Küchengeräte defekt - Vermieter verweigert Reparatur

  • Hallo

    Ich habe da mal eine Frage an euch, ich habe hier eine 29 Quadratmeter Wohnung gemietet mit Einbauküche, jetzt sind nach 17 Jahre Mietzeit an der Küche Mängel entstanden wie Kühlschrank kühlt nicht mehr richtig und Scharniere herausgebrochen, Mikrowelle defekt usw.

    Jetzt habe ich dem Vermieter das mitgeteilt und um Reparatur gebeten, jetzt kommt der Vermieter damit das ich für die Küche keine Miete zahlen würde und somit bräuchte er auch keine Reparaturen daran vorzunehmen, ich solle mir auf meine eigenekosten eine neue Küche kaufen, die alte Küche würde er demontieren und entsorgen, die kosten dafür würde er übernehmen!! Ist das rechtens??

    In meinem Mietvertrag steht die Küche unter Sondervereinbarungen drin, Mit Einbauküche.

    Im Mietvertrag steht aber nicht was ich für die Küche an Miete bezahle, da steht nur gesamt kalt miete 170€ plus Stellplatz plus NK. sonst nichts.

    Kann der Vermieter sich so herausreden??

    Also ich meine in der Kaltmiete ist die Küche mit drin, somit muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen, oder was meint ihr? Oder muss das extra aufgeschlüsselt sein im Mietvertrag was ich an Miete für die Küche zahle?

    Gruß

  • In meinem Mietvertrag steht die Küche unter Sondervereinbarungen drin, Mit Einbauküche.

    Im Prinzip würde ich davon ausgehen, das du dann funktionierende Geräte verlangen kannst, und solange du die nicht beschädigt hast und die defekte eben durch Verschleiß verursacht sind, müsst das der Vermieter auch ersetzen, denke ich.

    Andererseits stellt sich grundsätzlich die Frage, ob man das bei dieser anscheinend recht geringen Miete auf Streit ankommen lassen sollte?

  • Im Mietvertrag steht nix mit Schäden wer was übernimmt, sondern nur das Mietminderung unzulässig sind, und eine Kleinreparaturklausel bis 75€ Jährlich.

    Also ich meine Mietvertrag ist Mietvertrag, da hat sich der Vermieter dran zu halten, wenn man das mal umrechnet vor 2000 wehren das 340 Deutsche Mark gewesen für eine Wohnung mit 29 Quadratmeter Kalt! Das hätte keiner gemietet ohne Küche. Solche Wohnungen sind damals ohne Küche für 180 bis 200 DM vermietet worden kalt plus NK.

  • Also ich meine Mietvertrag ist Mietvertrag, da hat sich der Vermieter dran zu halten

    Klar.........


    Solche Wohnungen sind damals ohne Küche für 180 bis 200 DM vermietet worden kalt plus NK.

    Mag ja sein, aber wir sind inzwischen im Jahr 2020. Ich halte es nicht für ganz unwahrscheinlich das du einer der ersten sein könntest der für eine Mieterhöhungen in Frage kommt.

    Insofern stellt ich sich die Frage ob es sinnvoll ist dem Vermieter einen Anlass zu geben zu bemerken das er sehr wahrscheinlich seid langem Geld mit der Vermietung verliert?

  • Mag sein das er Geld verliert, ist er aber selbst schuld er macht nix im haus, es sind noch weitere Mängel da wo er einfach nicht beheben will, somit wehre eine Mieterhöhung unzulässig, bzw. bei Erhöhung nur bis zum Mietspiegel das wehren 20%

    Und mit den ganzen Mängeln hier im haus wehre das kein Problem ihm 35% die Miete zu mindern.

    Wohnungs Eingangstür defekt nicht mehr abschließbar 25%

    Bad 10%

    Küche 10%

    Usw….

    Das haus ist für ihn nur ein abschreibe Objekt!

  • Mag sein das er Geld verliert, ist er aber selbst schuld er macht nix im haus

    Und sehr wahrscheinlich ist das ihr Glück, weswegen Sie noch so preiswert wohne.

    Und mit den ganzen Mängeln hier im haus wehre das kein Problem ihm 35% die Miete zu mindern.

    Kann ich nicht beurteilen ich hab nur versucht zu bedenken zu geben, das es auch noch andere Gesichtspunkte gibt, die über den rein vertraglichen Sachverhalt hinaus gehen, und evtl. viel entscheidender sein können als die Frage wer eine gebrauchte Mikrowelle kauft......

  • Wir haben hier Mietspiegel von 7,11 Pro Quadratmeter Kalt, dann soll der Vermieter die Mängel beheben und die miete halt um 20% erhöhen, dann ist doch alles in Butter, aber er will nix machen!!!

  • Wir haben hier Mietspiegel von 7,11 Pro Quadratmeter Kalt, dann soll der Vermieter die Mängel beheben und die miete halt um 20% erhöhen, dann ist doch alles in Butter, aber er will nix machen!!!

    Was willst du hören? Das ich den Vermieter im Prinzip für die Instandhaltung der Küche für verantwortlich halte, habe ich ja schon geschrieben.

    Alles andere mußt du selber entscheiden.

  • Ja klar du hast recht.

    Ich gehe davon aus das dem Vermieter 20% Mieterhöhung nicht ausreicht somit macht der nix in meiner Wohnung, und weiter erhöhen darf er nicht, ich glaube da liegt das Problem.

    Vielen Dank erstmal.

  • Und mit den ganzen Mängeln hier im haus wehre das kein Problem ihm 35% die Miete zu mindern.

    Ich bestreite nicht, dass es in dem Haus Mängel gibt und wahrscheinlich eine Mietminderung gegeben ist. Aber es ist sehr zu empfehlen, dass du die Höhe in eigenem Interesse mit einem Anwalt oder dem Mieterverein absprichst. Wenn du zu viel ansetzt, kannst du Schwierigkeiten bekommen bis hin zur Kündigung.

    ist er aber selbst schuld er macht nix im haus, es sind noch weitere Mängel da wo er einfach nicht beheben will, somit wehre eine Mieterhöhung unzulässig

    Du solltest nicht zu voreilig sein mit solchen Annahmen und dich erst mal informieren. Eine Mieterhöhung wegen Mängeln abzulehnen funktioniert nicht. Das sieht das Gesetz nicht vor. Für Mängel ist die Miete gemindert und man muss weniger zahlen. Aber das ist ein eigenständiges Thema und man darf nicht beides miteinander vermischen.

  • Ja klar, werde mich beim Mieterschutzbund anmelden, ich habe den Vermieter schon das dritte mal angeschrieben mit Fristsetzung und er verspricht immer das er die Handwerker beauftragt hat aber dann geschieht monatelang nichts.

    Weiterhin mit der Wohnungseingangstür diese muss unbedingt gerichtet werden sie ist in diesem Zustand ein erhebliches Sicherheitsrisiko da hier die Haustüre und Garagen Tür Tag und Nacht offensteht und jeder ins Haus hereinkommt und ohne Probleme meine Wohnungseingangstür mit einer Kreditkarte öffnen kann da die Türe nicht mehr abschließbar ist. Da werden 25% fällig, wenn der Vermieter nix macht, steht so im Netz.

    Und ich meine, wenn der Vermieter die Miete um 20% erhöht, mindere ich um 35% bzw. was der Mieterschutzbund mir empfiehlt.

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