Wohnung unsaniert/unrenoviert übernommen, MUSS ich jetzt alle Mängel beseitigen?

  • Hallo liebe Mietrechtler.
    Ich bin im Juli 2009 in eine Wohnung eingezogen, die in einem recht schlechten Allgemeinzustand war.
    Die Heizkörper waren ungestrichen, das Gleiche gilt für die Türen...
    Bei den Fenstern handelt es sich um uralte Holzfenster, die ebenfalls seit mindestens 20 Jahren nicht gestrichen wurden. Zusätzlich habe ich die Wohnung vom Vormieter unrenoviert übernommen, da es damals noch halbwegs ordentlich aussah. Dieser Punkt wurde handschriftlich festgehalten.

    Jetzt will mein Vermieter, dass ich plötzlich die Fenster abschleife und neu lackiere, das Gleiche soll ich für die Türen und die Heizkörper machen. Und komplett renovieren natürlich auch.
    Is das rechtens? Man kann doch von mir bei Auszug nicht verlangen, dass ich Schäden beseitige, die ich gar nicht verursacht habe, oder?

    Hinzu kommt, dass die Wohnung verkauft wird. Der Käufer will aus meiner und der Wohnung drunter eine machen, die Fenster und Heizkörper sollen getauscht werden, er will alles komplett renovieren. Unter diesem Aspekt sehe ich es erst Recht nicht ein, da irgendwas zu machen, wenn hinterher eh alles rausgerissen wird.

    Wie verhalte ich mich am besten? Welche Rechte habe ich?

    Danke für die Antworten...

  • Hallo liebe Mietrechtler.
    Ich bin im Juli 2009 in eine Wohnung eingezogen, die in einem recht schlechten Allgemeinzustand war.

    Wurde dieser Zustand im Übergabeprotokoll in Wort (und Bild) festgehalten?

    Die Heizkörper waren ungestrichen, das Gleiche gilt für die Türen...
    Bei den Fenstern handelt es sich um uralte Holzfenster, die ebenfalls seit mindestens 20 Jahren nicht gestrichen wurden. Zusätzlich habe ich die Wohnung vom Vormieter unrenoviert übernommen, da es damals noch halbwegs ordentlich aussah.

    Das widerspricht sich aber. Wie kann eine Wohnung mit solchen Mängeln noch halbwegs ordentlich ausgesehen haben?

    Dieser Punkt wurde handschriftlich festgehalten.

    Von wem, dem Vermieter oder Vormieter?

    Jetzt will mein Vermieter, dass ich plötzlich die Fenster abschleife und neu lackiere, das Gleiche soll ich für die Türen und die Heizkörper machen. Und komplett renovieren natürlich auch.

    Was ist zu diesem Thema im Mietvertrag vereinbart? Ein Vermieter muss sich daran halten, was vereinbart ist. Sonderwünsche kann er bei einer Fee anmelden, wenn er eine findet.

    Is das rechtens? Man kann doch von mir bei Auszug nicht verlangen, dass ich Schäden beseitige, die ich gar nicht verursacht habe, oder?

    Oder was? Was steht im Mietvertrag?

    Hinzu kommt, dass die Wohnung verkauft wird. Der Käufer will aus meiner und der Wohnung drunter eine machen, die Fenster und Heizkörper sollen getauscht werden, er will alles komplett renovieren. Unter diesem Aspekt sehe ich es erst Recht nicht ein, da irgendwas zu machen, wenn hinterher eh alles rausgerissen wird.

    Schon dem Vermieter mitgeteilt, was sagt er dazu?

    Wie verhalte ich mich am besten? Welche Rechte habe ich?

    Welche Rechte Sie haben, erlesen Sie in Ihrem Mietvertrag, bzw. sagt Ihnen ein Anwalt für Mietrecht, denn nur dem ist es erlaubt, rechtsberatung zu betreiben.

    Danke für die Antworten...


    In diesem https://forum.mietrecht.de/www.mierechtslexikon.de finden Sie vielleicht auch Antworten.

  • Wurde dieser Zustand im Übergabeprotokoll in Wort (und Bild) festgehalten?

    Nein, wurde es nicht. Die ganze Wohnungsübergabe war sehr ominös. Sie erfolgte zu einem Zeitpunkt, in dem der Vormieter noch in der Wohnung gewohnt hat.

    Das widerspricht sich aber. Wie kann eine Wohnung mit solchen Mängeln noch halbwegs ordentlich ausgesehen haben?

