Zur Sache.
Ich habe mit meiner freundin einen mietvertrag zum 1.6 .11 am 10.5.11 unterschrieben jedoch haben wir uns leider verkalkuliert sodass wir aus finnanziellen gründen gezwungen waren den Vertrag am 15.5.11 frisgerecht zum 1.9.11 zu Kündigen. Klar das der Vermieter enttäuscht ist.
Jedoch will er nun die Schlüssel nicht übergegben am 1.6 und uns auf keinen fall die 3 Monate einziehen lassen obwohl wir schon die erste warm miete bezahlt haben (mit Quittung) direkt bei vertragsabschluss.
Hier Die letzte Email des Vermieters
---------- anfang der Mail des Vermieters ---------
Sehr geehrte Mieterin,
es tut mir Leid, dass ich Ihnen schon wieder schreiben muss. Aber so geht es nicht, das schwöre ich Ihnen!
Sie haben mit Mieter die Wohnung per Kündigungsschreiben am 25. Mai d. J. gekündigt. Die Frist lauft wie geseztlich vorgeschrieben, drei Monate. Sie endet somit am 31. August 2011.
Die bedeutet, Sie beide haben die Miete von 735,00 € am Monatsanfang auf das Ihnen bekannte Girokonto - was ja auch im Mietvertrag geschrieben steht - zu überweisen. Bei Vertragsabschluss hatten Sie beide nur 720,-- € Warmmiete geleistet, Sie hätten nicht mehr bei sich und würden es beim nächsten Besuch mit bringen, so Ihre Worte. (würden wir auch machen am 1.6)
Mit der Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von 1.500,-- € haben Sie mich auch getäuscht. Die Kaution würde am 15. Juni in bar mir, dem Vermieter übergeben werden. (zur Info es steht keine Kaution im Mietvertrag es würde nur mündlich etwas ausgemacht bei Vertragsabschluss)
Beim Holen meiner Post, stellte ich mit Wut und Entsetzen fest, dass Sie am Briefschalter Ihren Namen Mieterin anbrachten. Diesen habe ich verständlicherweise sofort wieder entfernt.
Vergangene Woche wurde ich von der Zustellerin gestört. Ob den her eine mieterin wohnen würde, war ihre Frage. Ich antwortete selbstverstädlich mit nein, denn der Vormieter hat ja noch gemietet. Und wie es aussieht, ist sie nach dem BGB noch einen weiteren Monat zur Mietzahlung verpflichtet.
Die Zustellerin habe ich natürlich gebeten, Ihre Post wieder zurückzusenden. Den Sie habe ja keinen Mietvetrag wie Sie genau wissen. Solange ich der Vermieter dieser Wohnung bin, bestimme noch immer iwer in der Wohnung ein und aus geht.
Während ich hier dieses Anschreiben schreibe, wurde ich von Vormieter angerufen. Sie und Herr Mieter wollten den Schrank behalten. Dies ist aber so nicht möglich. Sie haben die Wohnung gekündigt, wofür es einen Nachweis gibt. Also ist der Schrank zu entferen.
Wenn Sie schriftlich mir bringen, dass Sie den Schrank behalten wollen, muss ich dem auf das Schärfste widersprechen. In den drei Monaten der gesetzlichen Kündigungsfrist haben der Mieter wie auch der Vermieter die Möglichkeit einen dem Vermieter genehmen Nachmieter zu finden. Deshalb verstehe ich nicht ,wenn Sie einen Nachmieter vorschlagen, dass dieser Nachmieter unbedingt den Schrank von der Frau Vormieterin will.
ich bin als Vermieter nicht bereit, den Schrank in der Wohnung belassen. Ob Sie oder Vormieterin den Schrank abholen ist mir völlig gleichgültig. Mein Nachmieter den ich finde, will mit Sicherheit keinen gebrauchten Schlafzimmerschrank, sodern seinen eigenen, oder er kauft einen neuen Schrank.
Ich werde Sie auffordern unter setzen einer angemessenen Frist, den Schrank abzuholen oder abholen zu lassen. Wenn diese Frist fruchtlos verstrichen lassen wurde,, werde ich eine Firma mit der Abholung beauftragen und die Rechnung Ihnen Frau Mieterin und Herr Mieter zur Zahlung übersenden.
Sie werden hier nicht in die Wohnung wegen der drei Monate einziehen, das schwöre ich Ihnen. Andernfalls lasse ich das Schloss an der Wohnungstüre austauschen. Noch immer ist das meinen Wohnung.
----- ende der Mail des Vermieters --------------
Jetzt wissen wir beide nicht was wir machen sollen.
wollen ja eigentlich nciht in die Wohnung rein aber die erste Miete für juni haben wir ja leider schon gezahlt bei Vertragsabschluss.
Und leider haben wir auch keinen Rechtschutz so das wir uns da keine auskünfte holen können.
Wir haben ihm auch einen aufhebungsvertrag angeboten aber diesen lehnt er ab er will von uns die drei monatsmieten uns aber nicht in der Wohnung leben lassen und will uns daher auch keinen schlüssel geben. wir zwei können uns keine doppelte miete leisten für 3 monate.
noch zu Info wegen der Kaution wie verhält es sich denn da denn während dem vertragsabschluss habe ich einen zettel geschrieben auf dem steht das ich und meine freundin die kaution in höhe von 1.500€ am 15.6.11 Überweisen werden.
jedoch steht im Mietvertrag nichts von einer Kaution bin ich dennoch verpflichtet eine zu leisten falls wir da 3 monate einziehen?