Kühlschrank Defekt - Muss Vermieter bezahlen?

  • Hallo,

    ich bin jetzt seit einer Woche Mieter. Nach ein paar Tagen war mir aufgefallen, dass der Kühlschrank durchgängig brummt, also der Kompressor durchgängig läuft. Der Inhalt ist auch sehr kalt, teilweise 0°C. Es macht auch keinen Unterschied, ob ich den Kühlschrank auf Stufe 1 oder 5 stelle. Bei 0 geht er immerhin aus. Ich habe das meinem Vermieter auch schon mitgeteilt, der mir geantwortet hat, ich könne mir von meinem eigenen Geld einen neuen kaufen und der jetzige funktioniere seiner Meinung nach auch noch. Das Problem für mich ist ja auch nur, dass der Stromverbrauch dadurch sehr hoch ist. Im Jahr wären das knapp 800kWh, also mein halber Stromverbrauch.

    In den sonstigen Vereinbarungen ist festgehalten, dass unter anderem der Kühlschrank kostenlos zur Verfügung gestellt wird, und der Vermieter zur Instandhaltung und Instandsetzung nicht verpflichtet ist. Demnach müsste ich mich natürlich selbst darum kümmern. Jetzt frage ich mich aber, ob das in diesem Fall anders ist, da der Kühlschrank dieses Problem wohl schon vor meinem Mietbeginn hatte und ich das bei der Besichtigung und Wohnungsübergabe - Die Wohnung stand zuvor 4 Monate leer - nicht wusste / wissen konnte. Muss deshalb der Vermieter übernehmen?

    Falls ich mir selber einen neuen kaufen muss, hätte ich auch die Frage, ob der Vermieter mir bei der Entsorgung oder dem Aus- und Einbau helfen muss, denn ohne Auto ist das nicht so einfach.

    Schon mal vielen Dank für die Antworten!

  • ob der Vermieter mir bei der Entsorgung oder dem Aus- und Einbau helfen muss, denn ohne Auto ist das nicht so einfach.

    Der Kühlschrank ist also eine kostenlose Leihe. Und das Problem mit dem neuen Gerät kann man dadurch lösen, dass man sich schlau macht, welche Elektrofachmärkte es in der Region gibt. Dann schaut man auf der Website des Marktes nach dem Wunschkühlschrank und lässt sich diesen dann an den Ort der Aufstellung liefern. Den defekten Kühler nehmen die Monteure dann auch mit.

    Hat bei mir letztens hervorragend geklappt und werde meinen Tiefkühlschrank auch auf diese Weise austauschen.

  • Den defekten Kühler nehmen die Monteure dann auch mit.

    Das ist kein guter Rat. Denn der Kühlschrank, egal ob defekt oder nicht, ist bei einer Leihe ja immer noch Eigentum des Vermieters. Das bedeutet, der Vermieter kann verlangen, dass ein Kühlschrank später beim Auszug vorhanden ist. Man müsste dann zwangsläufig den eigenen Kühlschrank da lassen oder einen anderen besorgen. Besser den Vermieter bitten, den Kühlschrank abzuholen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!