freiwillige Selbstverpflichtung für neuen Vermieter verbindlich

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:


    Ein vermietetes Mehrfamilienhaus wird vom Vermieter verkauft. Dieser hatte eine vor einiger Zeit eine freiwillige Selbstverpflichtung an alle Mieter geschickt indem er sich verpflichtet keine Mieterhöhungen vorznehmen sobald die Kaltmiete über 30% des Nettoeinkommens des Mieters liegt. Hat diese Selbstverpflichtung des alten Vermieters eine Relevanz für den neuen Vermieter?

  • Grundsätzlich gehen war alle Vertragsinhalte auf den neuen Vermieter über, aber ich würde mal tippen, dass diese Vereinbarung nicht Teil des schriftlichen Mietvertrags sind?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein, es ist nur als Extraschreiben vorhanden. Ein von mir befragter Anwalt meinte das es für den neuen Eigentümer verbindlich sei. Ob das wirklich stimmt kann ich nicht abschließend beurteilen.

  • Es geht dabei nicht darum, ob diese Vereinbarung mit übernommen wird, das wird sie nämlich, sondern immer um die Beweisbarkeit, gerade mündliche Absprachen sind schwer zu beweisen.

    Da hier ein schriftlicher Nachweis vorliegt ist das eher kein Problem.

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