    Das bezog sich lediglich AUF DIE TAPETEN. Die waren halbwegs in Ordnung. Heizkörper, Türen und Fenster zähle ich im Allgemeinen nicht zu Tapeten.

    Von wem, dem Vermieter oder Vormieter?
    Die Vereinbarung wurde auf Wunsch des Vermieters vom Vormieter aufgesetzt und von mir und dem Vormieter unterzeichnet.

    Was ist zu diesem Thema im Mietvertrag vereinbart? Ein Vermieter muss sich daran halten, was vereinbart ist. Sonderwünsche kann er bei einer Fee anmelden, wenn er eine findet.

    Im Mietvertrag steht, ich habe die Schönheitsreparaturen zu erledigen. Dazu zählt renovieren, Heizkörper. Türen und Fenster streichen. Lesen kann ich auch...
    Mir geht es darum, dass die letzten 20 Jahre dort nichts passiert ist und ich nicht wirklich verstehe, warum es jetzt meine Aufgabe ist, dort alles zu sanieren, wenn der Zustand bei meinem Einzug schon erbärmlich war.


    Schon dem Vermieter mitgeteilt, was sagt er dazu?

    Auf Schreiben wird neuerdings nicht mehr reagiert. Ich gehe morgen persönlich hin. Von daher keine Ahnung, was der Vermieter dazu sagt. Vermutlich putzt er sich mit meinem Schreiben den Hintern, oder faltet nen Kaffeefilter draus.

    Welche Rechte Sie haben, erlesen Sie in Ihrem Mietvertrag, bzw. sagt Ihnen ein Anwalt für Mietrecht, denn nur dem ist es erlaubt, rechtsberatung zu betreiben.

    Vielen Dank. Ich frage mich, warum es dieses Forum dann überhaupt gibt?

    Ich habe mich selber schon belesen und konnte erörtern, dass man, wenn man die Wohnung unsaniert übernommen hat, nicht verpflichtet ist, irgendetwas bei Auszug zu machen, zumal ich auch nur zwei Jahre dort gewohnt habe und demnach sämtliche Empfehlungen für Renovierungszeiten nicht mal ansatzweise überschritten habe.


  • Nein, wurde es nicht. Die ganze Wohnungsübergabe war sehr ominös. Sie erfolgte zu einem Zeitpunkt, in dem der Vormieter noch in der Wohnung gewohnt hat.

    Das ist dann Ihr Problem. Unter diesen Umständen übernimmt man keine Wohnung!

    Das bezog sich lediglich AUF DIE TAPETEN. Die waren halbwegs in Ordnung. Heizkörper, Türen und Fenster zähle ich im Allgemeinen nicht zu Tapeten.

    Aber zu den Renovierungspflichten gehört ein wenig mehr als die Tapeten zu begutachten.

    Die Vereinbarung wurde auf Wunsch des Vermieters vom Vormieter aufgesetzt und von mir und dem Vormieter unterzeichnet.

    Das ist Quatsch, mit dem Vormieter haben Sie nichts am Hut gehabt, Ihr Vertragspartner ist einzig Ihr Vermieter.

    Im Mietvertrag steht, ich habe die Schönheitsreparaturen zu erledigen. Dazu zählt renovieren, Heizkörper. Türen und Fenster streichen. Lesen kann ich auch...

    Es hapert aber scheinbar am Verstehen, was solche Klauseln zu bedeuten haben, richtig?

    Mir geht es darum, dass die letzten 20 Jahre dort nichts passiert ist und ich nicht wirklich verstehe, warum es jetzt meine Aufgabe ist, dort alles zu sanieren, wenn der Zustand bei meinem Einzug schon erbärmlich war.

    Dafür gibt es die Möglichkeit, den Zustand der Wohnung in einem Protokoll festzuhalten. Die Unterschrift des Vermieters sorgt dann dafür, dass Sie aus dem Schneider sind.

    Auf Schreiben wird neuerdings nicht mehr reagiert. Ich gehe morgen persönlich hin. Von daher keine Ahnung, was der Vermieter dazu sagt. Vermutlich putzt er sich mit meinem Schreiben den Hintern, oder faltet nen Kaffeefilter draus.

    Kann passieren, aber dafür gibt es dann Anwälte für Mietrecht, die den Kaffeefilter wieder auffalten.

