Vermieter will uns nicht in der Wohnung haben.

  • Zur Sache.

    Ich habe mit meiner freundin einen mietvertrag zum 1.6 .11 am 10.5.11 unterschrieben jedoch haben wir uns leider verkalkuliert sodass wir aus finnanziellen gründen gezwungen waren den Vertrag am 15.5.11 frisgerecht zum 1.9.11 zu Kündigen. Klar das der Vermieter enttäuscht ist.

    Jedoch will er nun die Schlüssel nicht übergegben am 1.6 und uns auf keinen fall die 3 Monate einziehen lassen obwohl wir schon die erste warm miete bezahlt haben (mit Quittung) direkt bei vertragsabschluss.

    Hier Die letzte Email des Vermieters

    ---------- anfang der Mail des Vermieters ---------


    Sehr geehrte Mieterin,


    es tut mir Leid, dass ich Ihnen schon wieder schreiben muss. Aber so geht es nicht, das schwöre ich Ihnen!


    Sie haben mit Mieter die Wohnung per Kündigungsschreiben am 25. Mai d. J. gekündigt. Die Frist lauft wie geseztlich vorgeschrieben, drei Monate. Sie endet somit am 31. August 2011.


    Die bedeutet, Sie beide haben die Miete von 735,00 € am Monatsanfang auf das Ihnen bekannte Girokonto - was ja auch im Mietvertrag geschrieben steht - zu überweisen. Bei Vertragsabschluss hatten Sie beide nur 720,-- € Warmmiete geleistet, Sie hätten nicht mehr bei sich und würden es beim nächsten Besuch mit bringen, so Ihre Worte. (würden wir auch machen am 1.6)


    Mit der Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von 1.500,-- € haben Sie mich auch getäuscht. Die Kaution würde am 15. Juni in bar mir, dem Vermieter übergeben werden. (zur Info es steht keine Kaution im Mietvertrag es würde nur mündlich etwas ausgemacht bei Vertragsabschluss)


    Beim Holen meiner Post, stellte ich mit Wut und Entsetzen fest, dass Sie am Briefschalter Ihren Namen Mieterin anbrachten. Diesen habe ich verständlicherweise sofort wieder entfernt.


    Vergangene Woche wurde ich von der Zustellerin gestört. Ob den her eine mieterin wohnen würde, war ihre Frage. Ich antwortete selbstverstädlich mit nein, denn der Vormieter hat ja noch gemietet. Und wie es aussieht, ist sie nach dem BGB noch einen weiteren Monat zur Mietzahlung verpflichtet.


    Die Zustellerin habe ich natürlich gebeten, Ihre Post wieder zurückzusenden. Den Sie habe ja keinen Mietvetrag wie Sie genau wissen. Solange ich der Vermieter dieser Wohnung bin, bestimme noch immer iwer in der Wohnung ein und aus geht.


    Während ich hier dieses Anschreiben schreibe, wurde ich von Vormieter angerufen. Sie und Herr Mieter wollten den Schrank behalten. Dies ist aber so nicht möglich. Sie haben die Wohnung gekündigt, wofür es einen Nachweis gibt. Also ist der Schrank zu entferen.


    Wenn Sie schriftlich mir bringen, dass Sie den Schrank behalten wollen, muss ich dem auf das Schärfste widersprechen. In den drei Monaten der gesetzlichen Kündigungsfrist haben der Mieter wie auch der Vermieter die Möglichkeit einen dem Vermieter genehmen Nachmieter zu finden. Deshalb verstehe ich nicht ,wenn Sie einen Nachmieter vorschlagen, dass dieser Nachmieter unbedingt den Schrank von der Frau Vormieterin will.


    ich bin als Vermieter nicht bereit, den Schrank in der Wohnung belassen. Ob Sie oder Vormieterin den Schrank abholen ist mir völlig gleichgültig. Mein Nachmieter den ich finde, will mit Sicherheit keinen gebrauchten Schlafzimmerschrank, sodern seinen eigenen, oder er kauft einen neuen Schrank.


    Ich werde Sie auffordern unter setzen einer angemessenen Frist, den Schrank abzuholen oder abholen zu lassen. Wenn diese Frist fruchtlos verstrichen lassen wurde,, werde ich eine Firma mit der Abholung beauftragen und die Rechnung Ihnen Frau Mieterin und Herr Mieter zur Zahlung übersenden.


