Ich weiß aus erster Hand,, dass der Vermieter sich mit dem Sozialamt in Verbindung setzen muss, da ich mich als Bevollmâchtigte der Mieterin zwecks Übernahme der Heimkosten mit dem Sozialamt in Verbindung setzen musste.
Bei diesem Termin wurde mir gesagt, dass ausstehende Mietzahlungen sowie alle anfallenden Nachzahlungen der Betriebskosten auf Antrag an den Vermieter gezahlt werden. Ebenso kann der Vermieter sich Entrümplungskosten, die bei einer nicht geräumten Wohnung entstehen, auch vom Sozialamt erstattet bekommen, wenn keine Kinder oder nahe Verwandte dafür eintreten können.
Auch dafür muss aber der Vermieter tätig werden.