Ratlos da Vermieter sich um nichts kümmert - evtl Auszug

  • Hallo,

    ich wusste ehrlich gesagt nicht in welches Thema mein Post am besten passt da so viel zusammen kommt.

    Aufgrund von Studium bin ich im Herbst 2019 in eine Altbauwohnung gezogen.

    Der Vertrag ist mit einem Herren geschlossen worden, hinterher erfuhr ich dann dass das Haus seinen Eltern gehört.

    Da kam erstmal meine Frage auf ob denn der Vertrag so überhaupt Gültigkeit hat, er meinte "ja klar ob nun ich oder meine Eltern unterzeichnen ist egal"

    Im Bad und der Küche sind neue Fenster eingebaut worden, alle anderen Räume haben noch alte, teilweile sehr stark beschädigte Holzfenster. Mir wurde -leider nicht schriftlich - zugesagt das diese bis Ostern 2020 alle noch ausgewechselt werden.

    Auf mehrmalige Nachfrage hieß es "Kein Geld, keine Zeit, Firmen sind voll mit Aufträgen"

    Meine Toilette hat Risse, dies ist ihm bekannt aber auch hier nur Ausreden

    Das Waschbecken ist unten undicht, Sifon müsste gewechselt werden, da aber an der Wand verklebt wurde und mir untersagt wurde daran selbst etwas zu machen behelfe ich mir seit 2 Wochen mit einem Eimer darunter. Ebenso spült die Toilettenspülung nicht richtig und verbraucht viel zu viel Wasser das dann jedesmal über die Toilette hinaus spritzt. Auch hier nur Vertröstungen.

    Der Dachboden der zur Wohnung gehört und auch von der Wohnung abgeht,ist voll mit Möbelholz, also wirklich kaputte Schränke, zerlegte Stühle die quer verteilt liegen, etc .

    Ich darf diese NICHT entsorgen und muss sie weiter eingelagert lassen.

    Desweiteren höre ich dort jede Nacht lautstark Geräusche, daher vermute ich einen/mehrere tierische Mitbewohner.

    Vermieter darauf hingewiesen, auch das ich nicht lokalisieren kann von wo es dort kommt da es ja soviele Verstecke durch den Unrat gibt. Als Antwort kam dann "Musst du halt suchen und fangen"

    Es reiht sich mittlerweile ein Problem nach dem nächsten auf ( zu den oberen zb keine Rauchmelder, Warmwasserboiler müsste eigentlich aufgrund von viel zu hohen Abgaswerten dringend ausgewechselt werden und das weiß VM auch, Kühlschrank- Gefrierkombi in der vorhandenen EBK kühlt nicht mehr richtig, gefrieren garnicht mehr ... ) und ehrlich gesagt will ich nur noch ausziehen obwohl die Situation , gerade für Studenten, hier echt mehr als schlecht ist.

    Im Mietvertrag steht ich muss bei Auszug alle Wände weiss streichen. Bei Einzug waren alle in grün, orange und gelb mit Muster gestrichen ich habe seit dem nichts verändert bis auf einen Raum wo der Teppich total kaputt war und nur stellenweise Tapete war, wurde von mir neu tapeziert in zarten creme und Teppich rausgerissen.

    Muss ich hier streichen obwohl nichts verändert und erst seit knapp 1/2 Jahr hier wohne ?

    Wie schnell kann man bei o.g. Mängeln aus einem Mietvertrag raus ?

    Ist dieser grundsätzlich über wirklich standhaft da ja nicht Besitzer des Hauses sondern nur Sohn des Besitzers ?

    Danke für eure Ideen

  • Wenn er im Grundbuch eingetragen wurde, ist er Eigentümer. Wenn nicht, ist er Mieter und Du Untermieter.

    In alle Bundesländern außer eins, sind Rauchmelder Pflicht. Falls es bei Dir brennt, haftet er. Übrigens, ist es ein Straftat.

