Beiträge von hunger_Games

    Hallo,

    ich habe im Netz schon versucht Informationen dazu zu finden, aber leider gehen die Meinungen stark auseinander.

    Zur Mietwohnung gehört ein Kellerraum, verschleißbar.

    Die Frage nun: Unter der Maßgabe, dass sich niemand in der Hausgemeinschaft beschwert und der genutzte Strom nicht über denn Allgemeinstrom läuft:

    Darf ich mir eine kleine Werkbank in meinen Keller stellen und dort werkeln oder ist dies ein reiner Lagerraum?

    Im Netz findet man zwischen den Aussagen:

    - ja, es ist dein Raum mach du willst

    - ja, der VM muss es aber vorher genehmigen

    - nein, es ist ein reiner Lagerraum


    so ziemlich alles. Was stimmt denn aber nun?

    Viele Grüße

    Okay, also gibt es neben Mahnbescheid und Klage noch die Verhandlung als Möglichkeit der Hemmung, dies ist aber im Falle von einem informierenden Schreiben ohne wirkliche Forderung (auch nicht nach Rückmeldung) nicht erfüllt und somit ist nichts gehemmt. Korrekt?

    Heißt also nach 6 Monaten ist alles gut..

    Hey,

    ist dem auch so, ja?
    Ich war auch der Meinung, dass dem so sei, dann ahbe ich gegoogelt und im Mietrechtslexikon steht aber folgendes:

    Zitat entfernt wegen fehlender Quellenangabe. Bitte Nutzungsbedingungen beachten.

    Ich verstehe das Anwaltsdeutsch nicht so gut, weshalb ich nicht verstehe, was eine Verhandlung ist.

    Hemmt die Verhandlung nun, ja oder nein? Und wenn ja, ist so ein Brief dann schon eine Verhandlung?

    Danke für die schnelle ANtwort.

    Also muss ich mir keine Sorgen machen? Die Wohnung war in makellosem Zustand, für mich wirkte das danach, das versucht wird, die Kaution zu behalten.

    Es hieß, ein Gutachter solle den angeblichen Schaden prüfen, das war aber vor 3 Monaten, also ca. zur Hälfte der Verjährung. Danach ist dann aber nichts mehr passiert.

    Nach 6 Monaten ist die Sache durch und wir sollten das Geld zurück bekommen oder gibt es noch Fallstricke?

    Hallo,

    der Vermieter hat ja nach Wohnungsübergabe noch 6 Monate Zeit, die Wohnung zu prüfen und ggf. Ansprüche zu stellen.

    Sollte die Wohnungsübergabe mit Protokoll geführt wurden sein, sind im Prinzip nur die darin vermerkten Mängel und versteckte Mängel noch anfechtbar.

    Angenommen, das Protokoll ist mängelfrei und nach mehreren Monaten aber noch vor Ablauf der Verjährung schickt der VM einen Brief und teilt mit, einen Mangel gefunden zu haben und diesen zu prüfen. Dann meldet sich der VM einfach nicht mehr. Konkrete Forderungen wurden nicht gestellt.

    Gilt dies als "Verhandlung", die ja die Verjährung hemmen kann oder was genau ist mit Verhandlung gemeint.

    Ist es legitim, davon auszugehen, dass dieser Brief nicht zur Verjährung geführt hat?

    Besten Dank und viele Grüße

    N'Abend,

    vielen Dank erst mal für die Anmerkungen und für die Rückmeldung. Ich habe jetzt einen Termin beim Mieterbund gemacht und werde die Schönheitsreparaturklausel mal prüfen lassen. Mal sehen, was der Anwalt sagt. Vielleicht komme ich ja dadurch aus der Sache raus.

    Alles andere bringt ja jetzt auch erst mal nichts mehr, bevor nicht ein Anwalt den Wortlaut prüft.


    Drückt mir die Daumen!

