Hallo zusammen,
habe leider ein kleines Problem und suche Rat wie man hier vorgehen kann.
Habe im Dezember 2010 meine alte Wohnung gekündigt zum 31.01.2011.
Kündigungsschreiben hat der Zwangsverwalter erhalten nur das Datum abgelehnt und es zum 31.03.2011 festgehalten da drei Monate Kündigungsfrist. Soweit so richtig.
Bin am 01.02.2011 ausgezogen und habe die Miete (Dauerauftrag) bei meiner Bank zum 31.02.2011 gelöscht. Dummerweise einen Monat zu früh.
Jetzt habe ich ein schreiben (das erste dieser Art) erhalten vom Zwangsverwalter.
Datum 07.06.2011 LETZTE MAHNUNG
Darin fordert er die Weiterzahlung der Mieten die Ausstehen plus Ausfallkosten pro Monat insgesamt 4 Monate bis zum 01.05.2011.
Nach Rücksprache mit dem Zwangsverwalter hat dieser eingesehen das er mit den letzten zwei Monaten falsch lag und ich diese somit nicht zahlen muss.
Aber es fehlen zwei Monatsmieten
Die erste von September 2010 und die zweite vom März 2011
Jetzt soll ich Zahlen obwohl ich nie eine Mahnung oder sonst etwas bekomme habe von der fehlenden Miete September 2010.
Ist es rechtens jetzt auf einmal wo ich ausgezogen bin und schon seit Monaten da nicht mehr wohne dies zu verlangen?
Danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen
D.Sommer