Hallo,
der Vermieter verweigert die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, da in den vergangenen Jahren Erstattungen zwischen 400 und 800 € erfolgt sind.
Begründung: Die Mieterin ( ohne jegliche Angehörige ) befindet sich im Pflegeheim, welches vom Sozialamt finanziert werden muss. Das Mietverhältnis konnte nicht fristgerecht gekündigt werden, dafür Heimaufnahme kurzfristig erfolgte.
Da der Vermieter versäumte, sich die drei Monatsmieten vom Sozialamt erstatten zu lassen, will er nun das etwaige Guthaben aus 2020 als Entschädigung festhalten.
Kann mir jemand sagen, ob so etwas rechtens ist?
Vielen Dank und liebe Grüße
Jule