Im Vertrag steht,:
" Das Mietverhältnis beginnt am 01.09. 00 und endet am 31.08. 01
Es verlängert sich nach Ablauf nicht automatisch."
Unter dem Punkt Beendigung ist folgendes aufgeführt:
"Bei vorzeitiger Beendigung/ Abbruch des Studiums kann das Mietverhältnis jeweils zum 30.08. eines Jahres unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und nach Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung vorzeitig beendet werden."
Ich habe mein Studium ja nicht abgebrochen, daher kommt diese Aussage ja nicht zum Tragen. Meinem Verständis nach widersprechen sich auch beide Aussagen, da der Vertrag ja ohnehin nach einem Jahr zum 31.08. ausläuft.
Im Vertrag ist aber nicht explizit schiftlich festgehalten, dass das Mietverhältnis aufgrund des Studiums bzw. Semesters befristet ist.
Andere Gründe werden nicht genannt. Kann die Befristung damit unwirksam sein?