Kellernutzung für Hobby - Werkeln erlaubt

  • Hallo,

    ich habe im Netz schon versucht Informationen dazu zu finden, aber leider gehen die Meinungen stark auseinander.

    Zur Mietwohnung gehört ein Kellerraum, verschleißbar.

    Die Frage nun: Unter der Maßgabe, dass sich niemand in der Hausgemeinschaft beschwert und der genutzte Strom nicht über denn Allgemeinstrom läuft:

    Darf ich mir eine kleine Werkbank in meinen Keller stellen und dort werkeln oder ist dies ein reiner Lagerraum?

    Im Netz findet man zwischen den Aussagen:

    - ja, es ist dein Raum mach du willst

    - ja, der VM muss es aber vorher genehmigen

    - nein, es ist ein reiner Lagerraum


    so ziemlich alles. Was stimmt denn aber nun?

    Viele Grüße

  • Das Problem kommt von der baurechtlichen Seite. In der Regel erfüllen Keller die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum nicht (Licht, Belüftung, Fluchtwege) und als Werkstatt müsste er dies tun. Zumindest wenn du vor hast, dich dort länger als nur wenige Minuten aufzuhalten.

  • Hallo,

    danke für die ANtwort.

    Ich will ja keine professionelle Werkstatt da rein haben, noch will ich darin wohnen.

    Es geht darum, in der Woche mal wenige Stunden dort zu werkeln. Mal ein altes Möbelstück aufbereiten oder etwas reparieren. Nicht regelmäßig und nicht langzeitig.

    Trifft das trotzdem zu?

  • Details dazu sind in der betreffenden Landesbauordnung zu finden. Da gibt es durchaus unterschiedliche Anforderungen, Ausnahmegenehmigungen für Werkstätten u.ä. Nach Musterbauordnung sind Räume, die für nicht seltenen und nicht nur kurzfristigen Aufenthalt, wie beispielsweise Werkstätten, als Aufenthaltsräume zu sehen, mit den entsprechenden Auflagen.

    Ich würde den Vermieter zumindest fragen. Gerade in einem Mehrfamilienhaus kann es Ärger geben und dann ist es einfach besser, man hat das zumindest mit dem Vertragspartner vorher geklärt.

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