Wirtschaftlichkeit von Betriebskosten

  • Guten Tag zusammen,

    ich hoffe die Frage ist nicht doppelt, ich konnte sie beim durchgucken der ersten 10 Seiten nicht finden. Leider auch sonst Online nichts gefunden.

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und jede Wohnung ist mit Wasserzähler ausgerüstet. Nun wird der Verbrauch dann Anteilig verrechnet, dass ist klar. Allerdings werden bei uns auch die beiden Kostenarten "Kosten Wohnungswasserzähler" und "Verbrauchserfassung" über den Einzelverbrauch der Wohnung verteilt. Wir sind 7 Wohnungen und aus meiner Sicht, muss hier jede Wohnung die Kosten / 7 * 1 tragen. Es gibt ja überhaupt keinen Unterschied bei der Erfassung oder bei den Mietkosten der Geräte. Wie ist das geregelt?

    Zusätzlich die Frage zum Verbrauch. Laut unserer Abrechnung sollen wir zu 3 insgesamt 33% des gesamt Wasserverbauchs haben. Bei einem Haus mit 18 Personen scheint mir das nicht richtig zu sein. Gibt es hier eine Möglichkeit das irgendwie zu Überprüfen?

    Und zu meiner letzten Frage: Innerhalb von einem Jahr wurden uns gestiegene Kosten für Gartenarbeiten von +71,4% in Rechnung gestellt. Hierbei handelt es sich um 12 Einzelabrechnungen von einem Gala Bau. Es gibt keine Arbeitsnachweise oder ähnliches. Wirtschaftlichkeit ist hier überhaupt nicht mehr gegeben aus meiner Sicht. Was muss ich hier tun damit ich dagegen vorgehen kann? Ähnliches für den Hausmeister der keine Hausmeistertätigkeiten ausführt (+27% in einem Jahr).

    Vielen Dank im voraus!

    Mfg

    Mike

  • die beiden Kostenarten "Kosten Wohnungswasserzähler" und "Verbrauchserfassung" über den Einzelverbrauch der Wohnung verteilt

    Diese Kosten gehören insgesamt zu dem Kostenblock der Wasserversorgung dazu im Sinne der Betriebskostenverordnung §2 Nr.2. Deshalb ist es gesetzlich völlig korrekt, alles zusammen nach dem verursachten Verbrauch abzurechnen.

    Laut unserer Abrechnung sollen wir zu 3 insgesamt 33% des gesamt Wasserverbauchs haben.

    Das lässt sich bei der persönlichen Belegeinsicht beim Vermieter klären, wo man sich auch die Verbrauchswerte der anderen Wohnungen zeigen lassen kann.

    Innerhalb von einem Jahr wurden uns gestiegene Kosten für Gartenarbeiten von +71,4% in Rechnung gestellt

    Auch hier muss zuerst die Belegeinsicht in Anspruch genommen werden. Ist es aus dem Beleg nicht ersichtlich, wofür genau die Kosten entstanden sind, kann man direkt den Vermieter dazu befragen.

    Ähnliches für den Hausmeister der keine Hausmeistertätigkeiten ausführt

    Auch hier muss der Vermieter ggf. darlegen (in welcher Form auch immer), welche Tätigkeiten der Hausmeister durchgeführt hat. Man muss als Mieter die Möglichkeit haben sich zu überzeugen, dass nur die umlagefähigen Tätigkeiten in der NK Abrechnung aufgeführt sind, aber keine nicht umlagefähigen wie z.B. Verwaltungstätigkeiten oder Reparaturen.

    Das mit der Wirtschaftlichkeit solltest du nicht überbewerten. Denn Wirtschaftlichkeit bedeutet nicht, dass der Vermieter so viel wie möglich Kosten vermeiden und nur die günstigsten Anbieter wählen muss. Eine korrekte und nachvollziehbare Abrechnung im Zusammenhang mit der Belegeinsicht hat Vorrang.

  • Guten Tag Fruggel,

    vielen Dank für die Antworten. Dann hat sich die Wasserthematik geklärt, auch wenn ich das persönlich etwas unfair finde. Ich werde mir aber die Verbrauchswerte noch geben lassen.

    Ich habe für den Garten nur 12 Einzelabrechnungen (für jeden Monat eine) ohne sonstige Erläuterungen. Ist auch immer der gleiche Betrag. Für den Hausmeister gibt es nicht einmal eine Rechnung in den Belegen. Tätigkeitsnachweise oder ähnliches gibt es ebenfalls nicht.

    Danke auch für die Erklärung mit der Wirtschaftlichkeit. Wir sind bei der XXXX (letztes Jahr aufgekauft), unser gesamtes Haus wird zugemüllt mit Abrechnungen und Erklärungen. Wir haben alle die gleichen Widersprüche eingereicht und tatsächlich jeder hat andere Antworten bekommen.

    Mfg

    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (28. September 2020 um 12:33) aus folgendem Grund: Firmenname gelöscht

  • Ich habe für den Garten nur 12 Einzelabrechnungen (für jeden Monat eine) ohne sonstige Erläuterungen. Ist auch immer der gleiche Betrag.

    Wenn dem Vermieter diese Kosten entstanden sind, dann ist es zunächst mal in Ordnung, diese auch abzurechnen. Wenn aber gar keine Leistung erbracht worden sein sollte ist, muss man sich da separat anschauen bezüglich Wirtschaftlichkeit. Mehr lässt dich dazu hier an dieser Stelle nicht sagen, sondern du musst selber wissen, ob da jemand was gearbeitet hat oder nicht.

    Für den Hausmeister gibt es nicht einmal eine Rechnung in den Belegen

    Wenn es keine Rechnung gibt, dann kann der Vermieter einen solchen Betrag auch nicht abrechnen. Er muss schon nachweisen können, dass ihm die Kosten tatsächlich entstanden sind. Selbst wenn einem Hausmeister das Geld bar gegeben wurde, kann man vom Empfänger eine Quittung verlangen.

  • Hallo Fruggel,

    der Hausmeister ist angestellter des Vermieters. Wir wohnen hier in der Nähe eines großen Wohnprojekts und er betreut unser Haus mit. Wir bekommen, so denke ich, anteilig irgendwelche Kosten einer Kostenstelle. Eine Rechnung existiert aber wie gesagt nicht, muss es diese in dieser Konstellation dann geben?

    Mfg

    Mike

  • Natürlich gibt es keine Rechnung, wenn der Hausmeister Angestellter ist. Ein Angestellter muss seinem Chef keine Rechnung ausstellen. Stattdessen hat der Hausmeister aber sicherlich einen Arbeitsvertrag, den man sich zeigen lassen kann, oder zumindest Lohnabrechnungen.

    Doch dann ist immer noch die Frage offen, welche Tätigkeiten der Hausmeister ausführt. Die nicht umlagefähigen Arbeiten wie Verwaltungsdinge (z.B. Wohnungsübergaben) oder Reparaturen müssen aus dem Betrag raus gerechnet werden für die Nebenkostenabrechnung.

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