Kündigung Untermietvertrag WG - Nachmietersuche wird verhindert

  • Hallo zusammen,

    Ich habe folgendes Problem: Ich hab mein WG Zimmer fristgerecht zum 30.4 gekündigt. Da ich aber bereits eine neue Wohnung habe und natürlich ungern doppelt zahlen möchte, habe ich meinem Mitbewohner ggü. mitgeteilt, dass mein Zimmer bereits ab 15.2 vermietet werden kann. Ich habe mich - wie üblich - auch dazu bereit erklärt, eigenständig nach einem Nachmieter zu suchen. Mein Mitbewohner lehnt dies jedoch ab, mit der Begründung, dass der neue Mieter zu ihm passen muss, weswegen er selbst auf Nachmietersuche gegangen ist. Es haben sich bereits mehrere Interessenten gemeldet, jedoch hat er aus reinen Sympathiegründen jemanden gewählt, der mein Zimmer erst zum 1.4 übernimmt.

    Meine Frage nun: Muss ich bis zum 1.4 weiter Miete zahlen? Schließlich hätte ich ja schon zu einem früheren Zeitpunkt mehrere liquide und zumutbare Nachmieter. Diese werden nicht aus handfesten Gründen abgelehnt. Mein Mitbewohner behindert an dieser Stelle "willkürlich" die zügige Weitervermietung.

    Danke für eure Antworten!

  • Meine Frage nun: Muss ich bis zum 1.4 weiter Miete zahlen? Schließlich hätte ich ja schon zu einem früheren Zeitpunkt mehrere liquide und zumutbare Nachmieter. Diese werden nicht aus handfesten Gründen abgelehnt. Mein Mitbewohner behindert an dieser Stelle "willkürlich" die zügige Weitervermietung.

    Wenn es keine vertragliche Vereinbarung dazu gab, dass du einen Nachmieter stellen darfst und welche Bedingungen dieser erfüllen muss, dann ist das in Ordnung und dein Mietvertrag läuft bis 31.03.. Der Vermieter allein entscheidet, wen er als zukünftigen Mieter akzeptiert. Falls dein Mitbewohner ebenfalls Mieter ist und der Vermieter ihn mit der Nachmietersuche beauftragt hat, dann ist dies hinzunehmen.

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