Mieterhöhung zu hoch - zu früh

  • Hallo,

    ich wohne in Bayern und meine Grundmiete wurde zum 31.10.2019 von 350€ auf 420€ angehoben.

    War für mich erstmal ok, da die Wohnung echt extrem billig war.

    Allerdings habe ich nun erfahren, dass wohl teilweise nur eine Erhöhung von 15%, nicht 20% in Bayern erlaubt gewesen wäre.

    Jetzt kommt allerdings der Knaller....

    Heute kam ein Schreiben, dass meine Grundmiete von 420€ auf 495€ ab dem 01.06.2021 angehoben wird (Darin steht auch, dass ich seit 01.12.2019 die neue 420€ Miete zahle, was ja gar nicht stimmt, sondern schon seit dem 31.10.).

    Ist das alles so in ordnung? Das kommt mir doch etwas viel vor in der kurzen Zeit.

    Der Vermieter ist meines Erachtens etwas überfordert mit der ganzen Situation und als Ansprechpartner völlig ungeeignet.

    Vielen Dank für Vorschläge und Tipps

    EDIT: Vielleicht noch interessant, die Erhöhung wird damit begründet, dass die aktuelle Miete nicht der Vergleichsmiete entspricht, Mietspiegel oder sonstiges liegt nicht bei, damit man das überhaupt überprüfen könnte :D

  • dass wohl teilweise nur eine Erhöhung von 15%, nicht 20% in Bayern erlaubt gewesen wäre

    Die Kappungsgrenze gilt nicht für das ganze Bundesland, sondern ist für bestimmte Regionen mit angespannter Wohnsituation beschränkt.

    Das kommt mir doch etwas viel vor in der kurzen Zeit.

    Laut Gesetz muss die Miete mindestens 15 Monate bestehen, bevor eine neue Erhöhung wegen Anpassung an die ortsübliche Höhe erneut erfolgen kann.

    die Erhöhung wird damit begründet, dass die aktuelle Miete nicht der Vergleichsmiete entspricht

    Das muss ein Vermieter schon etwas genauer begründen. Beispielsweise mit der Nennung der Einstufung der Wohnung in den qualifizierten Mietspiegel, oder durch Nennung von drei vergleichbaren Wohnungen.

  • Laut Gesetz muss die Miete mindestens 15 Monate bestehen, bevor eine neue Erhöhung wegen Anpassung an die ortsübliche Höhe erneut erfolgen kann.

    Ist es nicht so, dass er nur alle 3 Jahre 20% erhöhen darf?

    Die letzte Erhöhung waren ja genau 20% und ist noch keine 3 Jahre her nach meiner Rechnung...

    Würde ganz gerne Widerspruch einlegen, aber nur falls ich das auch irgendwie begründen kann.

    Hab mal gegoogelt:

    Zitat wegen Verstoß gegen Nutzungsbedingungen entfernt

    Das heißt ja, dass die erste Erhöhung schon zu hoch war, oder?

  • Ist es nicht so, dass er nur alle 3 Jahre 20% erhöhen darf?

    Das ist korrekt. Hat aber mit der Aussage über die 15 Monate nichts zu tun. Der Vermieter könnte beispielsweise um 5% erhöhen, und 15 Monate später wieder um 5% (sofern er es korret begründen kann), und dann wäre er weiterhin unter der Kappungsgrenze.

  • Ja, aber in meinem Fall wurde ja zum 31.10.2019 bereits um 20% erhöht. Also dürfte er ja erst zum 31.10.2022 wieder erhöhen oder habe ich hier einen Denkfehler?

    Außerdem habe ich folgendes für meine Stadt gefunden:

    Zitat

    Des Weiteren wird eine abgesenkte Kappungsgrenze eingeführt. Demnach ist es dem Vermieter künftig nur noch erlaubt, die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent (bisher 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus zu erhöhen.

    Heißt für mich ich zahle sowieso schon 5% zuviel seit dem 31.10.2019. Kann ich das Geld wieder einfordern?

    Würde auch gerne die Stadt nennen, aber die wurde in meinem ursprünglichen Beitrag rauseditiert.

  • aber in meinem Fall wurde ja zum 31.10.2019 bereits um 20% erhöht

    Die Kappungsgrenze gilt für jeweils 3 Jahre, aber das hast du ja selber schon geschrieben. Das Datum kannst du dir sicherlich selber ausrechnen.

    Mag sein, dass es für deine Stadt 15% sind. Es ist in jeder Region anders. Daher kann ich das nicht allgemeingültig sagen. Du hast ja schon Infos für deine Stadt gefunden.

    Kann ich das Geld wieder einfordern?

