Hallo zusammen,
mein Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung den Wasserverbrauch wie folgt ermittelt.
- Es gibt 3 Parteien
- Es wurden vier Wasserzähler installiert mit denen 2 der Parteien gemessen werden können
- Der Verbrauch der dritten Partei wird gemessen indem vom totalen Verbrauch der Verbrauch der anderen 4 Zähler abgezogen wird
Darf man das so machen?
In dem Beispiel erhält die verbliebene Partei (ich) 83% der Wasserkasten umgerechnet angeblich 90m2 obwohl in dem Haushalt nur 2 Personen leben. Es gibt nur kaltes Wasser (daher für warmes muss ein elektrischer Durchlauferhitzer her) und unser Stromverbrauch beträgt lediglich 1500kwh/Jahr.
Danke für eure Rückmeldungen.