieter, ansonsten nix, bekam ich die Info, dass er 8 Jahre wegen Kindesvergewaltigung im Bau saß! Ich kündigte sofort die Wohnung, ich hatte verständlicherweise Angst um meine 3 Kinder...und zog ca. 1 Monat später aus.
Mein Vermieter ging zum Anwalt und ich bekam die Rechnung für die nächsten 3 Monate Mietzahlung.
Mir wurde erzählt, so etwas wäre kein Kündigungsgrund!!! Daraufhin fand sogar ein Vergleich vor Gericht statt, der aber quasi ins Nichts lief, da ich Widerspruch einlegte. Es passierte aber nichts, bis gestern...mein Arbeitgeber hat die Lohnpfändung vorliegen!
Was kann ich jetzt noch tun???![]()
eine heikle Sache
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Irimchen -
11. Juni 2011 um 09:20 -
Erledigt
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Wenn schon ein Vergleich vor Gericht zu nichts geführt hat, ist hier auch nicht die nächste Instanz.
2 Jahre haben Sie nebeneinander gewohnt und da war alles in Butter und urplötzlich kündigen Sie fristlos weil Sie glauben es geht nicht mehr.
Das war eine unüberlegte Handlung und rechtfertigt keine fristlose Kündigung. An eine fristlose Kündigung werden strenge Maßstäbe angelegt. Angst ist nicht ein solcher Grund. -
.mein Arbeitgeber hat die Lohnpfändung vorliegen!
Wenn das passiert ist, dann wurde von Ihnen der ausgehandelte Vergleich nicht erfüllt! Bitte demnächst solche Schreiben genauer lesen und entsprechend richtig reagieren.
Was kann ich jetzt noch tun???
Da ist der Drops gelutscht, die Messe gelesen, der Zug abgefahren. Hier sollte man aber schnellstens dem Arbeitgeber klarmachen, warum diese Lohnpfändung erfolgte.
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[quote='1']Wenn schon ein Vergleich vor Gericht zu nichts geführt hat, ist hier auch nicht die nächste Instanz.
2 Jahre haben Sie nebeneinander gewohnt und da war alles in Butter und urplötzlich kündigen Sie fristlos weil Sie glauben es geht nicht mehr.
Das war eine unüberlegte Handlung und rechtfertigt keine fristlose Kündigung. An eine fristlose Kündigung werden strenge Maßstäbe angelegt. Angst ist nicht ein solcher Grund.[/QUODie Mietzeit betrug 2 Monate es ist 2 Jahre her...habe fristlos gekündigt, nachdem ich es erfahren hatte und das war nach den 2 Monaten...
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Die Mietzeit betrug 2 Monate es ist 2 Jahre her...habe fristlos gekündigt, nachdem ich es erfahren hatte und das war nach den 2 Monaten...
So what? Das Problem liegt jetzt bei Ihnen...
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Zitat
Daraufhin fand sogar ein Vergleich vor Gericht statt, der aber quasi ins Nichts lief, da ich Widerspruch einlegte. Es passierte aber nichts, bis gestern...mein Arbeitgeber hat die Lohnpfändung vorliegen!
Wenn ein Vergleich von einer der Parteien nicht angenommen wird, ergeht normalerweise ein Urteil. Und das wird mit Sicherheit nicht zwei Jahre dauern....
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