Hallo
Ich habe da mal eine Frage an euch, ich habe hier eine 29 Quadratmeter Wohnung gemietet mit Einbauküche, jetzt sind nach 17 Jahre Mietzeit an der Küche Mängel entstanden wie Kühlschrank kühlt nicht mehr richtig und Scharniere herausgebrochen, Mikrowelle defekt usw.
Jetzt habe ich dem Vermieter das mitgeteilt und um Reparatur gebeten, jetzt kommt der Vermieter damit das ich für die Küche keine Miete zahlen würde und somit bräuchte er auch keine Reparaturen daran vorzunehmen, ich solle mir auf meine eigenekosten eine neue Küche kaufen, die alte Küche würde er demontieren und entsorgen, die kosten dafür würde er übernehmen!! Ist das rechtens??
In meinem Mietvertrag steht die Küche unter Sondervereinbarungen drin, Mit Einbauküche.
Im Mietvertrag steht aber nicht was ich für die Küche an Miete bezahle, da steht nur gesamt kalt miete 170€ plus Stellplatz plus NK. sonst nichts.
Kann der Vermieter sich so herausreden??
Also ich meine in der Kaltmiete ist die Küche mit drin, somit muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen, oder was meint ihr? Oder muss das extra aufgeschlüsselt sein im Mietvertrag was ich an Miete für die Küche zahle?
Gruß