Sperrmüll auf alle Mieter umlegen

  • Hallo zusammen,

    in einer Wohnanlage wird in einem der Häuser Sperrmüll in den Kellergängen gelagert. Nun kam ein Brief von der Hausverwaltung, worin aufgefordert wurde, den Müll innerhalb einer Frist zu entsorgen, andernfalls werde man entsorgen lassen und die Kosten auf alle Mieter umlegen, da man den Verursacher nicht ermitteln kann.

    Ich habe herausfinden können, dass das legal ist. Aber sind alle Mieter eingrenzbar?

    Die Wohnanlage ist ein Mehrfamilienhaus mit drei Eingängen, also drei voneinander getrennte Mehrfamilienhäuser mit je 8 Wohneinheiten und den dazugehörigen je 8 Kellern und Kellergängen. Sagen wir also, Hausnummer 2, 4 und 6. Der Sperrmüll fällt nur in Hausnummer 4 an, die Aufforderung, den Sperrmüll zu entsorgen mit der Androhung, alle Mieter an den Kosten zu beteiligen, erging aber auch an die beiden Wohnhäuser, die gar nicht betroffen sind.

    Darf der Vermieter wirklich die Mieter aller drei Häuser beteiligen oder muss er sich an die Mieter von Hausnummer 4 halten?

    Vielen Dank

  • Hallo,

    sind die Häuser denn über die Keller miteinander verbunden, d.h. kann ich vom Haus Nr. 4 über den Keller in das Haus Nr. 6 laufen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo erneut,

    Die Häuser sind so miteinander verbunden, dass sie einen leicht versetzten Block ergeben, es berühren sich zum Teil die Hauswände, das ist schon alles. Die Wohnungen haben nichtmal den gleichen Eigentümer, der da nun schreib.

    Die Keller sind nicht verbunden, auch nicht die Treppenhäuser. Es sind drei gesonderte Haustüren mit dazugehörigen Briefkästen und Klingeln. Die Schlüssel der Mieter aus Hausnummer 2 öffnen nicht die Haustüren von 4 und 6 und umgekehrt. Wer rein will, muss also irgendwo klingeln und warten, bis aufgedrückt wird.

  • Es hängt davon ab, ob die Häuser zusammen eine wirtschaftliche Einheit bilden. Das erkennt man am besten an der Nebenkostenabrechnung. Ist diese so gestaltet, dass die Gesamtkosten über alle Häuser verteilt werden, also über die Gesamtfläche, dann ist es eine wirtschaftliche Einheit. Und dann darf das auch so mit dem Müll gemacht werden.

  • Wenn das nur einmalig ist, können die Kosten nicht umgelegt werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung, das ist nur möglich, wenn das regelmäßig passiert. Aber zu eng darf man das auch nicht sehen, manchmal reicht auch einmal in 2-3 Jahren.

  • Der Brief ist jetzt der erste seiner Art nach ca. 10 Jahren, damals wurde ein leerstehender Keller von einigen Mietern als Fahrradkeller genutzt, auf Aufforderung aber geräumt.

    Ist der Brief bzw die Androhung, es umzulegen überhaupt rechtens im Hinblick darauf, dass der Absender weder die Hausverwaltung noch der alleinige Eigentümer ist?

    Die Firma, die schreibt besitzt mehrere Wohnungen in dem Block, wahrscheinlich noch die meisten. Andere Wohnungen haben andere Eigentümer, die teils selber dort wohnen, teils vermietet haben. Nicht, dass am Ende nur deren Mieter auf den Kosten sitzen bleiben.

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