Hallo zusammen,
ich brauche bei folgender Situation dringend Rat:
Wir möchten als Familie eine Wohnung mieten. Diese Wohnung hat im EG 4 Zimmer, die nun nach 30 Jahren vom Vermieter renoviert werden. Zu dieser Wohnung gehört noch ein Kellerapartment, da hier Strom, Wasser und Gas zusammen laufen. Das soll / darf laut Vermieter untervermietet werden, kann aber natürlich für den Eigenbedarf genutzt werden. Aktuell befindet sich bereits ein Untermieter im Kellerapartment, da der Vormieter der Wohnung verstorben ist. Wir können aber selbst bestimmen, ob er bleibt, raus muss oder ob wir es selbst nutzen, allerdings würden wir ihn gerne übernehmen.
Der Vermieter teilte uns mit, dass wir für die Renovierung der Wohnung im Keller verantwortlich sind, die auch seit 30 Jahren nicht verändert wurde, was definitiv aber wieder fällig wäre (Sprung im Waschbecken, Schimmel, alte und abgenutzte Küche, undichtes Fenster)
Wir haben noch keinen Mietvertrag vereinbart und unterschrieben, das steht noch aus.
Stimmt es, dass die Vermieterin nicht noch das Kellerapartment renovieren muss, bevor wir einziehen und zahlen? Rein von der Logik her kann ich das nicht nachvollziehen, da das Kellerapartment auch zur Wohnung gehört, in die wir rein gehen werden und vollständig bezahlen.
Vielen Dank vorab für die Hilfe, ich bin hier ziemlich ratlos und habe bisher noch nichts dazu gefunden.
Liebe Grüße ![]()