    Sie werden hier nicht in die Wohnung wegen der drei Monate einziehen, das schwöre ich Ihnen. Andernfalls lasse ich das Schloss an der Wohnungstüre austauschen. Noch immer ist das meinen Wohnung.


    ----- ende der Mail des Vermieters --------------


    Jetzt wissen wir beide nicht was wir machen sollen.
    wollen ja eigentlich nciht in die Wohnung rein aber die erste Miete für juni haben wir ja leider schon gezahlt bei Vertragsabschluss.
    Und leider haben wir auch keinen Rechtschutz so das wir uns da keine auskünfte holen können.

    Wir haben ihm auch einen aufhebungsvertrag angeboten aber diesen lehnt er ab er will von uns die drei monatsmieten uns aber nicht in der Wohnung leben lassen und will uns daher auch keinen schlüssel geben. wir zwei können uns keine doppelte miete leisten für 3 monate.

    noch zu Info wegen der Kaution wie verhält es sich denn da denn während dem vertragsabschluss habe ich einen zettel geschrieben auf dem steht das ich und meine freundin die kaution in höhe von 1.500€ am 15.6.11 Überweisen werden.
    jedoch steht im Mietvertrag nichts von einer Kaution bin ich dennoch verpflichtet eine zu leisten falls wir da 3 monate einziehen?

  • Hallo,

    zunächst,ich habe mir den Brief eures Vermieters nur teilweise durchgelesen.
    Wenn ihr zum 15.5.11 gekündigt habt,müsst ihr Miete zahlen bis zum 31.9.11 das stimmt also schon...denn man muss bis spätestens zum 3. eines Monats gekündigt haben,dass man genau 3 Monate später (also wie ihr wolltet zum 1.9.11) ausziehen kann bzw der Mietvertrag abgelaufen ist. Da ihr aber erst zum 15.5.11 gekündigt habt, zählen die 3 Monate erst ab dem 1.6.11.
    Dennoch muss der Vermieter euch in die Wohnung lassen,da ihr 1. einen gültigen Mietvertrag habt, 2. Kaution bezahlt habt und 3. er zwar der Eigentümer ist,ihr aber aufgrund des Mietvertrags das Hausrecht besitzt für die Mietdauer.

    Mein Freund und ich haben momentan ein ähnliches Problem.
    Wir haben im März bereits einen Mietvertrag für die untere Wohnung eines 2 Familienhauses zum 1.5.11 unterschrieben.
    Der Sohn des Vermieters,der sich um die Mietangelegenheiten kümmerte, bat uns jedoch mitte April darum,einen Monat später einzuziehen und somit direkt in die obere Wohnung (was uns natürlich mehr als recht war),da eine Frau mit 2 Kindern dringend eine Wohnung zum 1.5.11 brauchte...Okay,diese Frau meldete sich nie wieder und die "änderung" unseres Vertrags wurde nur mündlich,nicht schriftlich festgehalten -.-
    Der Vermieter rief vor einer Woche bei mir an und sagte,dass er meinem Freund nicht vermieten würde,da er von anderen Leuten gehört hätte,was dieser für ein Dreckschwein wäre. Er muss sich dann wohl auch bei dem Ex Vermiter meines Freundes informiert haben und da dieser wegen ein paar Unklarheiten (in meinen Augen Schweinereien bezüglich des Vermieters)scheinbar sehr erbost war, lies er den neuen Vermieter in die alte Wohnung mit den Worten "schauen sie sich ruhig um und gucken sie was der Herr *** für ein Dreckschwein ist...so eine Bude habe ich noch nie gesehen,zudem war hier alles mit Hundescheiße beschmiert"
    Die Wohnung war und ist auch wirklich eine Bruchbude (allerdings ohne Hundescheiße ;) ) Aber eine Bruchbude war diese Wohnung schon vor Einzug meines Freundes und er zog dort nur ein,weil er 1. handwerklich sehr begabt ist und 2. dringend eine Wohnung brauchte da er sonst obdachtlos gewesen wäre.
    Nungut, da wir noch keine schriftliche Kündigung erhalten haben,gehört uns die Wohnung noch mindestens 3 Monate.
    Allerdings...wie kommen wir an die Schlüssel ?
    Wir könnten heute Abend zur jetzigen Mieterin gehen,welche eine gute Bekannte von uns ist und über Nacht einfach "vergessen" die Wohnung zu verlassen...Die Schlüssel wollen wir uns von der Vormieterin nicht verlangen,da wir nicht wollen,dass sie auch noch Ärger bekommt.
    Vielleicht sollte ich auch noch dazu sagen, dass ich auf ständiges Nerven der Frau des Vermieters (welche die Putzfrau meines Vaters ist/war) eine Woche vor Absage der Wohnung, der Vormieterin ihre Küche für 1400€ abkaufte...Ich wollte die Küche sowieso haben,klare Sache aber nur,weil sie schon in der Wohnung abgepasst war. Jetzt geht es mir verdammt nochmal um mein Recht, da ich für diese Küche meine gesamten Ersparnisse auf den Kopf gehauen habe und ein Widerverkauf oder ab -und wiederaufbau der Küche nicht in Frage käme da wir im ersten Fall nicht annähernd so viel für die Küche bekämen und 2. vom ab und aufbau wird nix schöner.
    Ich wäre ja dafür,dass wir auf die Wohnung verzichten (was wir nicht müssen) und der Vermieter uns dafür das Geld für die Küche gibt. Mit ihm zu Reden ist leider nicht,der Mann ist mitte 70 und scheinbar verwirrt bzw psychisch total daneben. Wenn ich den Versuch wagte mit ihm ruhig und anständig zu reden, wurde uns nur mit dem Anwalt gedroht.

