Nachberechnung der letzten Jahre aufgrund eines Irrtums

  • Hallo Mietrecht Forum,

    ich möchte mich bereits im voraus für eure Mühen und Zeit bedanken welche ihr investiert um

    mir mit eurem Wissen Tipps und Hilfestellungen zu geben.

    Lieben Dank dafür.

    Nun zur eigentlichen Frage.

    Wie viele von euch da draußen habe ich mich damals aufgrund der Nebenkosten vom Vermieter einschätzen lassen

    und zahlte zu Beginn etwas mehr um am Jahresende nicht von der Abrechnung erschlagen zu werden.

    Auch ich kannte meinen Verbrauch in dieser Wohnung noch nicht.

    Ich habe dann jedes Jahr seit dem ich dort lebe eine Nebenkosten Gutschrift erhalten.

    Jetzt stellte sich in der aktuellen Abrechnung heraus,

    dass die Gasuhr mit einer der anderen Partei im Haus lebenden Mietwohnungen beim Ablesen durch den Vermieter verwechselt wurde.

    In dem Fall zu meinem Ungunsten da ich zwischen 2016 und 2017 "eigentlich" Nachzahlen müsste jedoch aufgrund der Verwechselung eine Gutschrift erhalten habe.

    Dies führte sich bis Dato fort. Nun muss ich anstatt der gewohnten Gutschrift mehrere hundert Euro nachbezahlen.

    Meine Frage ist wie prüfe ich denn nun ob die Abrechnung nun korrekt berechnet wurde?

    Welche Faktoren benötige ich dazu und wie sollte ich Vorgehen?

    Mir geht es nicht darum, dass ich mich um die Kosten winde, denn laut Internet ist die Frist der Rückforderung scheinbar nach 3 Jahren verjährt.

    Jedoch muss ich zugeben würde ich eine höhere Gutschrift aufgrund eines Fehlers erhalten,

    wäre natürlich auch ich nicht abgeneigt sondern erfreut.

    Daher möchte ich, dass die Abrechnung aufgrund Verwechselung auf den Euro korrekt ausgerechnet wird

    und dazu benötige ich von eurer Seite ein paar Tipps

    wie das ganze zu berechnen ist und worauf genau zu achten ist.

    Vielen Dank

  • Deine Frage lässt sich so nicht beantworten. Man könnte hier Dinge schreiben, die ein Buch füllen würden. Wenn du konkrete Fragen zur Abrechnung hast, dann stelle sie gern.

    Man muss bei der Abrechnung umgekehrt vorgehen und sich jede einzelne Position anschauen und sich fragen, ob diese umlagefähig ist. Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter Kosten aufführen, die vom Mieter gar nicht bezahlt werden müssen. Doch dazu mussman die Abrechnung sehen.

    Es gilt im Gesetz das Prinzip, dass der Vermieter 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit hat, die Abrechnung zu erstellen. Und dieses Gesetz hat den Zweck, dass der Mieter eine Gewissheit haben soll, dass nach den 12 Monaten keine Nachforderung mehr kommen kann (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Das mit den 3 Jahren hast du falsch verstanden, das gilt für eine andere Situation. Das bedeutet, der Vermieter in der Abrechnung zwar den korrekten Verbrauch ansetzen kann, du aber die rückwirkende Nachforderung verweigern kannst. Du kannst es natürlich leisten wenn du es korrekt findest, musst es aber nicht. Es ist lobenswert, wenn du trotzdem zahlen möchtest, was du an Gas verbraucht hast, darüber freut sich jeder Vermieter, aber du solltest den gesetzlichen Hintergrund dazu wissen.

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