    Nein. Eine Mieterhöhung ist wie eine Vertragsänderung zu sehen, denn du musst dafür ja unterschreiben. Das Gesetz lässt einem ausreichend Bedenkzeit, um die Forderung des Vermieters zu prüfen.

    Würde auch gerne die Stadt nennen, aber die wurde in meinem ursprünglichen Beitrag rauseditiert.

    Die Stadt ist nicht wichtig für die Antwort. Wir können hier nur allgemeine Infos geben, aber bekanntlich keine Rechtsberatung.

  • Hallo,

    hatte vor ein paar Wochen schon mal nachgefragt, da bei mir vor etwas über einem Jahr die Miete um 20% erhöht wurde und dann dieses Jahr wieder eine Mieterhöhung hereinflatterte.

    Hab dann erfolgreich Widerspruch eingelegt und dank Google herausgefunden, dass in meiner Stadt die Kappungsgrenze bei 15% liegt.

    Daraufhin den Vermieter darauf hingewiesen und freundlich gefragt, wie denn mit dem zuviel gezahlten Geld verfahren wird und was die neue Miete beträgt.

    Jetzt kam die Antwort, das 15 Monate lang zu viel gezahlte Geld wird uns erstattet, aber die Miete bleibt gleich. Aus dem BGB liegt eine Kopie von §558 bei.

    In dem steht zwar, dass er alle 15 Monate erhöhen darf bis zur Vergleichsmiete, aber in Absatz 3 wird dann die Kappungsgrenze erwähnt.

    Nach meinem Verständnis hat er doch jetzt seinen Fehler zugegeben und ich müsste die alte Miete + 15% bezahlen.

    Wie geht man hier am sinnvollsten vor? Dem Vermieter vorschlagen, dass man nach der aktuellen Gesetzeslage ab nächstem Monat die alte Miete +15% bereit ist zu bezahlen bzw. dass man ab dann einfach den Betrag überweist?

    Ich weiß, keine Rechtsberatung, aber über Tips wäre ich dankbar!

  • Jetzt kam die Antwort, das 15 Monate lang zu viel gezahlte Geld wird uns erstattet, aber die Miete bleibt gleich. Aus dem BGB liegt eine Kopie von §558 bei.

    Es ist richtig, dass die Miete 15 Monate gleich bleiben muss, bevor der Vermieter erneut die Miete erhöhen kann. Jedoch muss er dazu erst wieder ein formell korrekten Mieterhöhungsverlangen senden, in dem die Erhöhung dann entsprechend begründet ist, z.B. mit dem Mietspiegel. Nur so hast du dann die Möglichkeit zu prüfen, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist. Der Vermietr kann nicht einfach so sagen, zahle mehr und fertig.

  • Das ist mir klar. Mir geht es in erster Linie um die erste Mieterhöhung von 20%, bei der er ja nur 15% erhöhen hätte dürfen.

    Hier bekommen wir ja das zuviel gezahlte Geld zurück, die Miete soll aber trotzdem bei dem gleichen Betrag bleiben.

    So wie ich das verstehe, gelten die 15% für 3 Jahre, das heißt wir müssten jetzt Altmiete + 15% bezahlen und nicht Altmiete +20%, so wie der Vermieter es sich wünscht.

    Die neue Mieterhöhung vom Anfangsbeitrag ist erst mal vom Tisch.

    Mir ist nur nicht ganz klar, wie man das am besten anspricht...

  • Mir ist nur nicht ganz klar, wie man das am besten anspricht

    Eine Möglichkeit wäre, es so zu sagen, wie du es auch hier gemacht hast, nämlich dass die Kappungsgrenze innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren gilt und erst danach wieder eine Erhöhung möglich ist. Aber das liegt bei dir, man muss auch gar nichts sagen und zwahlt einfach den korrekten Betrag weiter.

  • Wieso den korrekten Betrag?

    Er hätte damals ja gar nicht bis zu dem Betrag erhöhen dürfen so wie ich das verstehe.

    Und wenn ich so "nett/dumm" bin und den Betrag einfach weiterzahle, dann darf er doch von dem Betrag aus wieder 15% erhöhen...

  • Er hätte damals ja gar nicht bis zu dem Betrag erhöhen dürfen so wie ich das verstehe.

    Ja. Deswegen hast ja so der Mieterhöhung wiedersprochen und es dem Vermieter nicht unterschrieben, wenn ich dich richtig verstanden habe. Du gehst jetzt also von dem korekten Betrag aus für weitere Mieterhöhungen.

    dann darf er doch von dem Betrag aus wieder 15% erhöhen...

    Nach den 3 Jahren Ja. Doch dazu muss der Vermieter erst wieder ein neues formell korrektes Mieterhöhungsverlangen schicken. Er kann nicht einfach so ohne Begründung sagen, nun zahle Betrag X.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!