Hallo Freunde,
meine Anliegen ist sehr Spezial und brauche von euch Hilfe.
Ich habe ein alten grundschule mit Hausmeisterwohnung gekauft. Im Vertrag von Stadt und der Vermieter steht folgendes wegen der Betriebskosten:
Abweichend von den Regelungen des paragraf 4 wird folgendes zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbart: Die gemäß § 4 Abs. 2 erhobenen Betriebskosten wurden aufgrund von Erfahrungswerte festgesetzt. Da die vermietete Wohnung einen Zusammenschluss mit einem öffentlichem Gebäude bildet, ist genaue Ermittlung der Betriebskosten nicht möglich.
Für die Heizkostenvorauszahlung bezahlt der Mieter 85€.
Warmwasser haben die Klassen nicht gehabt und die Heizungen habe ich im selben Monat nach meinem kauf abgebaut.
Ich habe von Gasversorger Rechnung erhalten, daß ich ca. 800€ nachzahlen soll und demnächst nicht mehr 260€, sondern 1110€ jeden Monat vorauszahlen.
Meine Frage lautet, muss der Vermieter mir das 800€ zurückerstattet und kann ich Heizkostenvorauszahlung auf 1110€ erhöhen.
Danke voraus