Nutzung Hälfte einer Doppelgarage - die man gemietet hat

  • Hallo, Frage an Euch, vielleicht weiß das jemand zufällig. Wenn man die Hälfte einer Doppelgarage mietet (die andere Hälfte gehört dem Vermieter), darf man die dann nur für ein Auto benutzen, oder auch nur für andere Dinge, zb als Kellerersatz für Kartons, kleine Möbelstücke und so Sachen? Oder bekommt man Ärger weil sie dann zweckentfremdet wird?

  • Ob man Ärger bekommt, hängt vom Vermieter und vom Wohnort ab. Es ist nicht erlaubt, eine Garage für anderes als Parken von Kraftfahrzeuge und Lagern von deren unmittelbarem Zubehör wie Reifen zu nutzen. Möbel, Kartons etc stellen zudem unzulässige Brandlasten dar. Eine Garage ist kein Kellerersatz.

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