Vormieter verschwunden - Schlüssel nicht zurück gegeben

  • Wir werden ein Haus mit Garten mieten, ist ausgemacht, der Vermieter ist ein guter Bekannter, also steht das fest, auch wenn ich noch keinen Vertrag habe. Wir sind nicht unter Auszugsdruck.

    Der Vormieter hat selbst gekündigt, der Kündigungstag ist schon vorbei. Zuerst war er mit Ausräumen nicht fertig (ein paar Tage drüber), und jetzt ist er verschwunden. Keine Abnahme, keine Schlüsselübergabe. Was man durch die Fenster sehen kann ist alles leer.

    Der Vermieter hat einen Anwalt eingeschaltet, derzeit läuft die Meldeamtsanfrage.

    Der Vermieter (und meine Frau) meinen, daß der jetzt eine weitere Miete schuldet, es daher noch "seines" ist und man somit nicht aufmachen darf, sondern warten muß, bis alles geklärt ist.

    Ich meine, daß das Mietverhälnis beendet ist und daß man aufmachen kann. Ich glaube auch, daß er eine weitere Miete schuldet, aber nicht als Nochmieter, sondern als Schadensersatz.

    Naja, ich würde naturlich gerne reinkönnen, zum renovieren, bin also parteiisch ;)

    Was meint Ihr? Hat jemand schonmal so einen Fall gehabt? Wie wurde der gehandhabt?

    Danke im Voraus!

  • Ich meine, daß das Mietverhälnis beendet ist und daß man aufmachen kann

    Das ist falsch. Nach der gesetzlichen Lage nennt man das verbotene Eigenmacht und ist nicht zulässig. So bitter es auch für einen Vermieter ist, räumen darf nur der Gerichtsvollzieher, nachdem ein gerichtliches Räumungsurteil vorliegt.

    Und ja, der Mieter kann zum Schadenersatz heran gezogen werden. Das nennt sich dann Nutzungsausfallentschädigung und nicht mehr Miete, läuft aber im Prinzip auf das gleiche hinaus.

  • Danke für die Einschätzung!

    Ich kann das noch nicht ganz glauben. Wohnzimmer, Küche und Schlafzimmer sind leer. Nur Bad und Flur sind nicht durch Fenster einsehbar.

    Mietverhältnis zuende. Mieter nicht mehr drin. Es wurde nur die Endabnahme nicht gemacht und der Schlüssel nicht abgegeben. Beides hindert doch den Mietvertrag nicht am zuendegehen?

    Ist das Haus so tatsächlich noch vom Gesetz geschütztes "seins"?

    Das würde letztendlich bedeuten, daß ein böswilliger Mieter einseitig das Mietverhältnis "verlängern" könnte?

    Wir kennen einen aktuellen Fall, unser Tabaklädchen. Dem wurde fristgerecht gekündigt (ohne Gründe), und er hat noch keinen Ersatz gefunden. Er hat fristgerecht leergeräumt. Theoretisch hätte er dann doch einfach drinbleiben können, bis ein Räumungsurteil ergangen ist?

    Aber es könnte leicht sein, daß das so ein Fall ist, wo die gesetzliche Regelung meinem Verstand zuwider läuft, das geht mir immer wieder mal so :)

    Servus!

  • Beides hindert doch den Mietvertrag nicht am zuendegehen?

    Ja natürlich ist der Mietvertrag nach dem Ende der Vertragslaufzeit zuende gegangen. Völlig richtig. Aber hier geht es um die gesetzlichen Regelungen zum "Besitz". Und dieser muss eben aktiv aufgegeben werden. Ein Beispiel: Ich leihe dir ein Buch. Wenn die Vereinbarung über die Leihe zu Ende ist, dann musst du mir das Buch zurück geben. Aber selbstverständlich darf ich dabei nicht in deine Wohnung einbrechen und es mir selber holen, nur weil die Leihe zu Ende ist. Jemandem den Besitz entziehen darf eben nur der Gerichtsvollzieher.

    Das würde letztendlich bedeuten, daß ein böswilliger Mieter einseitig das Mietverhältnis "verlängern" könnte?

    Theoretisch ja. Wenn da nicht der §545 BGB wäre, nach dem ein Vermieter der automatischen Verlängerung innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen muss.

    Theoretisch hätte er dann doch einfach drinbleiben können, bis ein Räumungsurteil ergangen ist?

    Wäre aber nicht klug. Denn der Mieter zahlt dann die ganzen Kosten für die Klage und die Räumung, und da kommt einiges zusammen.

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