    Guten Morgen,

    es ist schon ein etwas älterer Mietvertrag. Die Vorlage ist von 2012, wir sind aber erst später eingezogen. Ich habe mich schon zu Schönheitsrepartauren belesen, steige aber noch nicht so richtig durch. Ich dachte, dass wir diese beim Auszug leisten müssten, sofern die Klausel nicht starr ist. Bei uns wir da von "im Allgemeinen" gesprochen und auch von neutralen Farben und eben nicht weiß. Dennoch gibt es aber die Fristen von 5, 8 und 10 Jahren.

    Dafür müsste das erstmal wirksam im Vertrag vereinbart worden sein, aber oftmals sind die Klauseln - gerade in älteren Mietverträgen - unwirksam.

    Weiterhin empfinde ich einen Wasserschaden durch ein undichtes Dach nicht als Schönheitsrenovierung, sondern als Instandsetzung, welche der Vermieter vornehmen muss. Das ist keine normale Abnutzung!

    Richtig, das mit dem Wasserschaden sehe ich auch so. Meine Frage ist dann aber: Die betroffenen Außenwände (immerhin 2 bzw. 3 von 4) lasse ich dann einfach ungestrichen und wenn der VM beim Übergabeprotokoll meckert, dann sage ich ihm das so? Oder könnte ich das Streichen in der Wohnung einfach komplett lassen mit der Begründung, dass die Schäden langfristig bekannt waren und von Seiten des VM nichts unternommen wurde?

    Also ich bin mir da nicht sicher, aber wenn es so im Mietvertrag steht, dann meine ich schon, dass ihr Hand anlegen müsst. Habt ihr denn damals kein Übernahmeprotokoll gemacht? Das wäre wichtig zu haben.

    Hey, natürlich gab es das Protokoll. Die entsprechende Stellen wurden aber verspachtelt und tapeziert und waren nicht sichtbar. In den Jahren in denen wir hier wohnen, hat das Wasser dann aber wieder sein Übriges getan und dafür gesorgt, dass die Löcher zurückkehren. Das Dach wurde nie professionell repariert, denke ich.

    Grüße und Danke für die Antwort.

    Guten Abend,

    wir haben unser aktuelles Mietverhältnis gekündigt und werden zum Glück bald aus unserer Wohung ausziehen.

    Kurz zur Vorgeschichte:

    Wir haben seit Mitte desy letzten Jahres Stress mit unserem Vermieter und die Mängel in der Wohnung häufen sich.

    Vor >5 Monaten haben wir ein Loch in einer Rigips-Wand im Dachgeschoss entdeckt, welches auf ein undichtes Dach zurückzuführen ist (Der Gips löst sich durch das Wasser auf). Wir haben alles mehrfach gemeldet, mehrere Fristen zur Beseitigung gesetzt, aber unser Vermieter hat sich nicht bewegt. Wir haben uns dann aber entschieden zu kündigen und nicht zu Klagen o.ä.

    Durch das eindringende Wasser haben sich nun die Wände im DG und der darunter liegenden Etage verfärbt und die Tapete hat sich abgelöst. Auch das haben wir gemeldet, nichts passierte. Die Wände beginnen zudem aufzureißen.

    Jetzt wo wir ausziehen wollen stellt sich natürlich die Frage: Müssen wir das Renovieren bzw. müssen wir Schönheitsreparaturen durchführen? Der VM weiß von den Schäden und hat über Monate nichts gemacht nichts gemacht. Ich sehe es nicht ein, eine Wand zu streichen, deren Verfärbung nicht mein Verschulden ist. Auch denke ich, dass ein solcher Mangel nicht mehr in meinen Aufgabenbereich fällt. Meines Erachtens ist die Wohnung Schrott und sollte Kernsaniert werden, da die Wände alle feucht sind.

    Sind wir dennoch verpflichtet, diese Schönheitsreparturen durchzuführen, wenn es im Mietvertrag steht? Ich habe Angst, die Kaution nicht zurück zu bekommen.

    Danke und Grüße!

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