Hallo, Frage an Euch, vielleicht weiß das jemand zufällig. Wenn man die Hälfte einer Doppelgarage mietet (die andere Hälfte gehört dem Vermieter), darf man die dann nur für ein Auto benutzen, oder auch nur für andere Dinge, zb als Kellerersatz für Kartons, kleine Möbelstücke und so Sachen? Oder bekommt man Ärger weil sie dann zweckentfremdet wird?
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