Heizkosten nach Wohnfläche, Erdwärme und Verschwendung durch Mietparteien

  • Hallo miteinander,

    wir haben vor ca. eineinhalb Jahren eine Mietwohnung bezogen in der vorher Freunde von uns gewohnt haben. Im Haus wohnen drei Parteien, Heizung ist eine Erdwärme-Pumpe (Das Haus ist ca. zehn Jahre alt). Im Übergabeprotokoll wurde vom Vermieter der Stand des Heizungszählers notiert, der sich jedoch später als Zählerstand der Warmwasserzirkulation herausstellte. Die Heizkosten werden nicht pro Partei gemessen, sondern auf Wohnfläche umgelegt. Die drei Wohnungen haben ungefähr jeweils 100qm.

    Nun ist es aber leider so, dass die Mietpartei über und unter uns während der Heizperiode ständig die Fenster gekippt hat, aber trotzdem kuschelige 25 Grad in den Wohnungen. Ein persönliches Gespräch mit den beiden Parteien blieb ohne Erfolg. Da musste man sich dann Sachen anhören wie: „Wir haben die Heizung immer aus.“ (Ist aber trotz Kellerwohnung angenehm warm.), „Wir können die Fenster nicht zu lassen, sonst ist es bullenwarm.“ (Heizung heruntergehen und Stoßlüften ist anscheinend keine Option.), „Tut uns leid, dass ihr mehr bezahlen müsst, aber wir haben eine Pauschale, wir können heizen soviel wir wollen“ (Die Pauschale scheint nur die monatliche Heizkostenvorauszahlung zu sein.), „Warum regt ihr euch über die Heizung auf, das Haus ist doch gut isoliert.“ (Ja, aber nur wenn die Fenster zu sind.), „Ich brauche immer frische Luft, aber warme Füße.“ (Das lasse ich jetzt mal unkommentiert.).

    Es ist wirklich zum ausrasten, man kommt im Herbst/Winter nach Hause und alle Fenster sind gekippt (egal ob +10 oder -15 Grad), außer in der eigenen Wohnung. Wir versuchen zu sparen, maximal 22 Grad, mehrmals täglich Stoßlüften, aber die Wärmepumpe brummt sich ins Nirvana. Dass die anderen Parteien pro Person eine halbe Stunde täglich duschen und das auch über die Heizkosten abgerechnet wird, kommt noch dazu.

    Da sich mit den Mitbewohnern im Haus nicht reden ließ, haben wir den Vermieter eingeschaltet. Außer dem Kommentar: „Ja, die sind frech, die behaupten aber die Fenster sind zu.“, einer Nachzahlung der Nebenkosten im fast vierstelligen Bereich und einem Brief an die anderen Mietparteien, mit der Bitte energieeffizient zu heizen und zu lüften ist seitens des Vermieters nichts passiert.

    Ein Auszug ist momentan leider keine Option. Gibt es die Möglichkeit die Sache für uns etwas besser zu drehen? Mietminderung unsererseits, oder eine Hausordnung seitens des Vermieters, die dann auch durchgesetzt werden müsste? Nachrüstung von Wärmeerfassungszählern (Fußbodenheizung). Wir haben nicht so wirklich Spaß daran für die anderen mehrere hundert Euro im Jahr mitzuzahlen.

    Unsere Freunde, die vorher hier gewohnt haben, durften auch 1000 Euro nachzahlen, haben nur ein Jahr hier gewohnt. Wussten bei Auszug auch nichts davon, dass die Heizkosten auf Wohnfläche umgelegt werden und haben nicht bemerkt, wie die anderen Mitbewohner die Energie verschwenden.

    Liebe Grüße

    HerrSchneider


    Edit: Für die Heizung waren es im letzten Abrechnungszeitraum um die 15000 kWh der Wärmepumpe, bei gesamt etwa 300qm Wohnfläche und der letzte Winter war sehr mild.

  • 1. Wenn Heizkosten nach der Wohnfläche berechnet werden ist das konform mit der Heizkostenverordnung. aber gleichzeitig muss der indiviulle Verbrauch pro Wohnug durch Messzähler ermittelt werden. Laut Heizkostenverordnung wiederum sollte dies im Verhältnis 30% nach Wohnfläche und 70% nach Verbrauch geschehen. Eine andere Aufteilung der Prozentangaben ist auch denkbar. Das alles ist im § 6 der Heizkostenverordnung nachzulesen.

    2. Eine Mietminderung wird keine wirkliche Änderung bringen. Die wird erst eintreten, wenn in dem Haus nach der Heizkostenverordnung abgerechnet wird.

  • Hallo,

    im Haus sind keine Zähler verbaut, welche den Verbrauch pro Wohnung messen können. Lediglich die Wärmepumpe hat einen Gesamtzähler.

    Laut Vermieter sind bei Wärmepumpe auch keine anderen Zähler nötig.

    Liebe Grüße

    HerrSchneider

  • im Haus sind keine Zähler verbaut, welche den Verbrauch pro Wohnung messen können. Lediglich die Wärmepumpe hat einen Gesamtzähler.

    Laut Vermieter sind bei Wärmepumpe auch keine anderen Zähler nötig.

    Das ist auch richtig, normalerweise ist bei Wärmepumpenheizungen die Verbrauchserfassung nicht wirtschaftlich, denn die Erfassung und Abrechnung kostet auch nicht unerheblich Geld, insbesondere bei so kleinen Häusern. Aus diesem Grund ist für solche effizienten Heizungssysteme eine Ausnahme in der Heizkostenverordnung geschaffen worden. Üblicherweise dürften nämlich die Erfassungs- und Abrechnungskosten in einer ähnlichen Größenordnung liegen wie die eigentlichen Heizkosten.

    Rechtlich habt ihr keine Handhabe meiner Meinung nach, grundsätzlich ist das korrekt gemäß der Heizkostenverordnung. 15 000 kWh Strom bei einer Erdwärmepumpe ist schon heftig, aber bei dieser Energieverschwendung zu erwarten. Mir ist aber kein Gerichtsurteil bekannt, dass solches Verhalten der Nachbarn als Mietmangel gilt.

    Ich denke, das einzige ist hier das Gespräch mit dem Vermieter. Man könnte darüber nachdenken, die Wärmeabgabe der Heizung zu drosseln, sodass 25 Grad bei offenem Fenster nicht mehr möglich sind, sondern eine niedrigere Höchsttemperatur, allerdings müsste man dazu die Vereinbarungen in allen Mietverträgen prüfen, was zugesichert wurde. Genauso wäre natürlich die Nachrüstung der Erfassung eine Option, wobei es da auf die Begebenheiten im Haus ankommt. Wenn man von vorneherein so geplant hat, dass man nie den Verbrauch erfassen will, liegen die Heizkreise evtl. ungünstig dafür und es wären möglicherweise mehrere Erfassungsgeräte nötig.

  • Recht auf Mietminderung hätten Sie nur, wenn die Wohnung einen Schaden hätte. " ....die Qualität des Wohnens beeinträchtigen: Schimmel in den Wänden, Ungeziefer im Keller und schallender Lärm nachts um drei sind nur einige Beispiele."

    In Ihrer Wohnung ist doch alles in Ordnung. Bewohnbar ist sie doch. Mit dem Vermieter den Gespräch aufsuchen.

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