    Vielen Dank. Ich frage mich, warum es dieses Forum dann überhaupt gibt?

    Auf jeden Fall nicht für eine Rechtsberatung, auch wenn es Ihnen schwer fällt, das zu glauben.

    Ich habe mich selber schon belesen und konnte erörtern, dass man, wenn man die Wohnung unsaniert übernommen hat, nicht verpflichtet ist, irgendetwas bei Auszug zu machen,

    Das stimmt mal in dieser Form nicht, um solch eine Behauptung aufzustellen müsste der genaue Wortlaut des Mietvertrages geprüft werden

    zumal ich auch nur zwei Jahre dort gewohnt habe und demnach sämtliche Empfehlungen für Renovierungszeiten nicht mal ansatzweise überschritten habe.

    Das kann so auch nicht stimmen, denn die starren Renovierungsfristen wurden im Jahre 2004 vom BGH für ungültig erklärt. Heute spricht man davon, ob Renovierungsbedarf vorliegt. Und der kann nach 2, oder erst nach 5 Jahren vorliegen.

    Wenn Sie sich weiter belesen wollen, hier meine Empfehlung: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Zitat

    Das ist dann Ihr Problem. Unter diesen Umständen übernimmt man keine Wohnung!

    Ob man eine Wohnung unter diesen Umständen übernimmt oder nicht, ist maßgeblich von den Umständen abhängig. Ich war damals froh, aus der alten Wohnung raus zu können, die Gründe dafür möchte ich hier nicht erörtern. Also bitte möge man mich hier nicht für ein bisschen doof hinstellen.

    Zitat

    Aber zu den Renovierungspflichten gehört ein wenig mehr als die Tapeten zu begutachten.

    Es ging aber nur um die Tapeten. Dass Fenster, Türen und Heizkörper in erbärmlichen Zustand sind, wurde übrigens mehrfach telefonisch von mir übermittelt. Aber was soll man erwarten von einer Vermietung, die ein Jahr braucht, um einen Schaden beim Mieter über mir zu beheben, der mir immer wieder eine nasse Küche und Regen durch die Zimmerdecke bescherte...

    Zitat

    Das ist Quatsch, mit dem Vormieter haben Sie nichts am Hut gehabt, Ihr Vertragspartner ist einzig Ihr Vermieter.

    Es war aber so vom Vermieter angeordnet, da kann ich ja nun auch nichts für. Wenn mein Vermeiter keine Ahnung hat, dann ist das nicht mein Problem und ich verstehe nicht, warum ich hier dumm angemacht werde, weil ich auf Fragen antworte, so wie sie der Wahrheit entsprechen.


    Zitat

    Es hapert aber scheinbar am Verstehen, was solche Klauseln zu bedeuten haben, richtig?

    Nee, haperts nicht. Bescheuert bin ich nicht ;) Ich bin sogar sehr clever, das kann man mir glauben. Eben darum bin ich der Meinung, dass die mich übers Ohr hauen wollen.

    Zitat

    Dafür gibt es die Möglichkeit, den Zustand der Wohnung in einem Protokoll festzuhalten. Die Unterschrift des Vermieters sorgt dann dafür, dass Sie aus dem Schneider sind.

    Es ist immer einfach, hinterher kluge Ratschläge zu geben, die aber jetzt keinem mehr was bringen. Wenn man einige Mängel erst nach Einzug bemerkt, und man KANN nicht jeden Mangel vor Einzug bemerken, das ist nunmal so...dann muss ich sie melden. Was tue ich aber, wenn jede Meldung einfach mal ignoriert wird?

    Zitat

    Kann passieren, aber dafür gibt es dann Anwälte für Mietrecht, die den Kaffeefilter wieder auffalten.

    Und diese haben nicht grade Centgehälter. Man sollte denken, ein Forum ist dazu da, Erfahrungen auszutauschen, ohne gleich ne Stange Geld hinblättern zu müssen...


    Ich sehe schon, dass ich mich lieber an einen Mieterschutzverein wenden sollte. Hier scheine ich für meinen Fall wohl keine konstruktiven Antworten zu erhalten.
    Als erstes wende ich mich morgen noch einmal an die Maklerin, die für den Wohnungsverkauf zuständig ist. Vll lässt sich mit dem Käufer der Wohnung eine Vereinbarung treffen, dass er eh alles neu macht und daher eine Renovierung oder eher eine Sanierung der Wohnung meinerseits nicht nötig ist.

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