Abrechnungszeitraum verlängert

  • Hallo,

    ich habe die Suchfunktion schon genutzt aber leider nichts passendes gefunden. Ich hoffe das uns jemand helfen kann.

    Folgende Situation:

    Wir wohnen zur Miete und der Abrechnungszeitraum der NK lag immer August bis August, die Nebenkostenabrechnung bekamen wir dann im November/Dezember des selben Jahres.

    Im November 2019 erhielten wir, mit der Abrechnung 08.2018- 08.2019, ein Schreiben das man einmalig auf eine Abrechnung von 16 Monate geht.

    Die Begründung: umstellt auf Abrechnung 01.01 bis 31.12

    Heizung und Strom werden immer im Juni abgelesen!

    Jetzt die Fragen:

    1. ist sowas rechtens

    2. da im Juni Heizung und Strom abgelesen werden, würden ja knapp 6 Monate in der einmaligen 16 Monatsabrechnung fehlen da weder Heizung noch Strom erneut abgelesen wurden. (beim Strom beziehe ich mich hier auf den Hausstrom der auf die Mieter umgelegt wird). Dies hätte ja spätestens ende Dezember noch einmal geschehen müssen?!

    Weder Vermieter noch Hausverwaltung geben über diese Fragestellung Anworten!

    Ich hoffe mein Post ist verständlich :rolleyes:

    Vielen dank fürs lesen und evtl. Hilfen

  • ein Schreiben das man einmalig auf eine Abrechnung von 16 Monate geht.

    Die Begründung: umstellt auf Abrechnung 01.01 bis 31.12

    Das ist ein in der Rechtsprechung anerkannter Grund, vom 12-monatigen Zeitraum der Abrechnung ausnahmsweise abweichen zu können.

    da im Juni Heizung und Strom abgelesen werden, würden ja knapp 6 Monate in der einmaligen 16 Monatsabrechnung fehlen

    Dass die fehlen, kann man nicht so pauschal sagen. Eventuell wird eine Schätzung vorgenommen. Letztendlich kann man aber erst dann etwas dazu sagen, wenn die Abrechnung vorliegt und man diese prüfen kann. Vorher ist der Vermieter tatsächlich nicht verpflichtet, etwas dazu zu sagen, da seine Pflicht zur Abrechnung erst nach Ende des Abrechnungszeitraums entsteht.

    Du solltest vorsorglich jetzt sämtliche Zählerstände für Heizung und Warmwasser selbst ablesen. Optimalerweise sagst du das auch deinen Nachbarn, dass alle ihre Zählerstände haben. Dann kann man die Abrechnung besser prüfen und ggf. Einwendungen gut begründet geltend machen.

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