Mündlicher Mietvertrag, plötzlich Nebenkostenabrechnung

  • Moin moin,

    wie die meisten, die hier schreiben, habe ich ein kleines Problem:

    Ich wohne mit meiner Freundin in einer netten kleinen Wohnung, für die wir einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen haben. In den Gesprächen (meine Freundin mit mir und dem Vermieter, sonst niemand) haben wir uns auf 400€ geeinigt. Auf die Frage nach weiteren Kosten wurde vom Vermieter geantwortet: "Sie kümmern sich noch um Strom und was Sie sonst noch wollen". Ich habe das "Was Sie sonst noch wollen" als Internet o.Ä. gesehen.
    Eingezogen sind wir am 1.7.10, im März diesen Jahres haben wir nun eine Abrechnung über die Nebenkosten von der Hausverwaltung (nicht vom Vermieter) erhalten. Ich habe den Vermieter kontaktiert und ihm gesagt, dass das nicht unserer Absprache entspreche und ich diese Nebenkostenabrechnung nicht begleichen werde. Er antwortete, dass es selbstverständlich sei, dass wir die Nebenkosten zu zahlen haben, da es sich um von uns verursachte Kosten handeln würde. Er hat die Rechnung in Augenschein genommen und von 480€ auf 410€ gesenkt (für 6 Monate), was mir jedoch nicht reicht, da ich der Auffassung bin keine Nebenkosten zahlen zu müssen.
    Achja, die Wohnung ist 45,2m² groß und die Wohnung vom gleichen Schnitt (über uns) kostet derzeit 290€ kalt.
    Meine Frage ist nun, wie ich weiter vorgehen soll/kann, da wir eigentlich auch in der Wohnung bleiben möchten... Meine Idee ist ein Brief an den Vermieter, dessen Aussage ist, dass ich die Miete in den folgenden Monaten kürzen werde, damit die Miete der Absprache entspricht.
    Ich hab nun allerdings auch die Befürchtung aus der Wohnung zu fliegen oder Ähnliches ...

    Ich hoffe ich habe genug geschrieben und ihr könnt mir helfen.

    lg Spaxel

  • Wenn nur ein mündlicher Mietvertrag besteht, dann muss auch nur die mündlich vereinbarte Miete bezahlt werden. Erst im schriftlichen Vertrag werden dann die Modalitäten wie Nebenkosten, Hausordnung und Schönheitsreparaturen festgelegt.

    Aber bedenken Sie, dass solche Verträge bei einer längeren Laufzeit der Schriftform bedürfen.

    Der mündliche Mietvertrag


  • Aber bedenken Sie, dass solche Verträge bei einer längeren Laufzeit der Schriftform bedürfen.

    Nein, das bedürfen Sie - jedenfalls im Hinblick auf die Wirksamkeit der Mietvertrags - nicht bzw. die Nichteinhaltung ist in der Regel nicht zum Nachteil des Mieters. Lediglich für befristete Wohnraummietverträge besteht ein Schriftformerfordernis. Wird dieses nicht eingehalten ist lediglich die Befristung unwirksam, nicht aber der Mietvertrag als solches, siehe auch Mündlicher Mietvertrag - Form des Mietvertrages. Eine Kündigung durch den Vermieter wäre demnach nur gemäß den Regelungen für den unbefristeten Mietvertrag möglich (3 Monate Kündigungsfrist gem. § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB).

    Sofern die mündliche Vereinbarung keine Pflicht zur Zahlung von Nebenkosten regelt sind diese mE mangels Vereinbarung auch nicht zu leisten. Sollte dennoch auf die Forderung der Nebenkosten eine Zahlung des Mieters erfolgen könnte dies als stillschweigende Vereinbarung über die Zahlung von Nebenkosten ausgelegt werden, siehe auch LG Saarbrücken vom 12.02.1999, AZ.: 13 BS 226/98/ in NZM 1999, 408.

    Gruß,

    Philipp

  • Also könnte der Vermieter unsere Verweigerung der Zahlung hinnehmen und uns dann allerdings ohne weitere Gründe fristgerecht in 3 Monaten kündigen? Ich habe einmal gehört, dass er uns dann nur bei Eigenbedarf o.Ä. kündigen kann.

    lg
    Spaxel

  • Im Falle eines 'mündlichen' Mietvertags ist Ihr Vermieter in der Beweispflicht, wenn der jetzt zusäztzlich zu dem mündlich abgesprochenen monatlichen Betrag zusätzliche Kosten von Ihnen fordert. Dies bedeutet im Gegenzug auch, dass Ihre Verweigerung für den Vermieter im Endeffekt derzeit keinen Kündigungsgrund darstellt.

  • Hallo Spaxel,
    wenn Sie noch beweisen koennen, das keine Rede von Betriebskosten war, dann kann das oben Geschriebene gut zur Geltung kommen. ( Ihre Freundin und Sie und nur der Vermieter ). Wenn Sie nicht zahlen und der Vermieter kuendigt Sie, dann benoetigt er konkrete und nachvollziehbare Kuendigungsgruende .
    Wenn Sie zahlen, egal wie viel kann das als "Zustimmung" gewertet werden.
    Es ist vielleicht zu empfehlen, das Sie schriftlich mit Nachweis an den Vermieter / Verwaltung schreiben, wo die Vereinbarung ueber die Beko zu finden sind. Solange diese nicht schriftlich oder auch unter "Zeugen" vom Vermieter nicht nachweisbar gemacht werden koennen, ist in der Regel kein "Vertrag" ueber Bekos vorhanden.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo nochmal und vielen Dank für all die hilfreichen Antworten und natürlich an alle, die geantwortet haben.
    Wir waren in der Tat zu jedem Gespräch nur zu 3. (Vermieter, meine Freundin und ich) und meine Freundin und ich wissen, dass nicht von Betriebskosten gesprochen wurde. Genügt dieses 2 zu 1 Verhältnis als "Beweis"? Und sind die Betriebskosten nun vom Vermieter zu tragen, wenn nichts anderes vereinbart wurde, also kein Vertrag darüber besteht?
    Könnte der Vermieter auch andere Kündigungsgründe haben, um uns rauszubekommen?
    Ist es nun demnach ungeschickt einen Brief aufzusetzen, in dem wir klarstellen den uns vorliegenden Abschlag (gestellt von der Hausverwaltung) zu zahlen, diesen jedoch von der Miete abzuziehen?
    Dies wollte ich eigentlich nur machen, damit die Hausverwaltung endlich an ihr Geld kommt ...

    Danke erneut und beste Grüße
    Spaxel

  • Wie ich bereits geschrieben habe, ist Ihr Vermieter in der Beweispflicht, wenn er jetzt neben der mündlich vereinbarten monatlichen Zahlung zusätzlich Betriebskosten von Ihnen fordert.

    Sofern dieser Nachweis seitens Ihres Vermieters nicht geführt werden kann (wovon ich nach Ihren Schilderungen ausgehe), kann ich nur davon abraten die geforderten Betriebskosten zu zahlen, und schon garnicht an Dritte. Denn dies könnte in einem eventuellen späteren Verfahren dann als stillschweigendes Einverständnis gedeutet werden.

    Und warum wollen Sie an die Hausverwaltung Zahlungen leisten? Diese ist nicht Ihr Vertragspartner sondern Ihr Vermieter.

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