Hallo,
in meinem Mietvertrag ist ein Mindestbetrag festgelegt, der überschritten werden muss, wenn ein Handwerker eine Instandsetzung/Reparatur durchführt, die Höhe sind 110 EUR.
Rechnungen darunter müssen vom Mieter selbst getragen werden.
Meine Situation ist folgende:
Ich hatte die Hausverwaltung gebeten, einen Installateur zu beauftragen, der drei verschiedene Mängel in meiner Wohnung in einem Einsatz behebt:
Defekter Spülkasten / defektes Absperrventil / verstopfter Abfluss.
Dem Installateur wurden von der Hausverwaltung drei Aufträge zur Durchführung der Arbeiten übermittelt.
Nun kamen die Rechnungen, drei an der Zahl, jede knapp unter dem Selbstbehalt von 110 EUR.
Von mir wurde die Hausverwaltung jedoch mit einem Schreiben über die Mängel informiert, sozusagen beauftragt.
Darf die Hausverwaltung dies nun von mir einfordern? Es sind ca. 300 EUR in Summe.
Würde mich über eine Antwort bzw. Hilfe in der Situation freuen.
Vielen Dank + Grüße, Stephan