    Beim Einziehen, immer fotografieren und einen Einzugsprotokoll schreiben. Es kann sein, bezogene Formulare sind um sonst zu herunterladen verfügbar

  • Wenn er im Grundbuch eingetragen wurde, ist er Eigentümer. Wenn nicht, ist er Mieter und Du Untermieter.

    Es ist erfreulich, wenn du Antworten geben möchtest. Aber du solltest lieber nichts schreiben, wenn du dich nicht richtig auskennst. Selbstverständlich darf man vermieten, auch wenn man nicht Eigentümer oder Mieter ist. Das ist bei Hausverwaltungen völlig normal, dass diese im Auftrag des Eigentümers vermieten. Und wenn ein Sohn für seine Eltern vermietet, ist der Verrtrag trotzdem wirksam.

    Falls es bei Dir brennt, haftet er. Übrigens, ist es ein Straftat.

    Auf welchen Paragraphen des Strafgesetzbuchs beziehst du dich dabei bitte?

    @Sabine1312 In der Fülle an Problemen scheint es mir das sinnvollste, wenn du eine andere Wohnung suchst. Du kannst in einigen Punkten sicherlich den Vermieter zum Handeln zwingen, aber es dürfte sehr mühevoll werden. Da du erst mal ein Dach über dem Kopf hast, musst du ja nicht von heute auf morgen etwas anderes finden.

  • Hallo,

    danke für eure Antworten.

    Also ist der Vertrag , wenn ich es richtig verstehe, so gültig obwohl mit dem Sohn der Eigentümer abgeschlossen.

    Die Eigentümer selber gehen auf die 90 zu und lassen dem Sohn da freie Hand und geben nur die Aussage "Was Sohn sagt und macht wird schon richtig sein"

    Gibt es aufgrund der ganzen Mängel ( tierischer Mitbewohner auf Dachboden, Risse in Toilette, kaputte Fenster die man nicht öffnen kann bzw nicht öffnen muss da es selbst durch die geschlossenen Fenster stark zieht und ich mittlerweile alles mit Handtücher und Bettlaken abdichte damit es nicht zu kalt ist, kaputtes Waschbecken,Boiler mit schlechten Abgaswerten, keine Rauchmelder, ganz vergessen das die Verkabelung hier wohl auch Probleme macht da entweder ständig die Sicherungen rausfliegen oder ich einen gewischt bekomme bei Lichtschaltern, und Steckdosen wenn man einen Stecker herauszieht gerne mitsamt Buchse und Kabeln herausgehen )

    Ich habe mich dazu entschieden eine neue Bleibe zu suchen jedoch würde ich gerne wissen in wie weit diese handschriftlich vermerkte Klausel im Vertrag "weiss streichen bei Auszug" Gültigkeit hat.

    Wie gesagt ich habe ein Zimmer sogar bewohnbar gemacht, nicht nutzbare Möbel vom Vormieter entsorgt, tapeziert und den alten,kaputten Teppich entfernt und entsorgt (alles auf meine Kosten).

    Also habe ich die Wohnqualität hier eher verbessert als verschlechtert.

    Muss ich trotzdem weiss streichen ?

    Wiegen hier all die Mängel die nicht behoben werden (evtl sehr ich es hier zu schwarz jedoch habe ich aufgrund der Elektrik/Tier auf Dachboden das Kabel annagen könnte und nicht vorhandene Rauchmelder echt Panik das was passieren könnte !) schwer und man könnte vielleicht sogar ohne 3 Monate Kündigungsfrist raus ?

    Vielen dank

  • in wie weit diese handschriftlich vermerkte Klausel im Vertrag "weiss streichen bei Auszug" Gültigkeit hat.

    Laut BGH Urteil ist es für eine wirksame Klausel zu den Schönheitsreparaturen zwingende Voraussetzung, dass man die Wohnung selber renoviert bekommen hat oder aber eine finanzielle Entschädigung vom Vermieter für die unrenovierte Wohnung bekommen hat. Ist das nicht gegeben, ist die Klausel regelmäßig unwirksam.

    Also habe ich die Wohnqualität hier eher verbessert als verschlechtert.

