Garagen Zufahrts Nutzung

  • Hallo, ich lebe in Miete und habe zu meiner Wohnung eine Garage gemietet. Vor 2 Monaten hatte mein altes Auto einen Motorschaden und steht seitdem auf meiner Garagenzufahrt abgemeldet, da meine Garage als Werkstatt benutzt wird. Mein Vermieter versucht mich zu zwingen das Auto zu verkaufen. Will ich aber nicht! Ist er im Recht? Hat er Anspruch darauf zu entscheiden was auf meiner Auffahrt steht?

    Viele Grüße Oli

  • Eine Garage ist als solche zu nutzen, maximal das Einlagern von Autoteilen wie Reifen, Wagenheber etc ist gestattet. Ansonsten ist es nach Baurecht verbotene Zweckentfremdung.

    Der Vermieter kann dich nicht dazu zwingen, dein Auto zu verkaufen, aber wenn du nicht die Fläche vor der Garage als Stellplatz gemietet hast, ist es nicht erlaubt, das Auto dort zu parken. Zufahrt heißt nicht Stellplatz.

  • Die Frage nach der Nutzung der Zufahrt zur Garage lässt sich in der Rechtsprechnung nicht einheitlich beantworten. Es gibt dazu unterschieliche Auffassungen. Manche Gerichte sagen, dass die Fläche nicht gemietet ist und daher wirklich nur als Zufahrt genutzt werden können. Ich kenne aber auch Urteile, die sagen, dass die Fläche automatisch mitvermietet ist, auch wenn nicht im Vertrag benannt, weil es niemand anderen außer dem Nutzer der Garage geben kann, der einen Besitzanspruch an der Fläche geltend machen kann.

    Darauf kommt es aber für deine Frage gar nicht an. Denn bei dir ist der entscheidende Punkt, dass das Fahrzeug abgemeldet ist. Und das kann der Vermieter durchaus bestimmen, dass die Flächen nur für ordnungsgemäß angemeldete Fahrzeuge genutzt werden sollen, eben im Sinne von Stellflächen und nicht Lagerflächen für fahruntaugliche Fahrzeuge.

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