Nachtspeicherheizung nur manuell zu regeln - muss Vermieter nachbessern

  • Hallo,


    in dem von mir bewohnten Mehrfamilienhaus wird mit einer Nachtspeicherheizung der Wohnraum geheizt. Man kann in jeder Wohnung Grundeinstellungen vornehmen. Ursprünglich gab es einen Aussenfühler durch welchen das Aufheizen der Heizkörper anhängig von der Aussentemperatur ermöglichte. Dieser funktioniert schon lange nicht mehr (Jahre) und somit muss man täglich an dem Heizkörper durch das Drehrad die gewünschte Aufladung dosieren, was zur Folge hat dass gerade bei großen Temperaturschwankungen die Wohnung zu kalt oder zu warm ist. Kann man vom Vermieter verlagen die Heizungsanlage wieder so herzustellen dass der Aussenfühler wieder seine Aufgabe erledigt? Dieser Fühler, welcher für alle acht Wohneinheiten wohl zuständig war, ist schon seit einigen Jahren defekt und der Eigentümer hat in dieser Zeit auch mal gewechselt (große Wohnungsgesellschaft). Dieser hat von den Installationen im Haus keine Pläne und reagiert dadurch oft sehr planlos.

  • Während der Mietzeit. Wohne seit 19 Jahren im Haus. Allerdings funktioniert der Fühler seit einigen Jahren nicht mehr. Reparaturversuche des Vorbesitzers scheiterten, seit 3 Jahren in die xxxx Eigentümer. Die juckt das bisher nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (6. November 2020 um 13:46) aus folgendem Grund: Keine Nennung von Namen

  • Du hast grundsätzlich Anspruch auf die Funktionsfähigkeit, die bei Mietbeginn bestand, d.h. mit funktionsfähigem Außenfühler.

    Wenn allerdings kein Interesse des Vermieters daran besteht, den Mangel zu beheben, kann man nur versuchen, über eine Mietminderung Druck zu machen. Die Einschätzung, zu welcher Mietminderung der Mangel berechtigt ist aber einem Anwalt vorbehalten. Ich kenne mich mit Nachtspeicheröfen nicht aus, aber vermute aufgrund des Zeitversatzes von Heizen und Speichern, dass der Außenfühler nicht ganz so entscheidend ist wie bei einer Zentralheizung, die dann die Wärme erzeugt, wenn sie benötigt wird. Der Außenfühler kann auch nicht abends ahnen, wie am nächsten Tag mittags die Temperatur ist. Allerdings ist das nur eine Vermutung meinerseits.

    Theoretische Alternative wäre noch eine Ersatzvornahme, wenn der Vermieter in Verzug gesetzt wurde. Dann könntest du selbst die Reparatur beauftragen und das Geld vom Vermieter fordern/mit der Miete verrechnen. Das dürfte hier aber ein sehr heißes Eisen sein, wenn die Reparaturversuche anscheinend bereits scheiterten, sodass ich persönlich davon die Finger lassen würde.

    Wenn du eine Änderung der Situation erreichen möchtest, dann in deinem Interesse nur mit der Unterstützung eines Anwalts. Nicht berechtigte Mietminderungen können zu einer Kündigung führen.

  • Fakt ist, dass der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich ist. In diesem Fall aber hätte man sofort und intensiver die Behebung des Mangels verlangen müssen. Jetzt nach Jahren wird der Vermieter sagen, dass so schlimm das Fehlen des Außenfühlers nicht sein kann. Ich würde trotzdem mit den Mitmietern regelmäßige Mängelmeldungen per Einschreiben an die zuständige Zentrale machen.

  • Für die Wintersaison ist dies wahrscheinlich das Wichtigste. Und wenn das Haus einen altmodischen Thermostat hat, rate ich Ihnen, dies sofort mit dem Hausbesitzer zu besprechen. Da die Höhe der Heizkostenrechnung viel höher ist, wenn die Heizung durchgeführt wird, wenn sie nicht mehr benötigt wird.

  • Du hast grundsätzlich Anspruch auf die Funktionsfähigkeit, die bei Mietbeginn bestand, d.h. mit funktionsfähigem Außenfühler.

    Nicht unbedingt. Es wird entweder die vereinbarte Beschaffenheit geschuldet oder soweit keine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt eine normale Ausstattung die den Mietzweck erfüllt.

    Da der Nachtspeicherofen auch ohne Außenfühler funktioniert und so ein Außenfühler (in meinen Augen) keine normale Ausstattung ist, sondern eher "Luxus", müsste dieser Außenfühler vertraglich vereinbart worden sein. Es macht also ein Unterschied, wenn im Mietvertrag steht "Heizung" oder "Heizung mit Außenfühler" oder sonstige Einzelumstände darauf hindeuten, dass dieser Fühler geschuldet wird oder nicht.

    Eine pauschale Bejahung eines Mangels würde ich hier verneinen, sondern wirklich eine Einzelfallprüfung durchführen.

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