Beiträge von xafr

    Wieso den korrekten Betrag?

    Er hätte damals ja gar nicht bis zu dem Betrag erhöhen dürfen so wie ich das verstehe.

    Und wenn ich so "nett/dumm" bin und den Betrag einfach weiterzahle, dann darf er doch von dem Betrag aus wieder 15% erhöhen...

    Das ist mir klar. Mir geht es in erster Linie um die erste Mieterhöhung von 20%, bei der er ja nur 15% erhöhen hätte dürfen.

    Hier bekommen wir ja das zuviel gezahlte Geld zurück, die Miete soll aber trotzdem bei dem gleichen Betrag bleiben.

    So wie ich das verstehe, gelten die 15% für 3 Jahre, das heißt wir müssten jetzt Altmiete + 15% bezahlen und nicht Altmiete +20%, so wie der Vermieter es sich wünscht.

    Die neue Mieterhöhung vom Anfangsbeitrag ist erst mal vom Tisch.

    Mir ist nur nicht ganz klar, wie man das am besten anspricht...

    Hallo,

    hatte vor ein paar Wochen schon mal nachgefragt, da bei mir vor etwas über einem Jahr die Miete um 20% erhöht wurde und dann dieses Jahr wieder eine Mieterhöhung hereinflatterte.

    Hab dann erfolgreich Widerspruch eingelegt und dank Google herausgefunden, dass in meiner Stadt die Kappungsgrenze bei 15% liegt.

    Daraufhin den Vermieter darauf hingewiesen und freundlich gefragt, wie denn mit dem zuviel gezahlten Geld verfahren wird und was die neue Miete beträgt.

    Jetzt kam die Antwort, das 15 Monate lang zu viel gezahlte Geld wird uns erstattet, aber die Miete bleibt gleich. Aus dem BGB liegt eine Kopie von §558 bei.

    In dem steht zwar, dass er alle 15 Monate erhöhen darf bis zur Vergleichsmiete, aber in Absatz 3 wird dann die Kappungsgrenze erwähnt.

    Nach meinem Verständnis hat er doch jetzt seinen Fehler zugegeben und ich müsste die alte Miete + 15% bezahlen.

    Wie geht man hier am sinnvollsten vor? Dem Vermieter vorschlagen, dass man nach der aktuellen Gesetzeslage ab nächstem Monat die alte Miete +15% bereit ist zu bezahlen bzw. dass man ab dann einfach den Betrag überweist?

    Ich weiß, keine Rechtsberatung, aber über Tips wäre ich dankbar!

    Ja, aber in meinem Fall wurde ja zum 31.10.2019 bereits um 20% erhöht. Also dürfte er ja erst zum 31.10.2022 wieder erhöhen oder habe ich hier einen Denkfehler?

    Außerdem habe ich folgendes für meine Stadt gefunden:

    Zitat

    Des Weiteren wird eine abgesenkte Kappungsgrenze eingeführt. Demnach ist es dem Vermieter künftig nur noch erlaubt, die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent (bisher 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus zu erhöhen.

    Heißt für mich ich zahle sowieso schon 5% zuviel seit dem 31.10.2019. Kann ich das Geld wieder einfordern?

    Würde auch gerne die Stadt nennen, aber die wurde in meinem ursprünglichen Beitrag rauseditiert.

    Laut Gesetz muss die Miete mindestens 15 Monate bestehen, bevor eine neue Erhöhung wegen Anpassung an die ortsübliche Höhe erneut erfolgen kann.

    Ist es nicht so, dass er nur alle 3 Jahre 20% erhöhen darf?

    Die letzte Erhöhung waren ja genau 20% und ist noch keine 3 Jahre her nach meiner Rechnung...

    Würde ganz gerne Widerspruch einlegen, aber nur falls ich das auch irgendwie begründen kann.

    Hab mal gegoogelt:

    Zitat wegen Verstoß gegen Nutzungsbedingungen entfernt

    Das heißt ja, dass die erste Erhöhung schon zu hoch war, oder?

    Hallo,

    ich wohne in Bayern und meine Grundmiete wurde zum 31.10.2019 von 350€ auf 420€ angehoben.

    War für mich erstmal ok, da die Wohnung echt extrem billig war.

    Allerdings habe ich nun erfahren, dass wohl teilweise nur eine Erhöhung von 15%, nicht 20% in Bayern erlaubt gewesen wäre.

    Jetzt kommt allerdings der Knaller....

    Heute kam ein Schreiben, dass meine Grundmiete von 420€ auf 495€ ab dem 01.06.2021 angehoben wird (Darin steht auch, dass ich seit 01.12.2019 die neue 420€ Miete zahle, was ja gar nicht stimmt, sondern schon seit dem 31.10.).

    Ist das alles so in ordnung? Das kommt mir doch etwas viel vor in der kurzen Zeit.

    Der Vermieter ist meines Erachtens etwas überfordert mit der ganzen Situation und als Ansprechpartner völlig ungeeignet.

    Vielen Dank für Vorschläge und Tipps

    EDIT: Vielleicht noch interessant, die Erhöhung wird damit begründet, dass die aktuelle Miete nicht der Vergleichsmiete entspricht, Mietspiegel oder sonstiges liegt nicht bei, damit man das überhaupt überprüfen könnte :D

    Hallo,

    in meiner zugestellten Nebenkostenabrechnung habe ich vor allem bei der Heizkostenabrechnung ein paar Kleinigkeiten entdeckt, die mir etwas seltsam vorkommen.

    Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen, ob das alles seine Richtigkeit hat, oder ob ich mal nachhaken sollte.

    Die Nebenkostenabrechnung kam von der Firma Brunata, die auch unsere Heizungen ablesen. An den Heizkörpern sind diese Verdampferröhrchen verbaut.

    Hier mal die Abrechnung:

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    - Die beiden Heizkörper im Wohnzimmer weisen unterschiedliche Werte auf. Das kommt daher, dass einer davon etwa 1-2 Monate im Winter ausfiel und durch uns wieder gangbar gemacht wurde. Wir hatten da so einen Stift hinter dem Drehregler mit Fett geschmiert und wieder gangbar gemacht. Also hat der eine Heizkörper weniger geheizt. In der Abrechnung wurde er einfach nach oben korrigiert.

    - Der Heizkörper im Bad funktioniert gar nicht. (Was nicht weiter schlimm ist, da an der Wand die Heizrohre verlaufen und wir quasi eine Wandheizung dadurch haben). Allerdings kommt mir der Verbrauch von "7" alleine durch das Verdampfen etwas hoch vor....

    - Der Heizkörper im Kinderzimmer ist viel dünner als alle anderen in der Wohnung verbauten. Müsste dieser nicht mit einem kleineren Faktor als 1 berechnet werden? Der muss ja viel heißer werden, um die gleiche Heizleistung abzugeben. Anbei mal Bilder. (Die großen sind in der Wohnung überall, der kleine nur im Kinderzimmer)

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    Falls weiter Infos benötigt werden kann ich die gerne nachreichen :)

    Vielen Dank schon mal im Vorraus!

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