Raum in Mietwohnung freiberuflich als Heilpraktikerin für Psychotherapie nutzen

  • Hallo zusammen.

    Ich durchforste seit Wochen so einige Seiten, aber bin noch nicht auf eine schlüssige Antwort gekommen. Ich erkläre kurz worum es geht.

    Ich möchte mich als Heilpraktikerin für Psychotherapie selbstständig machen. Ich arbeite nicht invasiv, führe also eine reine Gesprächstherapie.

    Dies würde ich gerne in meiner Wohnung tun. Ich würde auf etwa 2 Patienten die Woche kommen. Dabei würde ich einen Raum nutzen, mein Wohnzimmer, das ich ganz normal bewohne. Ich habe also kein Gewerbe, da ich nur etwa 30 Prozent der Wohnung dafür nutzen würde, und das nur etwa 2 Mal die Woche, für jeweils 1 Stunde. Es verursacht keinerlei Geräusche oder nervigen Dinge für die Nachbarn. Es wäre eher wie ein Besuch von Freunden. Außerdem hängt natürlich keinerlei Schild an der Tür.

    Auf meiner Website wäre meine Adresse im Impressum zu lesen. Ich frage mich nun, darf ich das? BZW. kann es überhaupt herauskommen, dass ich das mache und wenn ja, verstosse ich damit gegen ein Recht? Ich werde eine Berufshaftpflicht abschließen und auch da stellt sich mir die Frage: kommt es zu einem Unfall, z.B. im Treppenhaus, so bin ich gefordert meine Adresse anzugeben... was ist dann?

    Hat jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen?

    Ich wäre unglaublich dankbar dafür.

    Liebe Grüße,

    Hanna

  • Grundsätzlich sind nichtstörende Gewerbe ok, wenn die Hauptnutzung des Mietobjektes, d.h. das Wohnen, immer noch im Vordergrund steht.

    Was spricht denn dagegen, den Vermieter zu befragen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hej,

    danke für deine Antwort.

    Ich wohne in einer Genossenschaft, ich weiß wie die hier "ticken"... deshalb bin ich sehr sicher, dass ich kein Fass aufmachen sollte.

    Ich sehe das Problem in der Berufshaftpflicht. Was wenn einer meiner Patienten stürzt....? Ich muss diese Adresse hier melden. Bekomme ich dann Probleme? Gibt es denn einen allgemeinen Rechtsspruch, der mich rechtlich absichert, das ich diesen Raum hier nutzen darf?

    Liebe Grüße,

    Hanna

  • Gibt es denn einen allgemeinen Rechtsspruch, der mich rechtlich absichert, das ich diesen Raum hier nutzen darf?

    Nicht wirklich.

    Das Mietrecht unterscheidet hier nach Tätigkeiten mit Außenwirkung und ohne Außenwirkung.

    Dein geplantes Gewerbe ist eine Tätigkeit mit Außenwirkung und ist Genehmigungspflichtig. Auf die Tatsache, dass das nur 2 Personen pro Woche sind und sich andere Bewohner nicht gestört fühlen, würde ich mich nicht verlassen.

    Letztendlich wäre es schon ausreichend, wenn diese beiden Personen bei einem Nachbarn klingeln, weil sie aufgrund eines Termins bei Dir ins Haus wollen. Das wäre ggfs. eine solche Störung.

    . Was wenn einer meiner Patienten stürzt....? I

    Das ist das Problem. Wenn das ganze im Treppenhaus passiert, hat der Vermieter das Problem erst einmal an der Backe.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich habe also kein Gewerbe, da ich nur etwa 30 Prozent der Wohnung dafür nutzen würde, und das nur etwa 2 Mal die Woche, für jeweils 1 Stunde.

    Natürlich ist das ein (Klein)Gewerbe, außer du bietest deine Dienste kostenlos an.

    Dein geplantes Gewerbe ist eine Tätigkeit mit Außenwirkung und ist Genehmigungspflichtig.

    Ganz so streng ist es nicht. Grundsätzlich hat man einen Anspruch, wenn das Gewerbe nicht zur zusätzlichen Abnutzung/Belästigung führt als das normale Nutzen der Wohnung. Da man auch in der normalen Wohnung Besuch empfangen darf und dieser auch sich mal vertun kann an der Klingel kommt es hier wohl zu keiner zusätzliche Nutzung/Belästigung.

    Die Erlaubnis muss du trotzdem einholen, da führt kein Weg dran vorbei, aber man hat durchaus einen rechtlichen Anspruch auf die Erteilung, dieser wird aus § 242 BGB hergeleitet.

  • Hallo zusammen,

    ja an dem Punkt stehe ich auch, es ist ein freier Beruf, ich habe kein Gewerbe.

    Ich bin inzwischen an dem Punkt es nun einfach zu wagen. Und wenn meine Adresse online auftaucht, dann steht diese dort für postalische Zwecke. Es muss schon echt doof laufen, als das es jemand mitbekommt. Aber ich verstehe es richtig, es gibt keinen einheitlichen Rechtsspruch...? Ist es dann eine Grauzone...?

    Ich bin mit nur bei dem Thema Berufshaftpflicht noch verdammt unsicher hier... aber da bin ich wohl auf der falschen Seite für.

    LG

  • Ist es dann eine Grauzone...?

    Nein, es ist keine Grauzone. Zum Verständnis musst du erst mal davon ausgehen, dass du mit deinem Vermieter einen Vertrag geschlossen hast, der den Zweck des Wohnens beinhaltet. Die Wohnung nun für eine selbständige Tätigkeit zu nutzen, auch wenn nur teilweise, ist ein anderer Zweck des Vertrags, der aber nicht vereinbart war bisher. Und diesen Zweck zu ändern bedarf eben der Zustimmung des Vermieters.

    Deshalb ist es nicht zu empfehlen, dass du es einfach tust. Du kannst Schwierigkeiten bekommen. Der Vermieter könnte dich evtl. abmahnen, die selbständige Tätigkeit in deiner Wohnung zu beenden, oder schlimmstenfalls kann er dir auch kündigen wegen vertragswidriger Nutzung. Die Entscheidung, das Risiko für diese Schwierigkeiten einzugehen liegt natürlich allein bei dir.

    Es mag Situationen geben, bei denen ein Vermieter die Erlaubnis nicht verweigern kann, sondern sie erteilen muss und man das dann auch gerichtlich durchsetzen kann. Aber das hat nichts mit Grauzone zu tun, sondern mit einer Abwägung der Gegegebenheiten bei dir vor Ort und der Tätigkeit.

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