    Was wir jetzt machen sollen wissen wir leider nicht...ich muss mir wohl heute im Laufe des Tages etwas überlegen...

  • Die Weigerung eines Vermieters zur Schlüsselübergabe stellt einen Vertragsbruch dar. Sofern ein gültiger Mietvertrag besteht (und wenn auch nur für drei Monate), so können Sie den Vermieter über eine sogenannte 'einstweilige Verfügung' zur Schlüsselübergabe bewegen.

    Entweder Sie begeben sich diesbezüglich mit Ihren Unterlagen direkt zum zuständigen Amtsgericht oder beauftragen einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenvertretung.

  • Die Weigerung eines Vermieters zur Schlüsselübergabe stellt einen Vertragsbruch dar. Sofern ein gültiger Mietvertrag besteht (und wenn auch nur für drei Monate), so können Sie den Vermieter über eine sogenannte 'einstweilige Verfügung' zur Schlüsselübergabe bewegen.

    Entweder Sie begeben sich diesbezüglich mit Ihren Unterlagen direkt zum zuständigen Amtsgericht oder beauftragen einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenvertretung.

    Ich habe eben erneut mit einem Rechtsanwalt telefoniert der mir auch geduldig Rede und Antwort stand :)
    In unserem Fall ist es jetzt so,dass wir mit relativ geringem Risiko die Schlüssel der Jetzigen Mieterin morgen holen können bzw bei geöffneter Tür das Schloss austauschen und den Vermieter darüber informieren können.
    Allerdings wäre das nicht die feinste Art wie der Anwalt mir sagte...Der sicherste Weg wäre morgen nach Verweigerung der Schlüssel eine einstweilige Verfügung in die Wege zu leiten.
    Der Anwalt sagte mir auch, dass es egal ist,ob der Mietvertrag nun schriftlich oder mündlich geschlossen wurde, fakt ist jedoch,dass ich wenns hart auf hart kommen würde,ich in der Beweispflicht wäre, d.h. ich müsste Zeugen aufbringen,die zwar durchaus vorhanden wären,aber ob wir diesen Fall gewinnen ist dann wieder so ne Sache...denn schriftlich zählt wohl mehr.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr einen gültigen Mietvertrag ab 01.05.2011 für eine Erdgeschosswohnung unterschrieben. Diese Wohnung wurde aber unter der Zusage anderweitig vermietet, dass euch ab 01.06.2011 eine andere Wohnung zur Verfügung gestellt werden soll. In diesem Fall wäre der Mietvertrag als Nachweis sicherlich hilfreich.

    Hier stellt sich mir auch die Frage nach einem eventuellen Schadenersatzanspruch, da die durch Mietvertrag gemietete Wohnung nicht zur Verfügung steht.

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