Heizkostenabrechnung 2010

  • Heizkostenabrechnung 2010

    Ich habe vom 01.04.2008 bis 31.03.2010 in einer etwa 100qm großen Wohnung gewohnt und soeben eine Nachzahlung für die Heizkostenabrechnung 2010 erhalten. Für nur drei Monate (01.01.2010 bis 31.03.2010) soll ich 700€ nachzahlen, was mir unglaublich viel vorkommt.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass wir so viel verbraucht haben sollen. Komisch ist auch, dass unsere Nachmieter, die anschließend neun Monate (01.04.2010 bis 31.12.2010) in der Wohnung gewohnt haben, eine Nachzahlung von nur 120€ leisten mussten.

    Leider kenne ich mich mit der Thematik zu schlecht aus, um beurteilen zu können, ob an der Rechnung etwas falsch ist. Aber vielleicht kann mir hier auf dem Forum jemand weiter helfen?

    Hier ein paar Infos: Die Summe setzt sich aus Betriebskosten (400€) und Heiz- und Warmwasserkosten (800€) zusammen, also insgesamt 1,200€. Da wir eine Vorauszahlung von 500€ geleistet haben, schulden wir der Hausverwaltung jetzt noch 700€.

    Meine Fragen:

    1. Zunächst kommt mir komisch vor, dass der Abrechnungszeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010 (365 Tage) 1000 Promille-Anteilen entspricht, während der Zeitraum, um den es geht, 01.01.2010 bis 31.03.2010 (90 Tage) 450 Promille-Anteilen entspricht. Ist das wirklich rechtens?

    2. Fraglich ist, ob es sich dabei um "Altlasten" handelt. Andererseits wären diese ja schon auf der Heizkostenabrechnung für 2009 aufgetaucht, oder? Leider stehen in dem Übergabeprotokoll nur Ablesewerte für Wasser und Strom, nicht aber für die Heizung.

    Falls jemand Ahnung von solchen Mietrechts-Geschichten hat oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wäre ich über jeden Tipp dankbar!

    VG, Isabel

  • Heizkostenabrechnung 2010

    Ich habe vom 01.04.2008 bis 31.03.2010 in einer etwa 100qm großen Wohnung gewohnt und soeben eine Nachzahlung für die Heizkostenabrechnung 2010 erhalten. Für nur drei Monate (01.01.2010 bis 31.03.2010) soll ich 700€ nachzahlen, was mir unglaublich viel vorkommt.

    Meine Fragen:

    1. Zunächst kommt mir komisch vor, dass der Abrechnungszeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010 (365 Tage) 1000 Promille-Anteilen entspricht, während der Zeitraum, um den es geht, 01.01.2010 bis 31.03.2010 (90 Tage) 450 Promille-Anteilen entspricht. Ist das wirklich rechtens?

    2. Fraglich ist, ob es sich dabei um "Altlasten" handelt. Andererseits wären diese ja schon auf der Heizkostenabrechnung für 2009 aufgetaucht, oder? Leider stehen in dem Übergabeprotokoll nur Ablesewerte für Wasser und Strom, nicht aber für die Heizung.


    1) Die Kosten sind in der Tat etwas hoch meiner Meinung nach. Hier kommt es aber natürlich auch auf Ihren Wasserverbrauch und Ihr Heizverhalten an. Wer erstellt Ihre Abrechnung. Der Vermieter selber oder ein Abrechnungsunternehmen?

    Normalerweise müssen auf der Abrechnung sowohl die Alt- und Neustände der Wasserzähler stehen sowie die Verbrauchten Einheiten der Messgeräte an der Heizung. Gibt es diese Geräte denn bei Ihnen? Ich würde Ihnen empfehlen die Abrechnung 2009 zu nehmen und die Verbräuche mit der Abrechnung 2010 zu vergleichen.

    Gab es eine Zwischenablesung bei Ihnen?

    Altlasten aus 2009 können hier nicht berücksichtigt sein.

    Die 450 Gradtage sind korrekt (aber nur bei den Grundkosten für die Heizung und wenn der Verbrauch der Heizung Zeitgeteilt wird). Die Monate Januar (170 GT), Februar (150 GT) und März ( 130 GT) sind die kältesten Monate, daher sind dies bereits 450 von 1000 GT im Jahr. (zu sehen unter Wikipedia Gradtagszahl).

    Bei weiteren Fragen senden Sie mir eine eine Nachricht.

    Viele Grüße

  • Hallo Isabel,
    einige Infos zu einer Gradtagstabelle. Diese ist aus Erfahrungswerten fuer Deutschland ermittelt und nach den VDI - Richtlinien 2067 erstellt worden. Und kommt immer dann zur Geltung ( gemaess Heizkostenverordnung ), wenn ein Mieterwechsel ohne Ablesen von Zwischenwerten der Heizung stattgefunden hat. Daher sind die Werte Ihrer Darstellung schon gut nachvollziehbar.

    Und in Bezug auf die 2. Frage kann ich Ihnen folgende Tipps geben.

    Vom Grundsatz her sollte eine Betriebskostenabrechnung so gestaltet werden das der Mieter diese auch versteht. Wenn es nicht der Fall ist, dann kann in der Regel der, der die Abrechnung erstellt hat, Ihnen diese auch erklaeren. Desweiteren haben Sie die Moeglichkeit alle dazugehoerenden Unterlagen einzusehen. Das kann vor Ort beim Vermieter sein oder der Vermieter fertigt fuer Sie Kopien ( kostenpflichtig ) an und sendet Ihnen diese zu.
    Somit haben Sie ersteinmal die Unterlagen vor sich um dann genau ueberpruefen zu koennen ob sog. Altlasten vorhanden sind. Und ein Tipp dabei, Fragen die sich daraus ergeben notieren und schriftlich von Vermieter beantworten lassen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!