Wer muss Handwerkern den Zutritt in das Haus bei Wartungen bzw. Instandsetzungen ermöglichen?
Vermieter/Eigentümer oder Mieter?
Wer muss Handwerkern den Zutritt in das Haus bei Wartungen bzw. Instandsetzungen ermöglichen?
Vermieter/Eigentümer oder Mieter?
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Ich wohne seit ca. 14 Jahren in einer Mietswohnung.
Bislang hatten Handwerker den Zutritt in das Haus bei Wartungen bzw. Instandsetzungen, zu mindestens kann ich mir das nicht anders vorstellen sonst wären diese arbeiten nicht ausgeführt worden.
Im Mietvertag steht kein Passus wonach ich dazu verpflichtet bin, dass ich verantwortlich bin, dafür sorge zu tragen damit die Handwerker ungehindert in das Haus kommen.
Das Haus hat einen Hausverwalter aber keinen Hausmeister.
Es geht bei den Wartungen bzw. Instandsetzungen um arbeiten in den Gemeinschaftskellerräumen und nicht um die Mietswohnungen.
Die Handwerker würden nur einen Schlüssel benötigen für die Hauseingangstür und den Keller, der Rest ist frei zugänglich.
Dazu ist man als Mieter auch nicht verpflichtet. Der Vermieter kann es nicht verlangen. Allerdings sollte man sich überlegen, ob man dem Vermieter vielleicht einen Gefallen tun kann damit, zumal der Aufwand für diesen Gefallen ja wirklich nicht groß ist. Bedenke, dass vielleicht irgend wann der Tag kommen könnte, an dem du den Hausverwalter auch mal um einen Gefallen bitten möchtest und du würdest dich freuen, wenn er dir dann hilft. Bei einem guten Verhältnis nach dem Motto "eine Hand wäscht die andere" ist das dann eher möglich. In diesem Sinne wirst du selbst entscheiden müssen, wie du dich verhalten wirst.
Vielen Dank für die Hilfe, gibt es eine gesetzliche Regelung, wonach der Vermieter den Handwerkern den Zutritt in das Haus bei Wartungen bzw.
Instandsetzungen zu ermöglichen hat?
Nur indirekt. Er hat nach §535 BGB die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Wenn er zu diesem Zweck Firmen beauftragt, dann ergibt es sich von selbst, dass die herein gelassen werden müssen, sonst kann er ja seiner Pflicht nicht nachkommen. Wie er das organisiert ist Sache des Vermieters. Wenn es um die Wohnung geht, ist es etwas aneres, aber danach hast du ja nicht gefragt.
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