    Das hat nichts mit den Schönheitsreparaturen zu tun, ist ein separates Thema. Unter bestimmten Voraussetzungen kann vielleicht eine Entschädigung vom Vermieter verlangt werden, aber das lässt sich hier nicht beantworten.

    man könnte vielleicht sogar ohne 3 Monate Kündigungsfrist raus ?

    Für eine fristlose Kündigung ist es erforderlich, dass es unzumutbar ist, dass ein Bewohnen bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Das dürfte wahrscheinlich nicht gegeben sein. Aber wenn die Nutzbarkeit der Wohnung eingeschränkt ist, kann man die Miete mindern. Bezüglich der Höhe der Minderung frag aber bitte einen Anwalt oder den Mieterverein. Das kann hier nicht beantwortet werden.

  • Hallo,

    so es hat sich hier einiges getan.

    Ich werde wohl im August arbeitstechnisch versetzt und muss die Stadt wechseln (ein Weg von hier zur Arbeit wären über 150km) und ich habe einen neuen Mietvertrag für eine andere Wohnung zum 1.8 in Aussicht in der dortigen Stadt.

    Nach all den genannten Mängel hat sich vor kurzem herausgestellt das der Vermieter wohl noch einen Schlüssel zu der Wohnung hat da mich eine SMS erreichte das er gern mal nach dem rechten sehen würde am Montag um 8:00 Uhr. Ich schrieb ihm das ich da arbeiten würde (hatte mich schon über die SMS gewundert da er sonst nie auf Nachrichten, Anrufe reagiert) und wir aber gern einen Termin ausmachen könnten.

    Als Antwort kam ein "kein Problem hab ja Schlüssel" ... Das ist "nett" denn bis dato wusste ich davon nichts !

    Es steht keine Kündigungsfrist im Mietvertrag daher gehe ich von der gesetzlichen 3 Monats Frist aus, ebenso weiss ich das man diese nicht verkürzen kann da der Vermieter keine Nachmieter akzeptieren muss, aber wie handhabt sich das nun mit dem Arbeitsplatzwechsel (dieser wurde nicht von mir beabsichtigt) als auch mit dem Schlüssel der die ganze Zeit beim Vermieter war ohne das ich davon wusste ?

    Gut reinkommen würde er eh nicht da ich das Schloss der Wohnungstüre vor einiger Zeit ausgewechselt habe, aber alleine bei dem gedanken das es ihm vorher möglich war in meiner abwesenheit die wohnung betreten zu haben wird mir ganz anders.

    Meint ihr es gäbe die Möglichkeit hier schon eher raus zu kommen ?

  • Hallo Sabine,

    Meint ihr es gäbe die Möglichkeit hier schon eher raus zu kommen ?

    Nein, da kann ich dir nur wenig Hoffnungen machen. Dass man das Recht zur früheren Kündigung hat bei einer vom Arbeitgeber erzwungenen Versetzung wäre nur bei einem längeren Kündigungsverzicht relevant. Aber bei den gesetzlichen 3 Monaten Kündigungsfrist bleibt es immer. Diese lassen sich nicht verkürzen. Die einzige Hoffnung bleibt also, dass der Vermieter einen neuen Mieter findet, der kurzfristig einziehen möchte.

    Dass dir der Schlüssel des Vermieters ein ungutes Gefühl macht, kann ich verstehen. Aber da er von dem Schlüssel nie Gebrauch gemacht hat um in deine Wohnung zu gehen, hat das jetzt keine Bedeutung.

  • Ich werde wohl im August arbeitstechnisch versetzt und muss die Stadt wechseln (ein Weg von hier zur Arbeit wären über 150km)

    Du könntest beim Arbeitgeber anfragen, ob er aufgrund der Versetzung eine Miete übernehmen würde, vorausgesetzt die Versetzung kam nicht allein durch dein eigenes Bestreben zustande bzw. die Frist zur Kündigung der Wohnung war aufgrund der nicht rechtzeitigen Ankündigung der Versetzung durch den Arbeitgeber zu kurz. Häufig helfen Arbeitgeber in so einem Fall, wenn man die Kündigungsfrist in so einem Fall nicht einhalten kann - wie gesagt, vorausgesetzt, es ist nicht deine "Schuld" gewesen.

