Kündigung wegen Eigenbedarf - geht das einfach so

  • dann darf er uns nicht raussetzen, uns nicht die Schlüssel abnehmen und auch nicht in die Wohnung eindringen?

    Das darf ein Vermieter auch nicht bei wirksamer Kündigung, sondern er muss immer Räumungsklage einreichen.

    Er hat einen Ersatzschlüssel für die Wohnung, einen sog. Notschlüssel

    Es steht einem Mieter immer frei, den Schließzylinder der Wohnung auszutauschen. Das muss man nicht vom Vermieter genehmigen lassen. Den Schließzylinder des Vermieters aber aufbewhren, sodass man ihn beim Auszug wieder einbauen kann.

  • Ich habe noch eine Frage. Wie verhält es sich mit der Eigenbedarfskündigung jeweils in folgenden Fällen:

    1) Der Vermieter, der wegen Eigenbedarf die Wohnung beziehen will, hat möglicherweise eine Eigentumswohnung im nächsten Ort, in der er jetzt noch wohnt, und er vermietet jene dann nach Auszug?

    2) derselbe Fall, aber er beansprucht dann beide Wohnungen für sich?

    3) Er hat im anderen Ort eine Mietwohnung, in der er aktuell wohnt, und er beansprucht dann beide Wohnungen für sich?

  • Wenn der Vermieter eine Wohnung in seinem Bestand hat, die frei ist oder während der Kündigungsfrist frei wird, muss er diese dem Mieter anbieten. Andernfalls kann die Kündigung eventuell nachträglich rechtsmißbräuchlich werden.

    Alles andere bezüglich deiner Fragen ergibt sich erst aus der Begründung des Vermieters in der Kündigung. Das kann man nicht allgemeingültig beantworten. Der Vermieter muss in seiner Kündigung nicht nur erklären, dass er die Wohnung benötigt, sondern auch warum bzw. wozu.

    Es wurde dir inzwischen mehrfach erklärt, dass die Wirksamkeit einer Kündigung mit der Begründung steht oder fällt. Nur damit kann man bewerten, ob der Vermieter bei Gericht durch kommen würde. Und die Kündigung kann und darf nur ein Anwalt bewerten, weil das Rechtsberatung ist. Es kann daher nicht mehr zu dem Thema gesagt werden als bereits gesagt wurde, weshalb ist hier schließe.

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