[quote='1']Wenn schon ein Vergleich vor Gericht zu nichts geführt hat, ist hier auch nicht die nächste Instanz.
2 Jahre haben Sie nebeneinander gewohnt und da war alles in Butter und urplötzlich kündigen Sie fristlos weil Sie glauben es geht nicht mehr.
Das war eine unüberlegte Handlung und rechtfertigt keine fristlose Kündigung. An eine fristlose Kündigung werden strenge Maßstäbe angelegt. Angst ist nicht ein solcher Grund.[/QUO
Die Mietzeit betrug 2 Monate es ist 2 Jahre her...habe fristlos gekündigt, nachdem ich es erfahren hatte und das war nach den 2 Monaten...