  • Danke aber leider wird da nichts übernommen.

    Ich habe jetzt eine Kündigung an den Sohn via Einschreiben geschickt, sollte ich noch eine an die Eltern schicken die ja die Hausbesitzer sind ?

    Das der Vermieter keine Bestätigung ausstellen muss ist mir bekannt aber eine Wohnungsübergabe hätte ich trotzdem gern, auch eine baldige Kautionsrückzahlung wäre gut. Wie kann ich ihn/seine Eltern dazu bringen das diese stattfindet ?

    Obwohl im Vertrag steht das Wände weiss gestrichen werden müssen vor Auszug gehe ich davon aus das die zarten Farben die an den Wänden sind so auch okay sind, oder ?

  • sollte ich noch eine an die Eltern schicken die ja die Hausbesitzer sind ?

    Wer Eigentümer ist, ist nicht wichtig. Eine Kündigung schickt man an den, der laut Vertrag dein Vermieter ist, oder an dessen Vertretung (z.b. Hausverwaltung wenn vorhanden)

    aber eine Wohnungsübergabe hätte ich trotzdem gern

    Natürlich, diese ist ja erforderlich, um die Schlüssel zurück zu geben. Wenn du Zweifel hast, ob man dir vielleicht irgend welche Schäden anlasten könnte, dann nimm jemanden als Zeugen mit, der im Streitfall erklären kann, wie der Zustand der Wohnung war.

    auch eine baldige Kautionsrückzahlung wäre gut

    Das wird darauf ankommen, ob es irgend welche Schäden gibt, die der Vermieter regeln möchte und ob noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht.

    gehe ich davon aus das die zarten Farben die an den Wänden sind so auch okay sind, oder ?

    Es kommt erst mal darauf an, ob die Klausel im Vertrag wirksam ist. Wenn nicht, brauchst du ohnehin nichts machen. Wenn sie wirksam ist, kann nicht weiß als Farbe gefordert werden, sondern nur allgemein helle neutrale Farben.

  • Endlich war der Herr heute da und meinte nur das die Wohnung so passt ausser das ich Teppich im Wohnzimmer verlegen muss, am besten den der im Rest der Wohnung liegt damit es dazu passt.

    Kurze Vorgeschichte :

    In diesem Raum standen überall Aktenschränke aus Vollholz, ein Waschbecken war angeschlossen und um das Zimmer bewohnbar zu machen musste das alles erstmal raus.

    Der Teppich hatte wegen den Schränken enorme Abdrücke, war auch sehr dreckig.

    Ich habe diesen rausgerissen (was vielleicht im hinterher gedacht nicht die schlaueste Idee war ohne mit dem VM bzw dessen Sohn zu sprechen) und hatte einen neuen geplant. Wegen Corona ging es nicht.

    Nun soll ich einen neuen Teppich reinlegen, am besten einen der farblich zu den anderen passt.

    Das Argument "ich hätte die Wohnung ja erst bewohnbar gemacht" wurde mit "wir hatten das vorher extra so wohnlich für dich eingerichtet" abgelehnt was echt ein Witz ist da ich beim Abbau der Schränke haufenweise alte Unterlagen fand die belegen (leider habe ich sie nicht mehr) das die Schränke ergo auch der Teppich schon mindestens 6 Jahre alt waren.

    Muss ich hier wirklich wieder einen Teppich reinlegen ?

    Bei all den Baustellen um die sich nie gekümmert wurde ärgert es mich jetzt echt das ich da noch Geld investieren soll.

  • Muss ich hier wirklich wieder einen Teppich reinlegen ?

