Nach Kündigung und Auszug plötzlich Zahlungsaufvorderung

  • Hallo zusammen,

    habe leider ein kleines Problem und suche Rat wie man hier vorgehen kann.

    Habe im Dezember 2010 meine alte Wohnung gekündigt zum 31.01.2011.
    Kündigungsschreiben hat der Zwangsverwalter erhalten nur das Datum abgelehnt und es zum 31.03.2011 festgehalten da drei Monate Kündigungsfrist. Soweit so richtig.

    Bin am 01.02.2011 ausgezogen und habe die Miete (Dauerauftrag) bei meiner Bank zum 31.02.2011 gelöscht. Dummerweise einen Monat zu früh.

    Jetzt habe ich ein schreiben (das erste dieser Art) erhalten vom Zwangsverwalter.
    Datum 07.06.2011 LETZTE MAHNUNG
    Darin fordert er die Weiterzahlung der Mieten die Ausstehen plus Ausfallkosten pro Monat insgesamt 4 Monate bis zum 01.05.2011.

    Nach Rücksprache mit dem Zwangsverwalter hat dieser eingesehen das er mit den letzten zwei Monaten falsch lag und ich diese somit nicht zahlen muss.
    Aber es fehlen zwei Monatsmieten
    Die erste von September 2010 und die zweite vom März 2011

    Jetzt soll ich Zahlen obwohl ich nie eine Mahnung oder sonst etwas bekomme habe von der fehlenden Miete September 2010.
    Ist es rechtens jetzt auf einmal wo ich ausgezogen bin und schon seit Monaten da nicht mehr wohne dies zu verlangen?

    Danke im voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    D.Sommer

  • Eine Mahnung ist für den Verzug ist nicht erforderlich, wenn durch ein Datum im Mietvertrag bestimmt ist, bis wann die Forderung zu begleichen ist. Lässt man die Zahlungsfrist verstreichen, befindet man sich ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt.
    Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug.

  • Die fehlende Miete für März 2011 ist ja auch in Ordnung.
    Aber für September 2010 kommt erst so spät eine Mitteilung, das kann doch nicht sein.
    Ist das erste Schreiben wo halt drinsteht das ich Miete nachzahlen soll.
    Der Zwangsverwalter von der alten Wohnung meinte es wird es wird immer zurück gerechnet.
    das heißt die Miete für september kommt nicht und dann wird die Miete für Oktober für september gerechnet.....ist da normal?

  • Das mit der MAHNUNG habe ich Ihnen bereits erklärt. Entweder Sie akzeptieren das oder nicht. Und wenn nicht, dann reichen Sie Klage beim Amtsgericht ein. Prüfen Sie vorher Aufwand und Nutzen.


    Zitat


    Aber es fehlen zwei Monatsmieten
    Die erste von September 2010 und die zweite vom März 2011

    Ich verteh da was nicht. Wenn Sie 2 Monatsmieten schuldig sind dann zahlen Sie 2 Monatsmieten. Wenn es nur eine Monatsmiete ist, dann zahlen Sie nur eine Monatsmiete.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (9. Juni 2011 um 15:53)

  • Hallo bluebird,
    so kann es im Normalfall geregelt sein: Wenn Sie Miete schulden, muessen Sie diese zahlen. Sollten Sie diese nicht zahlen koennen oder wollen, kann aber einen bestimmten Mietrueckstand der Vermieter sie kuendigen. Paragraf 543 BGB.
    Da Sie aber von sich aus gekuendigt haben, kann und braucht der Vermieter Sie nicht mehr kuendigen. Aber da bedeutet nicht, das man dann nicht die fehlende Miete zahlen muss. Und einer Mahnung ist aus nicht noetig, da im Mietvertrag der Zahltag in der Regel kalendermaessig bestimmt wird.
    Und bedenken Sie, das Ihre Wohnung von einen Zwangsverwalter verwaltet wurde bzw. wird. Auch dieser muss sich ersteinmal einen Ueberblick verschaffen wie Ihr Vermieter vormals die Wohnung verwaltet hat. Dagegen anzugehen halte ich fuer sehr seht schwierig, da der Zwangsverwalter ja auch noch die schriftlichen Nachweise / Beweise darueber hat.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Ich denke du versuchst hier in Richtung Verjährung zu gehen, ich denke aber nicht das Du um die 2 Mieten drum rum kommst.

    Fakt ist halt, das du 2 Mieten nicht bezahlt hast, also musst du diese zahlen.

    Wenn du einen Kredit aufnimmst und das zeitlich so wäre wie bei deinen Mieten, glaubst du doch nicht, das die Bank auf die andere Rate verzichtet. Vielleicht hängen Sie Dir die Rate aus Kulanz hinten dran.

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