Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Anliegen und wäre an eurer Meinung interessiert:
Es geht um die Angabe der Fläche meiner Wohnung. Im Mietvertrag sind X qm angegeben, ich komme beim Nachmessen (alle Raume in der Wohnung plus Balkon, nicht-ausgebauter Kellerraum nicht einbezogen) auf 0.85X qm, was einer Abweichung von 15% entspricht, um welche ich die Kaltmiete nun auch mindern möchte. Ich stolper jedoch über die konkrete Formulierung im Mietvertrag:
"§1 (1) Der Vermieter überlässt dem Mieter zu Wohnzwecken die in .... gelegene Wohnung, bestehend aus 2 Zimmern mit offener Küche, Abstellraum, Bad, sowie einem Keller. (Die Räume haben eine Gesamtmietfläche von ca. X qm.)"
Außerdem ist später im Mietvertrag als Abrechnungsfläche für die Betriebskosten die gleiche Fläche X qm angegeben.
Bei meiner Recherche finde ich in diesem Zusammenhang nur den Begriff "Wohnfläche". Nun frage ich mich, ob der Vermieter durch die Verwendung des Begriffs "Gesamtmietfläche", evtl. auch durch das Setzen des Satzes in Klammern nun sagen kann, "Ich habe hier gar keine Wohnfläche angegeben, der Vertrag beinhaltet diese Angabe gar nicht". Dann könnte ich Kaltmiete schließlich nicht mindern.
Was meint Ihr?
Lieben Dank für Eure Antworten!