Beiträge von Jule2217

    Ich weiß aus erster Hand,, dass der Vermieter sich mit dem Sozialamt in Verbindung setzen muss, da ich mich als Bevollmâchtigte der Mieterin zwecks Übernahme der Heimkosten mit dem Sozialamt in Verbindung setzen musste.

    Bei diesem Termin wurde mir gesagt, dass ausstehende Mietzahlungen sowie alle anfallenden Nachzahlungen der Betriebskosten auf Antrag an den Vermieter gezahlt werden. Ebenso kann der Vermieter sich Entrümplungskosten, die bei einer nicht geräumten Wohnung entstehen, auch vom Sozialamt erstattet bekommen, wenn keine Kinder oder nahe Verwandte dafür eintreten können.

    Auch dafür muss aber der Vermieter tätig werden.

    Er hat es gar nicht erst beantragt und ist nun der Meinung, dass rückwirkend nichts mehr machbar ist.

    Statt sich im Nachhinein zu erkundigen, hat er eben beschlossen, seinen Verlust mit der Betriebskostenabrechnung auszugleichen.

    Meine Vermutung geht dahin, dass es sich mit dieser Rechnung eher für ihn lohnt, als mit den drei Kaltmieten für die kleine Wohnung vom Sozialamt.


    Hallo Multimann,

    auch Dir danke ich für die Antwort.

    Es geht um das Jahr 2020 und der Vermieter hätte von uns aus alle Zeit der Welt, eine Abrechnung zu erstellen.

    Er verweigert diese halt und begründet es damit, das Guthaben als Entschädigung für die ausgefallenen drei Monatsmieten festzuhalten.

    Allerdings ist das Sozialamt bereit, diese Mietkosten zu erstatten - auf Antrag eben und diesen stellt der Vermieter komischer Weise nicht.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

    Dann werde ich mich nun mit dem Sozialamt in Verbindung setzen und erfragen, ob Ansprüche auf Erstattungen aus 2020 bestehen.

    Sollte es nicht so sein, kann ich also als Bevollmächtigte auf eine Erstellung der Betriebskostenabrechnung bestehen und auf das Überweisen eines eventuellen Guthaben auf das Taschengeldkonto des Pflegeheimes bestehen.

    Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende.

    Das ist genau der Punkt, der mich stutzig macht.

    Obwohl feststeht, dass das Sozialamt für die Ausfälle einspringt, nimmt der Vermieter es nicht in Anspruch, sondern besteht auf Einhaltung des Guthabens der Betriebskostenabrechnung.

    Also wenn ich jetzt richtig informiert bin, ist der Vermieter zur Erstellung einer Abrechnung verpflichtet, damit wenigstens ein Vergleich gezogen werden kann.

    Sehe ich das richtig?

    Ich sage Danke für Deine Mühe.

    Hallo,

    der Vermieter verweigert die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, da in den vergangenen Jahren Erstattungen zwischen 400 und 800 € erfolgt sind.

    Begründung: Die Mieterin ( ohne jegliche Angehörige ) befindet sich im Pflegeheim, welches vom Sozialamt finanziert werden muss. Das Mietverhältnis konnte nicht fristgerecht gekündigt werden, dafür Heimaufnahme kurzfristig erfolgte.

    Da der Vermieter versäumte, sich die drei Monatsmieten vom Sozialamt erstatten zu lassen, will er nun das etwaige Guthaben aus 2020 als Entschädigung festhalten.

    Kann mir jemand sagen, ob so etwas rechtens ist?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Jule

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