OK! Lieben Dank für die Hilfe, Fruggel!
Beiträge von AlexS
-
-
OK, danke für den Hinweis! Dann stellt sich ja immer noch die Frage, welche Bedeutung im Mietvertrag "Gesamtmietfläche" besitzt: Die insgesamt mir zur Verfügung gestellte Fläche, zu der man durchaus auch Keller, Balkone etc hinzurechnen könnte, oder halt die Wohnfläche.
Oder mach ich mir zuviel Gedanken und es ist klar, dass mit "Gesamtmietfläche" die Wozhnfläche gemeint ist?
Ich kann nicht nur die Kaltmiete anpassen, sondern sogar die Gesamtmiete, sehe ich das richtig?
Danke!
-
Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Anliegen und wäre an eurer Meinung interessiert:
Es geht um die Angabe der Fläche meiner Wohnung. Im Mietvertrag sind X qm angegeben, ich komme beim Nachmessen (alle Raume in der Wohnung plus Balkon, nicht-ausgebauter Kellerraum nicht einbezogen) auf 0.85X qm, was einer Abweichung von 15% entspricht, um welche ich die Kaltmiete nun auch mindern möchte. Ich stolper jedoch über die konkrete Formulierung im Mietvertrag:
"§1 (1) Der Vermieter überlässt dem Mieter zu Wohnzwecken die in .... gelegene Wohnung, bestehend aus 2 Zimmern mit offener Küche, Abstellraum, Bad, sowie einem Keller. (Die Räume haben eine Gesamtmietfläche von ca. X qm.)"
Außerdem ist später im Mietvertrag als Abrechnungsfläche für die Betriebskosten die gleiche Fläche X qm angegeben.
Bei meiner Recherche finde ich in diesem Zusammenhang nur den Begriff "Wohnfläche". Nun frage ich mich, ob der Vermieter durch die Verwendung des Begriffs "Gesamtmietfläche", evtl. auch durch das Setzen des Satzes in Klammern nun sagen kann, "Ich habe hier gar keine Wohnfläche angegeben, der Vertrag beinhaltet diese Angabe gar nicht". Dann könnte ich Kaltmiete schließlich nicht mindern.
Was meint Ihr?
Lieben Dank für Eure Antworten!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!