Hallo in die Runde,
Ich wollte einmal in Erfahrung bringen ob mein "Noch-Vermieter" von mir eine Art Gebühr in Form von 3 Nettokaltmieten verlangen darf, wenn ich meinen 2 Jahres Mietvertrag (Restzeit 6 Monate) verlangen darf, obwohl ich für einen Nachmieter gesorgt habe.
Der Nachmieter zieht nahtlos nach mir ein und ich habe sowohl die Wohnungsbesichtigung durchgeführt , sowie die nötigen Unterlagen des Nachmieter übermittelt .
Sprich er hatte keinerlei Arbeit und würde somit ab Dezember sowohl vom neuen Mieter Miete beziehen sowie von mir 3 Nettokaltmieten zur "Strafe" Für die vorzeitige Auflösung des Vertrages.
Es war weder im Mietvertrag eine Klausel vorhanden für solch einen Fall , noch ist seine Erläuterung plausibel.
Denn er schreibt bzw sagt mir das er dadurch ja eine "Mehrarbeit" hatte.
Wäre super wenn jemand Erfahrung damit hätte, bevor ich ihm auf sein Vorhaben antworte.
Liebe grüsse, Marcus