Kündigung wegen Grundstück verkauf

  • Gute Abend alle zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir eventuell weiter helfen.

    Am 27.10.2020 hat unser Vermieter uns eine schriftliche Kündigung per einschreiben zugesendet. Demnach müssten wir am 1.2.2021 aus dem Haus raus, begründung ist Verkauf der Grundstücks.

    Nun haben wir eine neue Bleibe gefunden in die wir jedoch erst am 12.2 beziehen können.

    Wir haben mit unserem noch Vermieter gesprochen und uns wurde zugesagt das wir bis zum 12.2 bleiben dürfen, die Kaufanzeige des Grundstücks wurde dementsprechend auch abgeändert das der Makler erst am 1.3 zuständig ist.

    Nun wurde die Kaufanzeige raus genommen und wir haben eine Nachricht per SMS bekommen das er dieses Wochenende die Abnahme machen möchte. Seitdem ist er für uns nicht erreichbar.

    Wir möchten dies natürlich freundlich klären und kein Streit beginnen, aber wir sind nun etwas verwirrt und wissen nicht weiter da dies jetzt so plötzlich kam.

    Er wollte uns schriftlich mitteilen das wir bis zum 12.2 bleiben dürfen aber dem ist er natürlich nicht nachgegangen.

    Eine Räumungsklage würden wir gerne verhindern, wir hatten Ihm auch angeboten die Hälfte der Mieter natürlich zu zahlen.

    Wir können leider vorher nirgendwo hin oder unsere Sachen unterstellen und mit Hund ist es schwer ein Hotel zu finden.

    Wenn wir einfach bis zum 12.2 bleiben was würde denn an Kosten auf uns zu kommen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Sunny141

  • Wenn wir einfach bis zum 12.2 bleiben was würde denn an Kosten auf uns zu kommen?

    Ihr solltet den Vermieter schriftlich versichern das ihr bald auszieht und auf eure entsprechende Vereinbarung hinweisen die ihr geschlossen habt, dass ihr zwei Wochen länger bleiben dürft.

    Wenn der Vermieter uneinsichtigt bleibt und Klage erheben sollte, bleiben euch zwei Möglichkeiten. Ihr erkennt vor einer mündlichen Verhandlung den Anspruch an (Anerkenntnis), so haltet ihr die Gerichtskosten relativ gering, weil weniger Gebühren anfallen. Oder ihr erkennt nicht an und zieht aus. Dann wird der Vermieter für erledigt erklären und einen Kostenantrag zu euren Lasten stellen, ihr erklärt dann auch die Erledigung, aber weißt den Kostenantrag zurück. Dann entscheidet das Gericht wer die Kosten zu tragen hat.

    So eine Prognose ist immer schwierig, aber sobald ihr einen Zeugen benennt kann die Beweisaufnahme nicht mehr durchgeführt werden (da der Rechtsstreit erledigt ist) und dann werden die Kosten in der Regel entweder geteilt oder gegeneinander aufgehoben, was günstiger sein dürfte als ein Anerkenntnis, soweit ihr das alles ohne Anwalt macht (was nicht unbedingt empfehlenswert ist). Oder der Vermieter trägt die Kosten alleine oder ihr tragt sie alleine.

    Die Kosten insgesamt dürften nicht zu hoch sein, da der Streitwert gering ist, da nur über 2 Wochen gestritten wird. So zumindest meine Einschätzung.

    Eine rechtssichere Antwort kann aber nur ein Anwalt geben.

  • Danke für die Antwort.

    Dann werde ich heute einen Anwalt kontaktieren und dem Vermieter schriftlich versichern das wir am 12.2 definitiv ausziehen und auch für die halbe Miete aufkommen und hoffen das es im freundlichen beendet wird.

    Sollte er trotzdem drauf bestehen das wir bis zum 1.2 raus sind, ist es dann rechtens wenn er am Samstag die Abnahme machen möchte, obwohl die volle Miete gezahlt wurde und bis zum 31.1 gilt?Dazu kommt das es am Wochenende ist, kann ich die Abnahme bis auf Montag raus zögern?

    Mit freundlichen Grüßen

  • ist es dann rechtens wenn er am Samstag die Abnahme machen möchte

    Da die der letzte Tag des Monats ein Sonntag ist, besteht die eigentliche Pflicht zur Übergabe erst am nächsten Werktag.

    Lasst euch auch nicht drohen oder so, ihr könnt ohne Urteil nicht aus der Wohnung geworfen werden.

  • Dann werde ich heute einen Anwalt kontaktieren

    Es wird sehr interessant sein, was der Anwalt zu der Kündigung sagt, wenn er sie bewertet hat. Der Verkauf allein ohne weitere Umstände ist nämlich kein anerkannter Grund für eine Kündigung. Diese wäre unwirksam und der Vermieter kann sich glücklich schätzen, dass ihr überhaupt bereit seid, auszuziehen.

  • Den Anwalt sollte man erst kontaktieren, sobald eine Räumungsklage kommt, das spart Kosten. Vllt verzichtet der Vermieter auch auf die Räumungsklage.

  • Wir konnten uns mit dem Mieter einigen, wir müssen bis Freitag die halbe Miete für Februar überweisen und dann hat er kein Problem wenn wir länger bleiben. Hatten wir zwar vorher schon angeboten und er hatte angenommen, dann war es anscheinend doch nicht ok und jetzt nach langem reden hat er wieder eingewilligt mit Bedingung. Am 15.2 bekommen wir dann auch die Abrechnung für letztes Jahr und die Kaution zurück. Ich hoffe das er dabei bleibt und es weiter friedlich abläuft. Ich bedanke mich bei euch für die Antworten und einen schönen Abend.

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