    Nein. Man ist als Mieter verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zurück zu geben, in dem man sie angemietet hat, aber nicht in einem besseren Zustand. Würdest du jetzt einen neuen Teppich rein legen, hätte der Vermieter einen Vorteil, der ihm nicht zusteht.

    Du wirst wahrscheilich einen Schadenersatz zahlen müssen für den ncht mehr vorhandenen Teppich, aber eben nur den Zeitwert dieses Teppichs, nicht für einen neuen. Überlass es dem Vermieter einen Teppich zu verlegen, und dann soll er dir sagen, welchen Zeitwert als Schadenersatz er möchte. Dann kannst du prüfen, ob der Betrag realistisch ist.

  • Vielen Dank für deine Info.

    Das man die Wohnung nicht in besseren Zustand hinterlassen muss als sie war habe ich zwar schon gelesen dies habe ich aber nicht auf Teppiche bezogen

    Wie kann ich hier argumentieren das ich keinen Teppich einlegen werde ?

    Gibt es eindeutige Paragraphen auf die ich mich stützen kann ?

    Sollte ich dies zeitnah mitteilen oder erst bei der Wohnungsübergabe sagen,die er für die letzte Juliwoche angesetzt hat ?

    Ich vermute das ich bei diesem jähzornigen Mann nicht weiterkomme in dem ich ihm sage das ich die Wohnung nicht in einem besseren Zustand hinterlassen muss als sie war, eher vermute ich das er dies von der Kaution abzieht und dafür einen neuen reinlegt.


    In der letzten Juli Woche möchte er zur Wohnungsübergabe, Schlüsselübergabe und Ablesen der Wasseruhr/Stromzähler kommen.

    Heißt das zeitgleich das Ende des Mietvertrages für mich ? Bis dato hat er sich dazu nicht geäußert ob er mich zum August rauslässt oder ob ich erst im September aus dem Mietvertrag kann und somit doppelt Miete zahlen muss.

    Danke vielmals

  • Wie kann ich hier argumentieren das ich keinen Teppich einlegen werde ?

    Gibt es eindeutige Paragraphen auf die ich mich stützen kann ?

    Dafür musst du nicht argumentieren. Denn wenn der Vermieter es von dir verlangen will, dann ist er es, der einen Paragraphen braucht, um seine Forderung zu begründen. Aber ein solcher Paragraph existiert nicht.

    Sollte ich dies zeitnah mitteilen oder erst bei der Wohnungsübergabe sagen,die er für die letzte Juliwoche angesetzt hat ?

    Es reicht zur Übergabe. Erst dann ist ja relevant, welche Forderungen der Vermieter haben wird, und erst dann kann du prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind.

    Heißt das zeitgleich das Ende des Mietvertrages für mich ?

    Nein. Das ist damit nicht zwangsläufig gleichzusetzen. Am besten wäre es, wenn du dir das Vertragsende schriftlich geben lassen kannst.

  • vielen dank für deine Hilfe und Antworten.

    Ich fühle mich in der ganzen Situation wahrlich überfordert und bin über jede Hilfe dankbar.

    Also mache ich Wohnungsübergabe sage ich lege keinen Teppich rein da ich nicht verpflichtet bin die Wohnung in einen besseren Zustand zu hinterlassen als sie war, wie empfiehlst du mir hier vor zu gehen wenn Forderung kommt ala "dann legen wir Teppich rein ziehen von Kaution ab bzw schicken die Rechnung"

    Muss ich dagegen irgendwie schriftlich vorgehen oder widersprechen ?

    Kann es sein das er dann die Wohnungsübernahme nicht akzeptiert ?

    Selbst wenn ich dann erst zum 1.9. raus könnte aus dem Vertrag muss er dann ja akzeptieren oder ?

    All die Mängel wurde von Seiten des Vermieters auch nach Monaten nicht behoben, interessieren ihn plötzlich nicht mehr und werden ignoriert.

    Nützt mir hier noch was zum argumentieren ala "Nichts wurde gemacht und daher lege ich auch keinen neuen Teppich" ?

