Hallo zusammen,
in einer Wohnanlage wird in einem der Häuser Sperrmüll in den Kellergängen gelagert. Nun kam ein Brief von der Hausverwaltung, worin aufgefordert wurde, den Müll innerhalb einer Frist zu entsorgen, andernfalls werde man entsorgen lassen und die Kosten auf alle Mieter umlegen, da man den Verursacher nicht ermitteln kann.
Ich habe herausfinden können, dass das legal ist. Aber sind alle Mieter eingrenzbar?
Die Wohnanlage ist ein Mehrfamilienhaus mit drei Eingängen, also drei voneinander getrennte Mehrfamilienhäuser mit je 8 Wohneinheiten und den dazugehörigen je 8 Kellern und Kellergängen. Sagen wir also, Hausnummer 2, 4 und 6. Der Sperrmüll fällt nur in Hausnummer 4 an, die Aufforderung, den Sperrmüll zu entsorgen mit der Androhung, alle Mieter an den Kosten zu beteiligen, erging aber auch an die beiden Wohnhäuser, die gar nicht betroffen sind.
Darf der Vermieter wirklich die Mieter aller drei Häuser beteiligen oder muss er sich an die Mieter von Hausnummer 4 halten?
Vielen Dank