Renovierung bei untervermieteter Wohnung

  • Hallo zusammen,


    ich brauche bei folgender Situation dringend Rat:


    Wir möchten als Familie eine Wohnung mieten. Diese Wohnung hat im EG 4 Zimmer, die nun nach 30 Jahren vom Vermieter renoviert werden. Zu dieser Wohnung gehört noch ein Kellerapartment, da hier Strom, Wasser und Gas zusammen laufen. Das soll / darf laut Vermieter untervermietet werden, kann aber natürlich für den Eigenbedarf genutzt werden. Aktuell befindet sich bereits ein Untermieter im Kellerapartment, da der Vormieter der Wohnung verstorben ist. Wir können aber selbst bestimmen, ob er bleibt, raus muss oder ob wir es selbst nutzen, allerdings würden wir ihn gerne übernehmen.

    Der Vermieter teilte uns mit, dass wir für die Renovierung der Wohnung im Keller verantwortlich sind, die auch seit 30 Jahren nicht verändert wurde, was definitiv aber wieder fällig wäre (Sprung im Waschbecken, Schimmel, alte und abgenutzte Küche, undichtes Fenster)

    Wir haben noch keinen Mietvertrag vereinbart und unterschrieben, das steht noch aus.

    Stimmt es, dass die Vermieterin nicht noch das Kellerapartment renovieren muss, bevor wir einziehen und zahlen? Rein von der Logik her kann ich das nicht nachvollziehen, da das Kellerapartment auch zur Wohnung gehört, in die wir rein gehen werden und vollständig bezahlen.

    Vielen Dank vorab für die Hilfe, ich bin hier ziemlich ratlos und habe bisher noch nichts dazu gefunden.

    Liebe Grüße :)

  • Stimmt es, dass die Vermieterin nicht noch das Kellerapartment renovieren muss, bevor wir einziehen und zahlen?

    Eine Wohnung kann auch unrenoviert vermietet werden, dann seid ihr allerdings nicht verpflichtet eine Renovierung zu leisten, der Vermieter aber auch nicht. Wenn ihr es renovieren wollt, dann müsst ihr es machen.


    Sprung im Waschbecken, Schimmel, alte und abgenutzte Küche, undichtes Fenster

    Das fällt alles nicht unter Schönheitsreparaturen. Das sind Mängel, mietet man die Wohnung aber mit diesen Mängeln, so müssen die nicht beseitigt werden, da diese dann zum vertraglichen Zustand gehören.

  • Was bedeutet das dann, wenn der Untermieter das beseitigt haben will? Wer zahlt das alles? Ist nach 30 Jahren nicht sowieso mal eine Renovierung fällig?

    Bitte die keine Vollzitate un die Antwort nicht in die Zitate schreiben!

  • Wer zahlt das alles?

    Das kommt auf die Umstände an.

    Wenn man eine Bruchbude mietet, dann kann man nicht verlangen, dass das eine Topwohnung daraus verlangen kann. Der Rest ist vertraglich zu Regeln.

  • Das ist ja keine Bruchbude, die Wohnung wird renoviert (Parkett wird abgeschliffen, Bäder komplett neu gemacht und alle Mängel beseitigt), nur das Zimmer im Keller wird nicht angerührt vom Vermieter, da er sagt, dass wir dafür zuständig sind. Wie ist das dann?

  • Das ist ja keine Bruchbude, die Wohnung wird renoviert (Parkett wird abgeschliffen, Bäder komplett neu gemacht und alle Mängel beseitigt), nur das Zimmer im Keller wird nicht angerührt vom Vermieter, da er sagt, dass wir dafür zuständig sind. Wie ist das dann?

    Dem Untermieter gegenüber seid ihr verpflichtet, der Vermieter dagegen euch. Problematisch wird es in dieser Konstellation nun durchaus, wenn der Untermieter gemäß seinem Vertrag einen Anspruch euch gegenüber hat, ihr die Wohnung aber nun so mit den Mängeln anmietet, wie sie derzeit ist und ihr damit keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter habt. Evtl. wärt ihr dann tatsächlich zuständig. Hier fehlt mir die Erfahrung, wie das zu beurteilen ist. Grundsätzlich seid ihr immer noch Mieter und müsst dem Vermieter gegenüber die Wohnung nicht verbessern. Dem Untermieter gegenüber seid ihr jedoch als Vermieter vermutlich für die Instandhaltung verantwortlich.

    Mein Rat an dieser Stelle: wenn man die Wohnung unbedingt haben möchte, würde ich mich vom Untermieter trennen, um das Risiko los zu sein, dass er Forderungen euch gegenüber geltend machen kann, insbesondere, wenn ihr nicht wisst, wie die Wohnung bei Anmietung durch ihn aussah und dies nicht nachweisbar ist. Dann wäre auch die alte abgenutzte Küche kein Problem (die zweite Küche braucht ihr ja nicht, nehme ich an), das Waschbecken könnte ich mir sogar als Mieter noch vorstellen, zu tauschen, weil das wirklich nicht so teuer ist. Ich würde die Wohnung aber grundsätzlich überdenken, denn ein Vermieter, der meint über Untervermietung Instandhaltungspflichten auf Mieter abwälzen zu können, ist mit Vorsicht zu genießen. Leider ist es häufig so, dass Vermieter es dann auch an anderen Stellen mit den Gesetzen nicht so genau nehmen und man sich auf weiteren Ärger einstellen kann.

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