    Die Wohnung ist teilmöbilisiert vermietet worden, soweit ich verstanden habe zahle ich monatlich mit der Miete sozusagen die Nutzung an Küche, Sofa ,Teppich etc. Er meinte ich müsse auf dem Ledersofa (was kein echtes Leder ist) auch für Gebrauchsspuren aufkommen. Mir scheint er möchte jetzt noch extra Geld machen.

    Ich war bisher der Auffassung das eine Wohnungsübergabe mit Ablesen/Abnahme der Schlüssel sozusagen das Mietsende ist. Gibt es hier einen Vordruck den ich nutzen kann ?

  • Hallo Sabine,

    ich kann dir keine Empfehlung geben, wie du vorgehen musst, denn das wäre Rechtsberatung. Aber aus meinen Informationen, wie es generell vom Gesetz her vorgesehen ist, wirst du sicherlich von selber richtig handeln. Und wenn du nicht weiter kommst, dann kannst du dir immer noch einen Rechtsanwalt an deine Seite holen, der deine Rechte vertritt.

    Es kann natürlich passieren, dass der Vermieter Beträge von der Kaution einbehält, die ihm gar nicht zustehen. Aber das alles stellt sich erst nach der Wohnungsübergabe heraus. Klar musst du dann widersprechen und die Rückerstattung der Kaution abzüglich der berechtigten Abzüge fordern, wenn nötig mit gerichtlicher Hilfe.

    Selbst wenn ich dann erst zum 1.9. raus könnte aus dem Vertrag muss er dann ja akzeptieren oder ?

    Die Wohnung kann man immer vorzeitig zurück geben unabhängig vom Verrtragsende. Schlimmstenfalls muss man dann nur noch länger Miete zahlen bis zum tatsächlichen Vertragsende.

    Er meinte ich müsse auf dem Ledersofa (was kein echtes Leder ist) auch für Gebrauchsspuren aufkommen

    Wenn es übliche Gebrauchspuren sind, die bei der ganz normalen Benutzung entstehen, muss man als Mieter dafür nicht aufkommen, nur wenn etwas schuldhaft beschädigt ist. Das ist in §538 BGB geregelt.

    Im Anhang für dich ein Wohnungsübergabeprotokoll, wie ich es für meine eigenen Vermietungen erstellt habe, falls der Vermieter nicht selber eins mitbringt.

  • Vielen dank für deine Antwort und das Übergabeprotokoll.

    Ich werde am Tag der Wohnungsübergabe eben mitteilen das ich keinen Teppich reingelegt habe da ich dazu nicht verpflichtet bin die Wohnung bzw diese Räumlichkeit (die vorher nie als Wohnung genutzt wurden und auch nicht dem Standard einer Wohnung entsprach zumindest nicht in dem Raum) in einem besseren Zustand zu hinterlassen als sie war.

    Sollte er hier dann anführen das er diesen dann auf meine Kosten reinlegen wird werde ich ihn fragen auf welchen Paragraphen er sich beruft und das ich die Räumlichkeiten erst als Wohnung hergerichtet habe. Dann werden wir sehen was zurück kommt. Ich werde versuchen einen Zeugen bzw Begleitung für diesen Tag zu finden um mich zu unterstützen.

    Zu erwarten ist noch die Nebenkostenabrechnung ich vermute November, darf solange die Kaution einbehalten werden oder müsste sie vorher ausbezahlt werden ? Bzw darf das dann von der Kaution abgezogen werden ?

    Sollte er die Wohnung zwar abnehmen aber damit der Mietvertrag nicht gekündigt sein muss ich dann überhaupt schon die Schlüssel abgeben ?

    Wenn er zB sagt zum 1.9 ist gekündigt und ich muss August noch zahlen hat er dann überhaupt ein Recht die Wohnung sozusagen während der noch laufenden Mietzeit zu betreten/arbeiten durchzuführen etc ?

    Ich habe gelesen das man dann ja noch Mieter ist egal ob darin wohnt oder nicht und deshalb auch das recht hat dem vermieter die Schlüssel erst am letzten Tag zu geben.

