dann darf er uns nicht raussetzen, uns nicht die Schlüssel abnehmen und auch nicht in die Wohnung eindringen?
Das darf ein Vermieter auch nicht bei wirksamer Kündigung, sondern er muss immer Räumungsklage einreichen.
Er hat einen Ersatzschlüssel für die Wohnung, einen sog. Notschlüssel
Es steht einem Mieter immer frei, den Schließzylinder der Wohnung auszutauschen. Das muss man nicht vom Vermieter genehmigen lassen. Den Schließzylinder des Vermieters aber aufbewhren, sodass man ihn beim Auszug wieder einbauen kann.