Hallo zusammen,
ich bin seit April 2009 Mieter einer Dachgeschosswohnung mit Fußbodenheizung in einem 10 Jahre alten Haus mit 3 Mietparteien. Meine angemietete Wohnung hat einen anderen Eigentümer wie die 2 anderen Wohnungen im Haus.
Letzte Woche wurden allen Mietern die ersten Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2009/2010 und 2010/2011 vorgelegt.
Mal davon abgesehen daß die Abrechnung für 2009/ 2011 mir nicht fristgerecht zugestellt wurde, wurden für beide Jahre ein Heizkostenverteilerschlüssel von 30% Fläche und 70% Verbrauch berechnet. Dies ergab in meiner Abrechnung alleine eine Heizkostennachzahlung in Höhe von 1.380 Euro, die anderen Mietparteien erhielten ordendliche Rückzahlungen durch reduzierte Heizkosten. In meinem Mietvertrag wurde allerdings ein Verteilerschlüssel von 50% / 50% vereinbart, bei dem sich die Heizkosten erheblich reduzieren würde.
Nach Rücksprache mit den anderen Mietern erfuhr ich erstaunt daß in den anderen Mietverträgen ein Verteilerschlüssel von 30% / 70%festgelegt wurde.
Die weitere Überprüfung ergab auch daß meine angemietete Dachgeschoss-Wohnung doppel so viel Heizkosten verursachte wie die beiden in etwa gleich große Wohnungen zusammen, und dies obwohl meine Raumtemperatur im Winter wie in den anderen Wohnungen auch 22 Grad nicht übersteigt. Die mittlere Wohnung wird im Winter so gut wie gar nicht beheizt.
Deshalb meine Fragen:
Kann mein VM rückwirkend und ohne Absprache entgegen den vertraglichen Bedingungen den Heizkosten Verteilerschlüssel zur Abrechnung einseitig verändern?
Darf mein VM unter den unfairen Heizbedarfs Bedingungen im Haus innerhalb einer 3- Jahresfrist nach der Festlegung den Verteilerschlüssel einseitig zu so starken Benachteiligung einer Miet-Partei verändern ?