    Vielen dank

  • werde ich ihn fragen auf welchen Paragraphen er sich beruft und das ich die Räumlichkeiten erst als Wohnung hergerichtet habe

    Das kannst du natürlich tun. Aber ich halte es für weniger klug, sich bei der Übergabe auf eine Diskussion darüber einzulassen. Das kann schnell dazu führen, dass es entweder zum Streit ohne Ergebnis kommt, oder man sich zu irgend welchen unüberlegten Zugeständnissen hinreißen lässt, die man später bereut. Die Übergabe sollte allein nur darin bestehen, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. Anschließend kann der Vermieter seine Forderungen schriftlich auflisten, und dann kann man in Ruhe prüfen, welche davon berechtigt sind.

    Einen neutralen Zeugen zur Übergabe mitzunehmen kann auf jeden Fall hilfreich sein, falls es im Nachgang zu Beweisproblemen kommt.

    darf solange die Kaution einbehalten werden

    Ja, der Vermieter darf etwas von der Kaution einbehalten für die Nebenkostenabrechnung, allerdings nicht den vollen Betrag, sondern nur in der Höhe einer voraussichtlich zu erwartenden Nachzahlung.

    hat er dann überhaupt ein Recht die Wohnung sozusagen während der noch laufenden Mietzeit zu betreten/arbeiten durchzuführen etc ?

    Ja hat er. Allerdings kann es dir ja nur recht sein, wenn er sehr umfangreiche Arbeiten durchführt oder gar de Wohnung an einen neuen Mieter gibt, denn dann ist man von der Zahlung befreit. Optimal wäre es allerdings, wenn dir der Vermieter das Vertragsende auf dem Protokoll schriftlich bestätigt.

  • Hi Fruggel,

    da hast du natürlich recht und ich werde am Tag der Wohnungsübergabe einfach nur sagen das ich rechtlich nicht dazu verpflichtet bin einen neuen Teppich reinzulegen und das ich mich hier auf keine weitere Diskussion einlasse und es heute nur um die Wohnungsübergabe geht.

    Ich habe dein Protokoll direkt ausgedruckt falls er keines mitbringt

    Wenn dann im Protokoll steht sowas wie "fehlender Teppich Wohnzimmer" oder ähnliches würde ich es nicht unterschreiben denn nicht das mir das dann hinterher so ausgelegt wird das ich einem neuen zugestimmt habe oder so.

    Wäre das eine korrekte Vorgehensweise ?

    Ist es überhaupt empfehlenswert ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben ? Auch auf den Hinblick das etwas drinsteht bei dem man anderer Meinung ist ?

    Da es noch keine Nebenkostenabrechnung vorher von der Wohnung gab gibt es auch keine Vergleichswerte, wie verhält es sich hier ?

    Ich hoffe sehr das es zu einem Vertragsende kommt, bzw werde dies auf dem Protokoll vermerken lassen.

    Also wenn er sagt zum 1.9 und arbeitet in der Zwischenzeit darin bzw vermietet sie weiter wäre ich raus mit der Zahlung korrekt ?

  • Für dich ist es ein Vorteil, wenn das Protokoll unterschrieben wird, vor allem vom Vermieter. Denn damit hat er dann bestätigt, dass die Lste vollständig ist. Er kann nachher nicht mt weiteren Beschädigungen ankommen, die er gefunden haben will.

    Wie schon geschrieben soll das Protokoll nur den Zustand beschreiben. Und das ist ja objektiv möglich. Also wenn etwas beschädigt ist, dann ist das so, das bedarf keiner Meinung. Und wenn man schreibt Zimmer X ohne Teppich, dann muss das nichts interpretiert werden. Für welche Dinge man als Mieter dann letztlich bezahlen muss, sollte im Nachgang geklärt werden, wenn der Vermieter deine Schadenersatz Forderung erstellt hat.

    Wie schon geschrieben kann der Vermieter einen Teil der Kaution für die Nebenkostenabrechnung einbehalten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!